Wahlamt
Wahlergebnisse zu den Hochschulwahlen 2022
Die Ergebnisse der Hochschulwahlen 2022 stehen fest und werden hiermit bekanntgegeben
Hochschulwahlen im Sommersemster 2022
Termine im Überblick
Einreichung von Wahlvorschlägen | 02.05.2022 bis 16.05.2022, 16:00 Uhr |
Auslegung des Wählverzeichnisses | 01.06., 02.06. und 03.06.2022 |
Schließung des Wählerverzeichnisses | 08.06.2022 |
Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge spätestens | 22.06.2022 |
Beantragung der Briefwahlunterlagen bei Antrag auf Übersendung bis bei persönlicher Emtgegennahme bis |
22.06.2022 29.06.2022 |
Tag der Stimmabgabe | 06.07.2022 von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Innsteg-Aula (Innstraße 23, 94032 Passau) |
Bei den Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter in den Senat, die Fakultätsräte und das Studierendenparlament gewählt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der Hochschule, das in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit erstreckt sich auf die Mitgliedergruppe, der es zugeordnet ist.
Die Amtszeiten betragen
- für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
- für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der sonstigen an der Hochschule tätigen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zwei Jahre,
für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Die Studierendenvertretungen sind somit grundsätzlich jährlich, die Vertretungen der weiteren Gruppen jedes zweite Jahr zu wählen.
Wahlorgane sind die Wahlleiterin oder der Wahlleiter sowie der Wahlausschuss.
Wahlleiterin oder Wahlleiter ist die Kanzlerin oder der Kanzler, deren oder dessen Vertretung im Amt ist Stellvertreterin oder Stellvertreter der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters.
Dem Wahlausschuss gehören mindestens fünf Vertreterinnen und Vertreter an:
- 2 Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
- 1 Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- 1 Mitglied aus der Gruppe der sonstigen an der Universität tätigen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- 1 Mitglied aus der Gruppe der Studierende
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Senat für die jeweils durchzuführenden Wahlen bestellt. Der Wahlausschuss nimmt die ihm durch die Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen (BayHSchWO) übertragenen Aufgaben wahr, insbesondere beschließt er auf Ersuchen der Wahlleiterin oder des Wahlleiters über die Regelung von Einzelheiten der Wahlvorbereitung und der Wahldurchführung.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können die Wahlorgane Hilfspersonen (Wahlhelferinnen und Wahlhelfer) heranziehen. Die Mitglieder der Hochschule sind nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 BayHschG zur Übernahme von Wahlhelferaufgaben verpflichtet.
Das Wahlausschreiben enthält alle wesentlichen Informationen zu den Hochschulwahlen. Es wird per Aushang in folgenden Gebäuden bekanntgegeben:
- Verwaltungsgebäude
- Nikolakloster
- Wirtschaftswissenschaften
- Juridicum
- Informatik und Mathematik
- Zentralbibliothek
- Department für Katholische Theologie
Darüber hinaus wird es an dieser Stelle in digitaler Version veröffentlicht.
Wahlvorschläge sind getrennt nach den Organen (Senat, Fakultätsrat, Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Studierendenparlament) und Gruppen
- Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
- wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- sonstige an der Universität tätige Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Studierende
einzureichen. Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und beschließt über deren Gültigkeit und Zulassung.
Studierende
Bitte verwenden Sie - sofern Angaben gemacht werden - beim Studienfach die Abkürzungen, die auf den Seiten des Prüfungssekretariats für die einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge verwendet werden. |
Wahlvorschlag und Einverständniserklärung Senat Wahlvorschlag und Einverständniserklärung Studierendenparlament Wahlvorschlag und Einverständniserklärung Fakultätsrat Juristische Fakultät Wahlvorschlag und Einverständniserklärung Fakultätsrat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wahlvorschlag und Einverständniserklärung Fakultätsrat Philosopische Fakultät Wahlvorschlag und Einverständniserklärung Fakultätsrat Fakultät für Informatik und Mathematik |
Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Sonstige an der Hochschule tätige Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten die Information über
- ihre Zuordnung zu Gruppe und Fakultät im Wählerverzeichnis
- den Auslegungszeitraum und –ort des Wählerverzeichnisses
- den Wahltermin
- den Abstimmungsraum oder die Abstimmungsräume
- die Möglichkeit der Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle Beschäftigten der Universität per E-Mail, alle Studierenden per Stud.IP.
Bitte prüfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung insbesondere auf die Zuordnung zur richtigen Gruppe und Fakultät. Bis zur Schließung des Wählerverzeichnisses haben Sie die Möglichkeit, eine Änderung der Zuordnung zu beantragen.
Studierende
Alle Studierenden üben grundsätzlich ihre mitgliedschaftlichen Rechte in der Fakultät aus, der die Durchführung ihres Studiengangs obliegt.
Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät können Sie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen, die Sie im Campusportal der Universität Passau einsehen können.
Bei Zuordnung eines Studiengangs zu mehreren Fakultäten sind die Studierenden grundsätzlich in derjenigen Fakultät Mitglieder, der die Durchführung des Studiengangs obliegt. Studierende, die in Studiengängen an verschiedenen Fakultäten eingeschrieben sind, treffen in der Regel bei der Immatrikulation ihre Wahl dahingehend, in welcher der Fakultäten sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte wahrnehmen möchten. Sie können jedoch in diesen Fällen ihre bestehende Zuordnung im Wählerverzeichnis bis zu dessen Schließung durch Antrag an das Wahlamt – Raum 305 VW – ändern. Das entsprechende Formular steht hier zum Download zur Verfügung.
Hinweise:
Studierende, deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens zehn Stunden wöchentlich beträgt (ausgenommen hiervon ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft), sind aufgrund der einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen nicht mehr in der Gruppe der Studierenden wahlberechtigt.
Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs (z.B. im Lehramt) kann Ihre bestehende Zuordnung zu einer Fakultät vor der Schließung des Wählerverzeichnisses beeinflussen.
Beschäftigte
Beschäftigte sind in der Regel der Fakultät zugeordnet, in der sie überwiegend tätig sind. Werden von Beschäftigten Tätigkeiten an mehreren Fakultäten mit gleichen Zeitanteilen ausgeübt, können diese eine Änderung ihrer bestehenden Zugehörigkeit im Wählerverzeichnis zu einer Fakultät durch Erklärung an das Wahlamt – Raum 305 VW – beantragen. Das entsprechende Formular steht hier zum Download zur Verfügung.
Wahlberechtigt und wählbar ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird von der Verwaltung der Universität Passau erstellt. Das Wählerverzeichnis liegt innerhalb des durch den Wahlleiter bestimmten Zeitraums im Wahlamt zur Einsicht aus. Eine elektronische Einsichtnahme ist nicht möglich. Am 28. Tag vor dem ersten Wahltag wird das Wählerverzeichnis geschlossen.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis können die Betroffenen bis zum ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses (nicht an Samstagen) schriftlich den Rechtbehelf der Erinnerung beim Wahlleiter einlegen.
Gegen die Eintragung einer Person in das Wählerverzeichnis, die nicht wahlberechtigt ist, kann jede oder jeder Wahlberechtigte bis zum ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses (nicht an Samstagen) schriftlich Erinnerung beim Wahlleiter einlegen.
Der Wahlleiter entscheidet über die Erinnerung und berichtigt ggf. das Wählerverzeichnis.
Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich.
Wer eine Stimmabgabe in Form der Briefwahl beabsichtigt, muss beim Wahlleiter einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen muss spätestens am 14. Tag vor Beginn der Wahl in Textform beim Wahlleiter eingehen. Bei persönlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen können Anträge auf Briefwahl bis sieben Tage vor der Wahl im Wahlamt – Raum 305 VW – gestellt werden.
Das Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement hat eine besonders einfache und zeitsparende Möglichkeit eingerichtet, die Briewahlunterlagen bequem von zu Hause aus zu beantragen. Die genauen Angaben und eine Beschreibung des Verfahrens erhalten Sie mit der Wahlbenachrichtigung.
Rechtsgrundlagen für die Hochschulwahlen
Wahlbeteiligung der Studierenden
Wahlbeteiligung der Studierenden an der Universität Passau in den Jahren 2000 bis 2021