Logo der Universität Passau

Studienabschlussbefragung Sommersemester 2024

Die Wahrnehmung des Studienalltags durch unsere Studierenden ist ein entscheidender Faktor für die kontinuierliche Verbesserung der Studien- und Lehrqualität an der Universität Passau. Aus diesem Grund führt das Referat Qualitätsentwicklung regelmäßige Umfragen zu verschiedenen Zeitpunkten im Studium durch. Besonders aufschlussreich sind die Erfahrungen von Studierenden, die kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen (Bachelorstudierende ab dem 6. FS, Masterstudierende ab dem 4. FS, Lehramtsstudierende ab dem 7. FS, Jurastudierende ab dem 6. FS).

In der Befragung zum Studienabschluss im Sommersemester 2024 gaben die teilnehmenden Studierenden in den Freitextkommentaren wichtige Hinweise auf Bereiche, in denen sie sich Verbesserungen wünschen. Im Folgenden werden das erhaltene Feedback sowie die daraufhin von den jeweiligen Fakultäten ergriffenen Maßnahmen dargestellt.

Fakultäten

Dekoratives Bild

Fakultäten

Juristische Fakultät

Die Juristische Fakultät praktiziert seit jeher straffe Korrekturfristen und stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation der Korrekturkräfte sowie an die Qualität der Korrekturarbeit, einschließlich der ausführlichen Korrekturanmerkungen im Rahmen der schriftlichen Prüfungsarbeiten, insbesondere im Rahmen der Examensvorbereitung. Als Beispiel ist das Angebot der individuellen Klausuranalyse zu nennen, das dazu dient, das individuelle Verbesserungspotenzial der juristischen Studierenden durch persönliche didaktische Beratung zu identifizieren.

Wirtschafts­wissen­schaftliche Fakultät: 

Im Bereich der Studienorganisation und des Prüfungsmanagements soll die Prüfungsplanung optimiert werden, unter anderem durch die Einführung eines festen Klausurenplans. Zudem ist eine verbesserte Kommunikation seitens der Fakultät zu Prüfungsanmeldungen und -zeiträumen sowie eine größere Kursauswahl vorgesehen. Im Hinblick auf Kommunikation und Transparenz wird eine frühzeitige und klarere Information über Änderungen in der Studienordnung sowie eine bessere Informationspolitik zur Prüfungsplanung angestrebt.

Für den Praxisbezug und das Lehrangebot wird der Ausbau von Unternehmenskooperationen geplant. Darüber hinaus sollen Fallstudien und Projekte stärker in das Lehrkonzept integriert werden, um ein ausgewogeneres Kursniveau zu gewährleisten.

Im Bereich der hybriden Lehre und Digitalisierung ist eine Erweiterung der hybriden Vorlesungen, vor allem für Wiederholerklausuren, geplant. Zusätzlich sollen neue, zukunftsorientierte Kurse entwickelt werden.

Geistes- und Kultur­wissen­schaft­liche Fakultät

Klausuren im Wintersemester werden bis zum 30. April, Klausuren des Sommersemesters zum 31. Oktober bewertet (gemäß der AStuPO). Hausarbeiten und Portfolios haben aktuell eine Korrekturfrist von einem Semester. Folglich werden Leistungen aus dem Sommersemester bis zum 31. März des Folgejahres und Leistungen aus dem Wintersemester bis zum 30. September des Folgejahres bewertet, soweit die Fachstudien- und -prüfungsordnung keine kürzere Korrekturfrist vorsieht.

Bei zentral vom Prüfungssekretariat organisierten Klausuren legt dieses die Korrekturfristen fest, sobald die Prüfungsunterlagen an die Prüferinnen und Prüfer übergeben wurden. Beispielhaft für die Prüfungen des Wintersemesters 2024/25: Die Erst- und ggf. Zweitkorrektur muss spätestens bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Studierende haben grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf Einsicht in ihre korrigierten schriftlichen Arbeiten. Einige Lehrende bieten zusätzlich Nachbesprechungen zu Seminararbeiten an. Bei Abschlussarbeiten wird in der Regel ein Gutachten erstellt, das sowohl das Feedback zur Arbeit als auch die Begründung der Note enthält. Dieses Gutachten wird von der betreuenden Person verfasst und an das Prüfungssekretariat übermittelt. Normalerweise sollte das Prüfungssekretariat das Gutachten an die Studierenden weiterleiten. Aufgrund der Umstellung auf EXA treten jedoch derzeit technische Probleme auf, für die eine Lösung gesucht wird.

Fakultät für Infor­matik und Mathe­matik

Nach der AStuPO Masterstudiengänge (§ 21 Abs. 8 Satz 1) muss die Masterarbeit an der FIM von der Betreuerin oder dem Betreuer, der das Thema vergeben hat, als Erstprüferin bzw. Erstprüfer sowie von der Zweitprüferin oder dem Zweitprüfer spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Abgabe korrigiert und bewertet werden. Eine ähnliche Regelung gilt auch für die Bachelorarbeit in der AStuPO Bachelor.

Weitere Fristen zur Bewertung sind in den Prüfungsordnungen jedoch nicht explizit festgelegt. Es gibt an der Fakultät aber erste und zweite Prüfungstermine nach der Vorlesungszeit, üblicherweise im Februar und im April für Prüfungen im Wintersemester. Hierbei wird den Prüferinnen und Prüfern mitgeteilt, bis zu welchem Termin die Korrektur für des ersten Prüfungstermin vorliegen muss, damit die Studierenden sich ggf. für den zweiten Prüfungstermin anmelden können.

Sozial- und Bildungs­wissen­schaftliche Fakultät: 

Die SoBi-Fakultät arbeitet intensiv daran, die Organisation der Prüfungen so zu gestalten, dass keine terminlichen Überschneidungen entstehen und die Korrektur der Prüfungen sowie Abschlussarbeiten gemäß den in den StuPOs festgelegten Fristen gewährleistet ist. Der Studiendekan steht in engem Austausch mit der Fachschaft SoBiF und reagiert umgehend auf Fragen, Hinweise und Informationsanfragen.

Die Bewertungen der Prüfungen obliegen den Prüfenden und basieren auf den üblichen Korrekturkriterien, die als zeitnah, nachvollziehbar und fachlich korrekt gelten.

Im Austausch mit der Stabsstelle KSL wurde an der SoBi-Fakultät eine Umfrage durchgeführt, um zu ermitteln, welche größeren Klausuren im Sommer- und Wintersemester geplant sind. Ziel ist es sicherzustellen, dass keine Überschneidungen mit Klausuren anderer Fakultäten auftreten.

Mensa und Bibliothek

Das Bild zeigt den Platz zwischen der Mensa und der Zentralbibliothek.

Mensa und Bibliothek

In den Freitextkommentaren wurden zudem die Mensa hinsichtlich der Öffnungszeiten und des Essensangebots sowie die Bibliotheken bezüglich ihrer Öffnungszeiten angesprochen. Hierzu liegen die Rückmeldungen des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (STWNO) sowie der Leitung der Bibliotheken vor.

Mensa: 

Das Studierendenwerk ist bemüht, die Öffnungszeiten bestmöglich an den Bedürfnissen der Studierenden auszurichten. Kurzfristige personelle Ausfälle lassen sich jedoch nicht immer vollständig ausgleichen. Die Cafete im Mensagebäude hat aktuell bis spätestens 18:00 Uhr geöffnet.

Derzeit wird intern geprüft, ob eine Öffnung an ausgewählten Samstagen realisierbar ist. Dabei sind jedoch zahlreiche organisatorische und personelle Faktoren zu berücksichtigen.

Zum Sommersemester 2025 wird zudem das Angebot in den Cafeten überarbeitet. Über die konkreten Änderungen informiert das Studierendenwerk die Studierenden gesondert. Das vegane und vegetarische Sortiment wird in diesem Zuge weiter ausgebaut.

Bibliothek: 

Die Öffnungszeiten der Bibliothek hängen direkt von den verfügbaren Ressourcen ab. Der Wechsel von SHK-Verträgen auf TV-L wird die Möglichkeit, bedarfsgerechte Öffnungszeiten anzubieten, zusätzlich einschränken. Dennoch setzt sich die Universitätsbibliothek weiterhin dafür ein, weitgehend den Bedarf zu decken. In der Regel bleibt die Zentralbibliothek während der Prüfungszeiten länger geöffnet als andere Bibliotheksstandorte.

Bis auf den Lesesaal Informatik/Mathematik verfügen alle anderen Lesesäle der Universität Passau über eine moderne und nachhaltige Klimatisierung. Beschwerden über unangenehme Raumtemperaturen standen mit kurzfristigen technischen Ausfällen in Verbindung.

Der Hinweis, dass ruhigere, ablenkungsfreie Arbeitsplätze für Studierende mit neuronalen Entwicklungsstörungen fehlen, wird im Rahmen der Bemühungen um Inklusion aufgegriffen und mit den zuständigen universitären Stellen beraten.

Weitere Links (3)

Barrierefreier Campus

Mehr

Qualitätsentwicklung

Mehr

Befragungsergebnisse

Mehr
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen