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Aufenthaltstitel: Vorprüfung der Unterlagen für die Ausländerbehörde

Die International Support Services bieten weiterhin Termine zur Vorprüfung und Weiterleitung Ihrer Unterlagen für die Ersterteilung und Verlängerung Ihrer Aufenthaltstitel an, die Sie als Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen.

| Lesedauer: 1 Min.

Symbolbild

Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot zu nutzen, bevor Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde auf die elektronische Akte (E-Akte) umgestellt hat und Anträge daher ab sofort digital eingereicht werden sollen – bevorzugt per E-Mail an auslaenderamt@passau.de (alle Dokumente in einer PDF-Datei).

Die Pre-Checks finden dienstagnachmittags im ITZ 005, Innstraße 43, statt. Bitte melden Sie sich für einen individuellen Termin über Eva Manetzgrubers Stud.IP-Profil an: https://studip.uni-passau.de/studip/dispatch.php/profile?username=manetz01. Hier finden Sie auch Details zu den notwendigen Dokumenten und Formularen.

Wir raten Ihnen dringend, Ihre Aufenthaltsgenehmigung 8 bis 12 Wochen vor dem Ablaufdatum Ihres aktuellen Aufenthaltstitels zu beantragen, da dies die erwartete Bearbeitungszeit ist (ohne Berücksichtigung möglicher Verzögerungen). Im Fall von Schwierigkeiten kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich per E-Mail an istudicoach@uni-passau.de, um die besten nächsten Schritte zu besprechen.

Kontakt

Referat für Medienarbeit

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an:

Nicola Jacobi und Katrina Jordan
Tel.: +49 851 509-1434, -1439
kommunikation@uni-passau.de

 

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