Einschreibung
Einschreibungsfristen
Sommersemester 2021
Einschreibung für die zulassungsfreien Studiengänge für das Sommersemester:
- Alle zulassungsfreien Studiengänge: 1. Februar - 31. März 2021
Für folgende grundständige Studiengänge können Sie sich zum Sommersemester einschreiben:
- Bachelor European Studies
- Bachelor European Studies Major
- Bakkalaureus Historische Wissenschaften
- Bachelor Informatik
- Bachelor Internet Computing
- Bachelor Sprach- und Textwissenschaften
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Realschule
- Lehramt an Mittelschulen
- Lehramt an Realschulen
- Lehramt an Gymnasien
Wintersemester 2021/22
Einschreibungsfristen für die zulassungsfreien Studiengänge für das Wintersemester:
- Rechtswissenschaft: 15. Juli - 15. September 2021
- Business Administration and Economics: 01. August - 15. September 2021
- Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies: 01. August - 15. September 2021
- Alle anderen zulassungsfreien Studiengänge: 15. August - 15. September 2021
Für folgende grundständige Studiengänge können Sie sich zum Wintersemester einschreiben:
- Bachelor Business Administration and Economics
- Bachelor European Studies
- Bachelor European Studies Major
- Bachelor Governance and Public Policy - Staatswissenschaften
- Bakkalaureus Historische Wissenschaften
- Bachelor Informatik
- Bachelor Internet Computing
- Bachelor Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies
- Bachelor Mathematik
- Bachelor Sprach- und Textwissenschaften
- Bachelor Wirtschaftsinformatik (Information Systems)
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Realschule
- Lehramt an Mittelschulen
- Lehramt an Realschulen
- Lehramt an Gymnasien
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben und Ihnen im Bewerbungsportal der Universität ein Zulassungsangebot unterbreitet wurde, können Sie dieses annehmen, indem Sie im Portal die Online-Immatrikulation fristgerecht vornehmen.
Die Immatrikulationsfristen werden in Ihrem Zulassungsbescheid ausgewiesen.
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang beworben haben und Ihnen im Bewerbungsportal der Universität ein Zulassungsangebot unterbreitet wurde, können Sie dieses annehmen, indem Sie im Portal die Online-Immatrikulation fristgerecht vornehmen. Die Immatrikulationsfristen werden in Ihrem Zulassungsbescheid ausgewiesen.
Wenn Sie einen Doktortitel anstreben, informieren Sie sich auf den Seiten des Graduiertenzentrums. Dort finden Sie Informationen für Promotionsstudierende. Promotionsstudierende können sich ganzjährig einschreiben.
Ablauf der Einschreibung
Erster Schritt
Sie müssen sich online im Campusportal registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Login-Daten und weiteren Anweisungen.
Zweiter Schritt
Nach erfolgter Registrierung, können Sie im Campusportal unter "Login und Bewerbung/Einschreibung" Ihren Bewerbungsantrag für den gewünschten Studiengang stellen. Dort ist das weitere Vorgehen beschrieben.
Dritter Schritt
Sobald Ihr Antragsstatus auf „zulassungsfrei“ oder „Zulassungsangebot liegt vor“ steht, können Sie im Campusportal die Immatrikulation durchführen.
Wenn Sie alle Prozesse im Portal erfolgreich abgeschlossen haben, wird Ihnen ein Immatrikulationsantrag zur Verfügung gestellt. Diesen müssen Sie ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post an das Studierendensekretariat schicken. "Fristgerecht" bedeutet, dass Ihre Unterlagen spätestens am Fristende bei der Universität Passau eingetroffen sind. Der Poststempel genügt nicht.
Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist NICHT möglich. Sie können Ihren Brief allerdings selbstverständlich persönlich in den Briefkasten der Universität Passau, Innstr. 41 ("Nachtbriefkasten"), einwerfen.
Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben
Die Bearbeitung der postalischen Anträge kann zwei bis drei Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Werden die Unterlagen erst gegen Ende der Frist eingereicht, kann nicht garantiert werden, dass die Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Orientierungswochen vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass insbesondere telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand während der Einschreibungsphase nicht möglich sind.
Sobald der Status Ihrer Bewerbung auf „immatrikuliert“ wechselt, sind Sie in den entsprechenden Studiengang immatrikuliert worden. Wenn Sie nicht bereits an der Universität Passau studieren, werden für Sie neue Zugangsdaten für Studierende (ZIM-Kennung) generiert. Diese ZIM-Kennung erhalten Sie per E-mail. Bitte beachten Sie, dass mit Versand der ZIM-Kennung Ihre Bewerberkennung deaktiviert wird.
Den Bearbeitungsstand/Status Ihrer Bewerbung können Sie unter Ihrem Account im Campusportal einsehen. Erläuterungen dazu finden Sie in den FAQs Bewerbung und Einschreibung.
Unterlagen für die Einschreibung
Wenn Sie noch nicht immatrikuliert sind, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Der Immatrikulationsantrag, ausgedruckt und unterschrieben.
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) in amtlich beglaubigter Kopie*, außer Sie haben bereits bei der Bewerbung an der Universität Passau oder bei uni-assist das beglaubigte Zeugnis eingereicht.
- Krankenversicherungsnachweis einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland (siehe Merkblatt zur KVdS). Der Nachweis wird von der Krankenkasse speziell für die Einschreibung ausgestellt, d. h. eine Vorlage der Versichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung ist nicht ausreichend.
- Bei Privatversicherten ist der Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht erforderlich. Diese erhalten Sie bei jeder gesetzlichen Krankenkasse am Wohn- oder Studienort (z. B. AOK, DAK, Barmer).
- Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen vor der Einschreibung einen Krankenversicherungsnachweis für internationale Studierende erwerben.
- Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags. Als Nachweis gilt ein Kontoauszug, auf dem die Zahlung und der Name der Studienbewerberin bzw. des Studienbewerbers ersichtlich sind.
- Studienverlaufsbescheinigung, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Bisherige Studienzeiten müssen nachgewiesen werden: Studiengang, Hochschulsemester, Fachsemester, Urlaubssemester. Leistungsübersichten und Abschlusszeugnisse sind nicht geeignet um den Studienverlauf nachzuweisen.
- Studienabschlüsse, die Sie bereits erworben haben, müssen mit einer amtlich beglaubigten Kopie des Zeugnisses* belegt werden, außer Sie haben bereits bei der Bewerbung an der Universität Passau oder bei uni-assist das beglaubigte Zeugnis eingereicht.
- Kopie des Personalausweises oder des Passes (Hinweis: Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer, können und sollen geschwärzt werden!)
- Zulassungsbescheid (in einfacher Kopie), wenn Sie sich in einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben.
- Für ein Promotionsstudium benötigen wir eine formlose Bescheinigung der Betreuerin oder des Betreuers Ihrer Doktorarbeit. Wenn Sie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder an der Philosophischen Fakultät promovieren möchten, ist die Zulassung des Promotionsausschusses vorzulegen. Einer Immatrikulation am Graduiertenkolleg fügen Sie bitte eine Kopie Ihrer Aufnahmebescheinigung bei.
- Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung, falls Sie sich im Rahmen eines Lehramtsstudiengangs für das Unterrichtsfach Sport oder Kunst immatrikulieren möchten.
- Internationale Studieninteressenten müssen einen Nachweis ihrer Deutschkenntnisse auf dem jeweils erforderlichen Niveau in amtlich beglaubigter Kopie* einreichen, außer Sie haben bereits bei der Bewerbung an der Universität Passau oder bei uni-assist die Deutschkenntnisse in dem für Ihren Studiengang erforderlichen Umfang nachgewiesen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Sie für den gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren.
- Fachsemestereinstufung des Prüfungssekretariats der Universität Passau, wenn Sie die Einschreibung in ein höheres Fachsemester beantragen, außer Sie haben diese bereits bei der Bewerbung eingereicht oder führen Ihr Studium mit Abschluss Staatsexamen im selben Fach (Rechtswissenschaft), bzw. der selben Fächerverbindung eines Lehramts fort.
Wenn Sie bereits an der Universität Passau immatrikuliert sind, entfallen die allgemeinen Unterlagen zur Einschreibung. Sie müssen nur nachweisen, dass Sie den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer Matrikelnummer für das folgende Semester bezahlt haben und somit rückgemeldet werden.
Bitte schicken Sie die Unterlagen per Post and das Studierendensekretariat. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist NICHT möglich. Sie können Ihren Brief allerdings selbstverständlich persönlich in den Briefkasten der Universität Passau, Innstr. 41 ("Nachtbriefkasten"), einwerfen.
Wichtig: Immatrikulationsantrag
Nach erfolgter Online-Einschreibung müssen Sie Ihren Immatrikulationsantrag ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht per Post an das Studierendensekretariat schicken. "Fristgerecht" bedeutet, dass Ihre Unterlagen spätestens am Fristende bei der Universität Passau eingetroffen sind. Der Poststempel genügt nicht.
Zeitgleich sollten Sie den Semesterbeitrag an die Universität überweisen. Siehe Immatrikulationsantrag für die Details.
Bankverbindung für die Einschreibung
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag an die Universität:
Staatsoberkasse in Landshut für Universität Passau
BayernLB München
IBAN (Internationale Kontonummer) DE12 7005 00001401 1903 15
SWIFT-BIC (Internationale Bankleitzahl) BYLADEMM
Verwendungszweck: Bitte beachten Sie hier die Details zur Überweisung auf Ihrem ausgedruckten Immatrikulationsantrag.