Wahlamt
Ergebnisse der Wiederholungswahlen am 08.12.2020
Die Ergebnisse der Wiederholungswahlen für die studentischen Vertreter und Vertreterinnen in den Senat, der weiteren Vertreter und Vertreterinnen in das Studierendenparlament und die Wahlen für die studentischen Vertreter und Vertreterinnen in den Fakultätsrat der Juristischen Fakultät und der Philosophischen Fakutät stehen nunmehr fest und können hier eingesehen werden.
Termine im Überblick
Informationshalber Aushang der zugelassenen Wahlvorschläge: 24.11.2020
Beantragung der Briefwahlunterlagen
bei Übersendung: 24.11.2020
bei persönlicher Entgegennahme spätestens bis: 01.12.2020
Tag der Stimmabgabe 08.12.2020 von 9:00 bis 18.00 Uhr
Wahlausschreiben
Wahlausschreiben für die Wiederholung der Wahl der Vertreter und Vertreterinnen der Gruppe der Studierenden in den Senat, in den Fakultätsrat der Juristischen Fakultät, in den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät sowie für die Wahl der weiteren Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in das Studierendenparlament der Universität Passau
Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 29. September 2020 einen Teil der Wahlen für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz BayHSchWO wird nach denselben Wahlvorschlägen gewählt, die der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 16. Juni 2020 zugelassen hat.
Bitte beachten Sie, dass die Wahlen der studentischen Vertreter und Vertretetinnen für den Fakultätsat der Wirtshaftswissenschaftliche Fakultät und der Fakultät für Mathematik und Informatik nicht ungültig erklärt wurden.
Briefwahl
Die Stimmabgabe ist auch durch Briefwahl möglich. Dazu verwenden Sie den Briefwahlantrag. Sollten Sie sich für eine Briefwahl entscheiden, so muss der Antrag
- bei postalischer Übersendung spätestens bis 24. November 2020
- bei persönlicher Entgegennahme spätestens bis 01. Dezember 2020
im Wahlamt (VW 310) eingereicht werden.
Wahlausschuss
Dem Wahlausschuss gehören elf Vertreterinnen und Vertreter aus den Gruppen der Professorenschaft, der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Studierenden an. Die Mitglieder werden vom Senat für die jeweils durchzuführenden Wahlen bestellt. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen (BayHSchWO) übertragenen Aufgaben wahr, insbesondere beschließt er über die Regelung von Einzelheiten der Wahlvorbereitung und der Wahldurchführung.
Infomation zur Stimmrechtsübertragung
Rechtsgrundlagen für die Hochschulwahlen
Wahlbeteiligung der Studierenden in den Jahren 2000 bis 2019
Wahlbeteiligung der Studierenden an der Universität Passau in den Jahren 2000 bis 2019