Erfindungsberatung und Patentwesen
Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben und diese im Hinblick auf Patentierung, Patentverkauf, Lizensierung oder Unternehmensneugründung verwerten möchten, wenden Sie sich bitte an die Erfindungsberatung der Universität Passau im Referat Rechtsangelegenheiten.
Erfindungsmeldung
Die Erfindungsberatung berät Sie bei der Erstellung der erforderlichen Erfindungsmeldung und stößt die weiteren Schritte auf dem Weg zur Patentierung und Verwertung an. Hierbei arbeitet die Universität Passau mit der Bayerischen Patentallianz GmbH (München) zusammen. Die Bayerische Patentallianz GmbH (kurz: BayPat) ist die gemeinsame Patentverwertungsagentur der Hochschulen in Bayern, die die Universtät Passau in Fragen der Patentierung und Verwertung berät und unterstützt.
Seit dem 7. Februar 2002 sind nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) neben den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verpflichtet, ihre Erfindungen den Universitäten zu melden (Abschaffung des so genannten Hochschullehrerprivilegs). Die Erfindungsberatung unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben und Fristen des ArbnErfG.
- Online-Recherche in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes und Recherche im deutschen Patent- und Gebrauchsmusterregister, inkl. Patente der ehemaligen DDR sowie Register nationaler Marken und Geschmacksmuster
IHK für Niederbayern in Passau
Kompetente Beratung rund um das Patent- und Markenrecht bietet Ihnen außerdem die IHK für Niederbayern in Passau. Die IHK gibt Hinweise zu gewerblichen Schutzrechten und zeigt Ihnen den Weg von der Idee über die Anmeldung eines Schutzrechtes bis hin zur Verwertung. Darüber hinaus bietet die IHK eine Innovations- und Technologieberatung, die Kontaktadressen und Kooperationspartner aus Wirtschaft und Wissenschaft vermittelt und vielfältiges Informationsmaterial bereit stellt.