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Auftragsforschung

Info zu neuer Organisationsstruktur

Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 wurde das Referat III/3 - "Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer" mit dem Referat IV/1 - "Rechtsangelegenheiten" zusammengelegt. Das neu gebildete Referat V/1 - "Rechtsangelegenheiten" nimmt fortan die Aufgabenbereiche der beiden ehemaligen Referate wahr und bündelt die bestehenden Kompetenzen.

Nach dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und den ausführenden Verwaltungsvorschriften ist es den Hochschulen ausdrücklich gestattet, Forschung mit Mitteln Dritter durchzuführen. Bei diesen Drittmitteln handelt es sich entweder um öffentliche Gelder aus nationalen oder europäischen Förderprogrammen oder um private Mittel.

Die Zuwendung privater Mittel kann dabei aufgrund unterschiedlichster Sachverhalte und rechtlicher Ausgestaltungen erfolgen. So reicht die rechtliche Einordnung der Rechtsverhältnisse mit den privaten Mittelgebern von Dienst-/Werkverträgen (z. B. Auftragsforschung) bis zur Gründung einer privaten BGB-Gesellschaft (z. B. im Rahmen von Kooperationen).

Wie unterstützen wir Sie?

Das Referat Rechtsangelegenheiten unterstützt alle einwerbeberechtigten Universitätsmitglieder bei der Durchführung von Drittmittelprojekten, insbesondere mit privaten Drittmittelgebern, hinsichtlich der sich ergebenden allgemeinen rechtlichen Fragen und im Rahmen der Vertragsgestaltung. 

Darüber hinaus ist das Referat Rechtsangelegenheiten Ihre Anlaufstelle in allen Fragen des Geistigen Eigentums, wie z. B. Urheberrechte und Erfindungen.

Um Ihnen den Einstieg in die Abwicklung Ihres Drittmittelprojektes zu erleichtern, bieten wir Ihnen einige Vorlagen an, die bereits an die Bedürfnisse der Universität angepasst wurden. Ebenso finden Sie hier allgemeine Hinweise und die gesetzlichen Grundlagen zur Drittmittelforschung.

Aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften, die eine wettbewerbsverzerrende wirtschaftliche Betätigung von Hochschulen verbieten (sog. Trennungsrechnung), ist für private Drittmittelprojekte zwingend eine marktgerechte Auftragskalkulation aufzustellen. Diese ist vor Vertragsschluss der Finanzabteilung, Herrn Peters, zur Prüfung vorzulegen.

Bitte nutzen Sie unsere Hinweise und Muster

Musterverträge

FuE-Erklärungen

Allgemeine Hinweise der Universität zu Drittmittelverträgen

Gesetzliche Vorschriften

Auftragskalkulation

Neu: Unser Online-Glossar

Sie haben Rückfragen zu Begriffen aus dem Bereich der Forschungsförderung und Drittmittelakquise? Sie suchen Rat zur Vorgehensweise im Kontext Ihres Drittmittelantrags oder Projekts? Auf der Seite "Glossar" finden Sie Informationen zu häufigen Begriffen und Fragen.

Kontakt

Kathrin Bernecker
Kathrin Bernecker
Raum N12 116
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-7124
Dr. Lena Donaubauer
Raum N12 108
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1109
Michael Groß
Raum N12 115
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-4109
Valeriia Titovskaia
Raum N12 117
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1103
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