Von diesem Stipendium, das von dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zur Verfügung gestellt wird, profitieren:
- Studierende bei der Beschaffung von Büchern und sonstigen Lehrmitteln
- Promovierende ausschließlich bei Druckkosten von Dissertationen
Das Stipendium wird ausschließlich an Studierende und immatrikulierte Promovierende der Universität Passau vergeben.
Für andere Verwendungszwecke darf im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine Beihilfe geleistet werden.
Bewerbungsverfahren
Beihilfen können Sie als Studierende erwerben, wenn...
- Sie mindestens im 2. Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG erhalten
- das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach BAföG
Beihilfen können Sie als Promovierende erwerben, wenn...
- Sie keine höheren laufenden Einkünfte erzielen, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzüglich einer anrechnungsfreien Pauschale, damit insgesamt 1.750,00€
Keinen Anspruch auf Förderung haben Sie, wenn...
- Sie bereits eine Studienbeihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds erhalten haben.
Bewerbungsfrist: 04.12.2023
Die Anschaffungen sind nach Bescheiderteilung des Stipendiums durch quittierte Rechnungen zu belegen, die das Anschaffungsdatum und den Titel des Werkes ausweisen müssen. Die Belege gelten erst ab Datum der Antragstellung, vorher eingereichte Belege können nicht geltend gemacht werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Bewerbungsportal. Bitte beachten Sie, dass wir lediglich vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen.
Ansprechpartnerin
Petra Schilling
Raum VW 112
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1105
petra.schilling@uni-passau.de