Studentische Beschäftigte erhalten ab dem Sommersemester 2024 mindestens ein Stundenentgelt von 13,25 Euro und ab dem Sommersemester 2025 mindestens 13,98 Euro. Die Mindestbefristungsdauer diesbezüglicher Arbeitsverhältnisse beträgt 1 Jahr; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.