Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Studierende, die sich bereits im Ausland befinden, können daher keinen Antrag mehr stellen. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Studierenden bayerischer und französischer Hochschulen. Zudem wird allen StipendiatInnen die Kostenübernahme eines vorbereitenden Online-Sprachkurses in deutscher oder französischer Sprache über DUO online angeboten.
Antragsschluss ist der 15. April 2023
Die vollständige Ausschreibung finden sie auf der Website von BayFrance.