Ja, auch ein Zweitstudium oder ein Masterstudiengang können gefördert werden.
FAQ Deutschlandstipendium
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Allgemeines zur Bewerbung
Ich studiere an einer anderen Hochschule. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja. Sie können sich bewerben, müssen aber zu Beginn der Förderung die Immatrikulation an der Universität Passau vorweisen.
Wer kann sich bewerben?
Alle Studienanfängerinnen und -änfänger sowie Studierende, die an der Universität Passau immatrikuliert sind oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester immatrikulieren werden und einen Abschluss an der Universität Passau anstreben.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung für das Deutschlandstipendium beläuft sich auf 300 Euro pro Monat.
Wie lange läuft das Stipendium?
Die Stipendien werden in der Regel zunächst für ein Jahr (zwei Semester) vergeben. In Ausnahmefällen kann auch nur ein halbes Jahr (ein Semester) gefördert werden.
Kann ich mein Stipendium verlängern?
Ja. Zur Fortsetzung des Stipendiums ist eine erneute Bewerbung in der folgenden Ausschreibungsrunde erforderlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Ich bin für ein Aufbaustudium/Zweitstudium eingeschrieben. Kann ich mich bewerben?
Ich bin zur Promotion eingeschrieben. Kann ich mich bewerben?
Nein. Das Programm richtet sich nur an Studienanfängerinnen und -anfänger sowie Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet haben. Stipendienprogramm für Promovierende finden Sie auf den Seiten des Stipendienreferats.
Kann ich mich auch als internationale Studierende bzw. internationaler Studierender bewerben?
Ja, das können Sie, wenn Sie an der Universität Passau eingeschrieben sind oder eine Zulassung zum Studium an der Universität Passau erhalten haben und einen Abschluss an der Universität Passau anstreben. Sie müssen als Vollzeitstudierender eingeschrieben sein. Wenn Sie einen Schul- oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung ein.
Kann ich während des Förderungszeitraums ein Urlaubssemester nehmen?
Sie können während der Beurlaubung gefördert werden, wenn Sie während Ihres Urlaubssemesters einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, der in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Ich werde mein Studium vor der Förderungsdauer von 2 Semestern beenden. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich bewerben. In diesem Fall würde nur ein Semester gefördert werden, maximal bis zum Ende Regelstudienzeit.
Muss ich das Stipendium nach dem Studium zurückzahlen?
Nein, aber wenn Sie Ihr Studium vor der Regelstudienzeit abschließen, wird eine Teilrate zurückverlangt. Bitte reichen Sie hierzu Ihr Abschlusszeugnis in beglaubigter Abschrift im Stipendienreferat des Akademischen Auslandsamts ein.
Wo können sich Studierende für das Deutschlandstipendium bewerben, die an mehreren Fakultäten studieren?
Studierende verschiedener Fakultäten werden für die Auswahlentscheidung grundsätzlich der Fakultät zugeordnet, an der sie ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben.
Ein Wechsel der Wahlfakultät ist lediglich möglich, wenn Studierende in zwei Studiengängen immatrikuliert und diese an unterschiedlichen Fakultäten angesiedelt sind.
Nach welchen Kriterien wird eine Bewerbung begutachtet?
Die Begutachtung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes.
Bei Studienanfängern: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung; besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise; eine vorangegangene Berufstätigkeit, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit; gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie:
- Krankheiten oder Behinderungen
- die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil
- studienbegleitende Erwerbstätigkeiten
- familiäre Herkunft, zum Beispiel Migrationshintergrund oder Nichtakademikerhaushalt
Bei immatrikulierten Studierenden: die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung; für Studierende eines Master-Studiengangs kann auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums zählen; besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise; eine vorangegangene Berufstätigkeit, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit; gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie:
- Krankheiten oder Behinderungen
- die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil
- studienbegleitende Erwerbstätigkeiten
- familiäre Herkunft, zum Beispiel Migrationshintergrund oder Nichtakademikerhaushalt
Wann endet die Förderung?
Die Förderung endet, wenn:
- die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist oder
- der Studierende die Universität Passau verlässt (z. B. Hochschulwechsel) oder
- der Studierende die Fachrichtung innerhalb der Universität wechselt oder
- die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde oder
- nicht genug Fördermittel zur Verfügung stehen und keine Weitergewährung des Deutschlandstipendiums möglich ist
Können sich abgelehnte Studierende erneut bewerben?
Ja, das ist möglich.
Werden persönliche Daten an die Förderer weitergegeben?
Laut Stipendienprogramm-Gesetz ist es Stipendiengebern gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Wenn die Bewerber dem zustimmen, können Förderer auf Wunsch auch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Die Förderer können auf diese Weise aber nicht die Identität feststellen, sondern nur Anmerkungen zur Qualifikation mitteilen. Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, können sie zudem entscheiden, ob ihre Kontaktdaten an ihren Förderer weitergegeben werden oder nicht.
Kombination mit anderen Förderungen
Ich bekomme ein Stipendium eines Begabtenförderungswerkes. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Förderung (z. B. eines Begabtenförderwerkes) einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet. Das gilt in der Regel für das Büchergeld der Begabtenförderwerke oder die Semesterpauschale des Max-Weber-Programms. Die Doppelförderung bezieht sich nur auf die finanzielle Förderung. Eine ideelle Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist zulässig. Tabellarische Übersicht zur Doppelförderung
Kann ich gleichzeitig ein DAAD-Stipendium und das Deutschlandstipendium beziehen?
Bei einem Teilstipendium des DAAD können Sie das Deutschlandstipendium parallel beziehen. Ein DAAD-Vollstipendium hingegen schließt die Doppelförderung mit dem Deutschlandstipendium aus. Tabellarische Übersicht zur Doppelförderung
Wird das Stipendium auf mein BAföG angerechnet?
Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Sie können die Förderung ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Online-Bewerbung
Kann ich auch nach Ablauf der Förderung weiter gefördert werden?
Ja, allerdings müssen Sie sich dafür erneut bewerben.
Welche Noten werden in der Online-Bewerbung abgefragt?
Bitte geben Sie ausschließlich Ihren Notendurchschnitt und die ECTS-Punkte an, die Sie im jeweiligen Semester erworben haben. Leistungen aus dem Semester der Bewerbungsphase werden nicht angerechnet.
Mein Abiturzeugnis wurde mir bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, aber bitte geben Sie ihr Zeugnis umgehend nach Erhalt in beglaubigter Kopie an das Stipendienreferat weiter.
Ich habe mich schon einmal um ein Stipendium des Bildungsfonds beworben, wurde aber abgelehnt. Kann ich mich erneut bewerben?
Ja, das ist möglich.
Ich habe beim Ausfüllen des Formulars etwas vergessen bzw. möchte noch etwas ändern. Was muss ich tun?
Bitte füllen Sie das Formular nochmals aus. Es wird von uns nur die jeweils aktuellste Version berücksichtigt.
Wie kann ich überprüfen, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde?
Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, wenn sie sich erfolgreich beworben haben. Bitte wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde.
Ausfüllen des Bewerbungsformulars
Ich schließe mein Bachelor-Studium gerade an einer anderen Universität ab. Kann ich mich dennoch an der Universität Passau bewerben?
Ja. Bitte tragen Sie die vorläufige Prüfungsnote Ihres Bachelor-Studiengangs unter dem Punkt "bisher absolv. Studien oder erworbene Abschlüsse/Abschlussnote) ein und weisen Sie darauf hin, wenn diese Note vorläufig ist. Weitere Fragen betreffen Ihren künftigen Master-Studiengang.
Ich bin im aktuellen Semester im 1. Fachsemester (Bachelor/Master) eingeschrieben und kann daher noch keine Studien- bzw. Prüfungsleistungen nachweisen. Was trage ich unter dem Punkt "Studienfortschritt" ein?
Bitte tragen Sie jeweils "0" ein. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit betrachten wir bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und bei Master-Studierenden die Ergebnisse des Bachelorstudiengangs. Die ergänzenden Hinweise unter „Anmerkungen“ können ebenfalls berücksichtigt werden.
Ich bin in einem Studiengang eingeschrieben, in dem keine ECTS-Punkte/Noten vorgesehen sind (Jura, Lehramt nach alter LPO). Was trage ich unter "Studienfortschritt" ein?
Bitte errechnen Sie den Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen (ggf. auch Punkte) und tragen diesen ein. In die weiteren Felder tragen Sie bitte jeweils eine "0" ein, wenn keine Werte ermittelbar sind.
Ich engagiere mich sozial oder ehrenamtlich/habe einen Flucht-/Migrationshintergrund/besondere Lebensumstände erschweren mein Studium etc. Kann ich im Bewerbungsformular darauf hinweisen?
Ja. Bitte tragen Sie unter „Anmerkungen“ ein, was Ihnen besonders wichtig ist. Dies kann die Chancen, in die zweite Auswahlrunde zu kommen, erhöhen.
Ich bin bereits Stipendiatin bzw. Stipendiat eines Begabtenförderwerkes. Kann ich mich bewerben?
Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen, Sie dürfen sich aber bewerben. Weisen Sie unter „Anmerkungen“ auf Ihr Stipendium hin. Dies kann auch ein Kriterium für die Förderwürdigkeit sein. Sollten Sie als Stipendiatin oder Stipendiat der Universität Passau ausgewählt werden, müssen Sie sich für ein Stipendium entscheiden.
Ich bin in zwei Studiengängen eingeschrieben. Mit welchem Studiengang muss ich mich bewerben?
Geben Sie den Studiengang an, der für Sie der sogenannte "Erststudiengang" ist, d. h. in dem Sie beabsichtigen, die bestmöglichen Leistungen möglichst innerhalb der Regelstudienzeit zu erbringen. Unter „Anmerkungen“ können Sie gerne Angaben zu Ihrem zweiten Studiengang (Studiengang, ECTS, vorl. Prüfungsnote) machen.
Ich studiere Rechtswissenschaft. Wie gebe ich die Studienleistungen an?
Wir benötigen von Ihnen, falls vorhanden, folgende Angaben:
- Durchschnitt aller Zwischenprüfungsleistungen (mit Anzahl der abgel. Prüfungen)
- Durchschnitt der Leistungen im Schwerpunkt
- Durchschnitt der Leistungen im Hauptstudium
- unter „Anmerkungen“ können Sie Angaben zu Ihren Sprachkenntnissen machen