Doppelstudium
Ein Doppelstudium ist die Aufnahme zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenständigen Abschlüssen (z. B. Bachelor und Staatsexamen).
Der Antrag auf Doppelstudium kann nur zum Folgesemester (d.h. nicht für die Vergangenheit) gestellt werden; frühestens wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters (Terminkalender).
Zulassungsfreie Studiengänge
Sofern Sie zusätzlich einen zulassungsfreien Studiengang aufnehmen wollen und die erforderliche Qualifikation besitzen, genügt der Antrag auf Doppelstudium.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die Antragsstellung auf ein Doppelstudium für einen zulassungsbeschränkten Studiengang kann grundsätzlich erst nach einer erfolgreichen Bewerbung und Zulassung erfolgen. Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Gleiches gilt für die Hinzunahme eines Masterstudiengangs.
Die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 BayHIG). Ihren Antrag auf Doppelstudium müssen Sie in diesem Fall mit einem befürwortenden Schreiben begründen, welches ein berufliches oder wissenschaftliches Interesse in Ihrem Fall darlegt. Dieses Schreiben legen Sie bitte Ihrer Studiengangsleitung zur Genehmigung bzw. Bestätigung vor und fügen dieses dann dem Antrag auf Doppelstudium bei.
Vor dem Doppelstudium: Beratung
Um die Organisation Ihres Doppelstudiums zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, Fächerwahl), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der Aufnahme eines Doppelstudiums von der Studienberatung beraten zu lassen.