Im Rahmen der Umstrukturierung der Organisationsstruktur setzen wir uns derzeit für eine Verbesserung beim Einstellungs- und Verlängerungsprozess von wissenschaftlichen Mitarbeitenden ein. In diesem Sinne wollen wir zusammen mit der Universitätsleitung und der Personalabteilung (VIII) eine Verfahrensbeschreibung erarbeiten. Die Verfahrensbeschreibung soll den Einstellungsprozess transparenter gestalten und durch ein Bescheide-Wesen ergänzt werden.
Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Beim Einstellungsprozess gibt es Rückmeldung per Email an die Betroffenen, was eine effiziente Bearbeitung sowie Transparenz kombiniert.
Als zentrale Anlaufstelle der Universität für alle organisatorischen und fächerübergreifenden Fragen zu Promotion und Habilitation stellt das Graduiertenzentrum einen wichtigen Bezugspunkt für sämtliche immatrikulierte Promotionsstudierende dar. Um die Zusammenarbeit zu fördern und die Abläufe zu vereinfachen, setzten sich die Mitglieder des Mittelbaukonvents für die Öffnung des Graduiertenzentrums ein.
Ziel soll sein bürokratische Hürden zu reduzieren und so auch eine Mitgliedschaft aller immatrikulierten Promotionsstudierenden, ohne vorherigen Antrag, zu ermöglichen. Als Mitglied des Beirats des Graduiertenzentrums setzten sich die Vertreter*innen für ein bedarfsorientiertes Angebot ein. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Fortbildungsprogrammen, die an die aktuellen Bedürfnisse des wissenschaftlichen Nachwuchses angepasst sind.
Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Mitgliedschaft beim Graduiertenzentrum muss nicht mehr beantragt werden, sondern erfolgt automatisch.
Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das am 17.03.2016 in Kraft getreten ist, soll die Situation von Wissenschaftler:innen im akademischen Mittelbau verbessern – dazu interessant:
die Handreichung der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) zum WissZeitVG
Aber auch auf inhaltlicher Ebene gibt es Verbesserungspotential, um den Weg in die Wissenschaft attraktiver zu gestalten. Eine AG unter der Leitung von Dr. Antje Stephan (Graduiertenzentrum), Klaus Hammer-Behringer (Personalabteilung) und Prof. Harry Haupt (Vizepräsident für Forschung, Nachwuchsförderung und Internationales) erarbeitete hierzu eine Betreuungsvereinbarung, die zur Verbesserung der Betreuungssituation von Promovierenden beitragen soll. Von Seiten des Mittelbaus waren sowohl der Konvent mit drei Vertreter:innen als auch das Graduiertenzentrum vertreten. Das Dokument soll Voraussetzung für die Zulassung sein, und kann als Leitfaden für ein strukturiertes Beratungsgespräch dienen, das jeder Promotion vorangehen sollte. Arbeitsrechtliche Aspekte können anhand des Dokuments strukturiert besprochen werden, um Transparenz zu schaffen und unwissentlichem Fehlverhalten vorzubeugen.
Generelle, über die Vorgaben des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hinausgehende Regelung bezüglich des Arbeitsrechtes müssen an anderer Stelle geregelt werden. Weiteres regeln die Leitlinien zur Beschäftigung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Passau: Diese Selbstverpflichtung soll unter anderem nach außen die ethischen Maßstäbe kommunizieren, an die sich die Universität beim Umgang mit Wissenschaft und Arbeitsverträgen halten will. So kann die Universität ihre eigene Reputation als Arbeitgeberin verbessern, ihren internationalen Ruf verbessern, und die Politik bei der Steigerung der Attraktivität der Wissenschaft als Beruf unterstützen.
Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Betreuungsvereinbarung wurde verabschiedet und wird derzeit in den Promotionsordnungen verankert. Die Leitlinien zur Beschäftigung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind verabschiedet.
Die Vernetzung mit international tätigen Wissenschaftler:innen stellt eine wichtige Aufgabe der Universität Passau dar. Aus diesem Grund setzt sich der Konvent für die Möglichkeit ein, externe Wissenschaftler:innen durch eine Affilierung an die Universität Passau zu binden. Ziel ist es, die Mitgliedschaft der Universität international auszurichten und ein für Lehre und Forschung hilfreiches Netzwerk aufzubauen. Auch für ehemalige Mitarbeitende ist dieser Status attraktiv, etwa wenn im Anschluss an eine Promotion Ergebnisse veröffentlicht werden sollen, oder die Infrastruktur der Universität genutzt werden kann.
Die Richtlinien zur Affilierung externer Wissenschaftler:innen werden aktuell bearbeitet.
Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Affiliates sind in der Grundordnung verankert und zahlreiche Kolleg:innen sind bereits ernannt worden.
Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) sollen in Zukunft nicht mehr pauschal aus dem Wählerverzeichnis zur Wahl der DFG-Fachkollegien ausgeschlossen werden, sondern die Beweislast umgekehrt und nur Personen, die eindeutig nicht forschen, von der Zuordnung ausgenommen werden. Die Erstellung des Wählerverzeichnisses soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Frage, ob jemand wissenschaftlich forscht oder nicht unabhängig vom Status als Lehrkraft oder der Befristung ihres Vertrages bewertet wird.
Die Vertreter:innen des Mittelbaukonvents haben beantragt, im Senat und Universitätsrat zukünftig durch ein weiteres beratendes Mitglied vertreten zu werden. Weiterhin beantragten sie ein weiteres stimmberechtigtes Mittelbaumitglied in Berufungskommissionen. Beide Anträge wurden genehmigt und werden bei der nächsten Grundordnungsänderung der Universität eingeschrieben. Folgende Übergangsregelungen sind bis dahin möglich:
Übergangsregelung Senat/Universitätsrat: Der Senat und Unirat haben für die aktuelle Amtsperiode einem weiteren beratenden Mitglied auf Antrag zugestimmt.
Übergangsregelung Berufungskommission: Über ein weiteres beratendes Mitglied der Berufungskommission entscheidet der jeweilige Fakultätsrat auf Antrag für jede Kommission einzeln.
Im Allgemeinen setzt sich der Mittelbaukonvent für eine Stärkung des Mitspracherechts des Mittelbaus in den zentralen Gremien der Universität ein (etwa im Senat oder der erweiterten Universitätsleitung).
Wirksam mit dem Schreiben vom 19.03.2014 wird die Universität Passau die im Wissenschaftszeitvertragsgesetz festgelegte Vertragsdauer von sechs Jahren statt bisher fünf ausnutzen. Dazu aus dem Schreiben der Universität:
"das Wissenschaftszeitvertragsgesetz bietet die Möglichkeit, die Arbeitsverträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht promoviert sind, bis zu einer Dauer von sechs Jahren zu befristen. Die Universität Passau hat diesen zeitlichen Rahmen, außer bei Drittmittel-Beschäftigten, bisher nicht ausgeschöpft. Es galt eine maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (Rundschreiben vom 26. Juli 2002). Die Universität Passau wird ab sofort – soweit beantragt – die maximale Vertragslaufzeit von sechs Jahren ausschöpfen, unabhängig von der Finanzierungsart des Vertrages. Unberührt davon besteht die Möglichkeit, die insgesamt zulässige Befristungsdauer bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind zu verlängern."