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Studienbeiträge: Antrag auf Befreiung jetzt stellen

| Lesedauer: 1 Min.

Ab sofort können Studierende, die laut Satzung von den Studienbeiträgen befreit werden können, entsprechende Anträge für das Sommersemester 2008 bei der Studentenkanzlei stellen. Die Studienbeiträge werden jeweils mit der Rückmeldung, für das Sommersemester 2008 also bis Ende Januar, fällig. Wer seinen Antrag auf Befreiung zu spät stellt, muss möglicherweise erst den Studienbeitrag bezahlen und erhält ihn dann wieder erstattet. Darum: Anträge möglichst frühzeitig abgeben.

Befreit werden können beispielsweise Studierende, deren Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen, Studierende, die selbst ein Kind bis zum Alter von zehn Jahren erziehen, oder schwerbehinderte Studierende.

Die Regelungen zur Befreiung im Einzelnen (§ 6 der Studienbeitragssatzung):
<link fileadmin dokumente studierende stud_kanz formulare studienbeitragssatzung.pdf pdf-link>

www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/studierende/stud_kanz/Formulare/Studienbeitragssatzung.pdf



Informationen zu Studienbeiträgen und zur Befreiung allgemein:
<link>

www.uni-passau.de/1325.html



Direktlink zum Antrag:
<link fileadmin dokumente studierende stud_kanz formulare antrag_auf_befreiung_neu_1_01.pdf pdf-link>

www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/studierende/stud_kanz/Formulare/Antrag_auf_Befreiung_NEU_1_01.pdf

 


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Hinweise an Redaktionen: Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an die Studentenkanzlei, Detlef Houben, Tel. 0851/509-1130, oder an die Pressestelle, Tel. 0851/509-1430.

Kontakt

Referat für Medienarbeit

Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an:

Nicola Jacobi und Barbara Weinert
Tel.: +49 851 509-1434, -1450
kommunikation@uni-passau.de

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