Korruptionsbekämpfung
Korruptionsprävention
Der öffentliche Dienst in Bayern steht in dem guten Ruf, seine Aufgaben unparteiisch, gerecht und ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Dies muss auch in Zukunft so bleiben.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb ein Konzept zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR) ist am 1. Mai 2004 in Kraft getreten. Sie gilt für alle Behörden und Gerichte des Freistaats Bayern.
Korruptionsgefährdung im öffentlichen Dienst
Wie andere Stellen im öffentlichen Dienst sind viele der Dienstposten an unserer Universität korruptionsgefährdet. Für Sie als Beschäftigte ist es daher wichtig, für das Thema Korruption und das Gefährdungspotential des eigenen Dienstpostens, bzw. der eigenen Stelle sensibilisiert zu sein.
"Korruptionsgefährdet" ist jeder Dienstposten, bei dem durch das Verhalten eines dort Beschäftigten oder durch eine dort getroffene Entscheidung ein außerhalb der Dienststellen des Freistaates Bayern stehender Dritter einen materiellen oder immateriellen Vorteil erhält oder einer Belastung enthoben wird.
Hinter dieser zunächst theoretisch klingenden Definition versteckt sich Gefährdungspotential, welches verschiedene Tätigkeitsbereiche im Universitätsalltags mit sich bringen:
- Auswahl von Mitarbeiter/innen
- Bewertung von Prüfungsleistungen
- Ausstellen von Dokumenten/Zeugnissen
- Verfassen von Gutachten
- Vergabe von Stipendien
- Beschaffung von Sachmitteln
- Vergabe von Aufträgen
- Umgang mit sensiblen Daten
Im Frühjahr 2014 wurde eine stichprobenartige Analyse des Gefährdungsgrads von Dienstposten durchgeführt. Wenn Sie wissen möchten, ob und zu welchem Grad Ihr Dienstposten korruptionsgefährdet ist: Machen Sie den Selbsttest!
Merkblatt zu Annahme von Geschenken für Bedienstete des Freistaats Bayern.
Kontakt
Falls Sie Fragen zum Thema Korruptionsprävention an der Universität Passau haben oder Hinweise auf einen Korruptionsverdacht weitergeben möchten, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge.
Ansprechpartner
N.N. - die/der neue Ansprechpartner*in wird zeitnah bekannt gegeben.