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Akkreditierungsrat tagt im Rahmen seiner 126. Sitzung an der Universität Passau

Auf Einladung von Universitätspräsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch hat der Akkreditierungsrat, das zentrale Organ zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, am 23. und 24. September seine 126. Sitzung in Passau abgehalten. Bartosch ist stellvertretender Vorsitzender des Rats und Vizepräsident für Lehre, Studium und Lehrkräftebildung der Hochschulrektorenkonferenz HRK.

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Tagung des Akkreditierungsrates im September 2025 an der Universität Passau; Foto: Universität Passau

Tagung des Akkreditierungsrates im September 2025 an der Universität Passau; Foto: Universität Passau

„Der Akkreditierungsrat ist für die Qualitätssicherung nahezu aller Studiengänge in Deutschland verantwortlich. Er nimmt eine Schlüsselstelle in der Weiterentwicklung unabhängiger Hochschullehre ein“, sagt Bartosch. „Es war eine große Ehre, dieses Gremium bei uns beherbergen zu dürfen. Mit großer Freude konnten wir Universität und Stadt vorstellen. Die Reaktionen waren herzlich und voll des Lobes.“

„Die Akkreditierungsrat übt seine Tätigkeit in erster Linie für die Hochschulen aus“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Vorsitzender des Akkreditierungsrates. „Umso mehr hat es uns gefreut, erstmals seit langer Zeit wieder zu einer Akkreditierungsrats-Sitzung an einer Hochschule zusammenzukommen." Auch der persönliche Austausch vor Ort sei sehr fruchtbar gewesen, etwa mit der für Qualitätsentwicklung verantwortlichen Vizepräsidentin, Prof. Dr. Noltenius. Zu der Sitzung lagen 185 Anträge vor, von denen fünf Anträge Systemakkreditierungen betrafen. Der Akkreditierungsrat hat diesen fünf Hochschulen aufgrund der Erst- oder Reakkreditierung ihres internen Qualitätssicherungssystems die Befugnis erteilt, ihre Studiengänge für acht Jahre eigenständig zu akkreditieren.

Die weiteren 180 Anträge in der Programmakkreditierung umfassten 423 Studiengänge. Allen Anträgen hat der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard bescheinigt. Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

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Tel.: +49 851 509-1434, -1439
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