Auftragsforschung
Die Mitarbeiterinnen des Referats III/3 sind angesichts der aktuellen Situation derzeit teilweise im Home Office tätig.
Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte am besten via E-Mail an
- Anna Sperrhake (anna.sperrhake@uni-passau.de, Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr)
- Iris Berndl (iris.berndl@uni-passau.de, Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr)
Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz und den ausführenden Verwaltungsvorschriften ist es den Hochschulen ausdrücklich gestattet, Forschung mit Mitteln Dritter durchzuführen. Bei diesen Drittmitteln handelt es sich entweder um öffentliche Gelder aus nationalen oder europäischen Förderprogrammen oder um private Mittel.
Die Zuwendung privater Mittel kann dabei aufgrund unterschiedlichster Sachverhalte und rechtlicher Ausgestaltungen erfolgen. So reicht die rechtliche Einordnung der Rechtsverhältnisse mit den privaten Mittelgebern von Dienst-/Werkverträgen (z. B. Auftragsforschung) bis zur Gründung einer privaten BGB-Gesellschaft (z. B. im Rahmen von Kooperationen).
Wie unterstützen wir Sie?
Das Referat Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer unterstützt alle einwerbeberechtigten Universitätsmitglieder bei der Durchführung von Drittmittelprojekten, insbesondere mit privaten Drittmittelgebern, hinsichtlich der sich ergebenden allgemeinen rechtlichen Fragen und im Rahmen der Vertragsgestaltung.
Darüber hinaus ist das Referat Rechtsangelegenheiten zu Forschung und Transfer Ihre Anlaufstelle in allen Fragen des Geistigen Eigentums, wie z. B.Urheberrechte und Erfindungen.
Um Ihnen den Einstieg in die Abwicklung Ihres Drittmittelprojektes zu erleichtern, bieten wir Ihnen einige Vorlagen an, die bereits an die Bedürfnisse der Universität angepasst wurden. Ebenso finden Sie hier allgemeine Hinweise und die gesetzlichen Grundlagen zur Drittmittelforschung.
Aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften, die eine wettbewerbsverzerrende wirtschaftliche Betätigung von Hochschulen verbieten (sog. Trennungsrechnung), ist für private Drittmittelprojekte zwingend eine marktgerechte Auftragskalkulation aufzustellen. Diese ist vor Vertragsschluss der Finanzabteilung, Frau Kronawitter, zur Prüfung vorzulegen.
Bitte nutzen Sie unsere Hinweise und Muster
Musterverträge
- Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung (Dokument als Word-Datei)
- Vertrag zur Übertragung von Rechten an Abschlussarbeiten an die Universität (Word-Dokument)
- Annahmeerklärung zur Übertragung von Rechten an Abschlussarbeiten (Word-Dokument)
- Merkblatt zu externen Abschlussarbeiten / Dissertationen
FuE-Erklärungen
- Erklärung zum Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben (FEV) Projektleiter
- Verpflichtungserklärung für am FEV Beteiligte
Allgemeine Hinweise der Universität zu Drittmittelverträgen
- Drittmittelverträge und deren Abwicklung (Rundschreiben vom 07. April 2004)
- Zuständigkeit für Rechnungsstellung und Auftragserteilung wegen der steuerrechtlichen Würdigung wirtschaftlicher Betätigungen (Rundschreiben vom 07. März 2003)
- Erhöhung der Gemeinkostenpauschale bei Einnahmen aus wirtschaftlichen Betätigungen (Rundschreiben vom 14. Mai 2007)
- Weitere Erhöhung der Gemeinkostenpauschale (Rundschreiben vom 16. Juli 2010)
- Steuer- und haushaltsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Betätigungen (Rundschreiben vom 06. Dezember 2004)
Gesetzliche Vorschriften
- Drittmittelrichtlinien (21. August 2020)
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG)
- Bayerisches Hochschulgesetz (Link zur Webseite der Bayerischen Staatsregierung)
Auftragskalkulation
- Schreiben des Präsidenten zur Auftragskalkulation vom 11. Dezember 2009
- Leitfaden Trennungsrechnung
- Schema Auftragskalkulation Allgemein (bitte nach unten zu Formulare und Vorlagen scrollen)
- Schema Auftragskalkulation Beispiel (bitte nach unten zu Formulare und Vorlagen scrollen)
- Erläuterung Beispiel Auftragskalkulation (Word-Dokument)
- Gemeinschaftsrahmen EU-Kommission
- WFKM-Schreiben zur Auftragskalkulation vom 23. Februar 2009
- Personaldurchschnittskosten ab 1. Januar 2018
Bonusprogramme
Hinweis: Das Bonusprogramm "Förderung der Auftragsforschung an bayerischen Universitäten" wird zum 31.12.2020 eingestellt.