Programmziel
Als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent der Geistes- und Sozialwissenschaften können Sie sich durch eine Lehrtätigkeit an einer Hochschule im Ausland im Bereich Deutsch als Fremdsprache oder Germanistik weiterqualifizieren.
Wer kann sich bewerben?
Absolventinnen und Absolventen (Bachelor, Master, 1. Staatsexamen Lehramt) aus den Fachbereichen Germanistik, Deutsch als Fremdsprache oder einer Regionalphilologie. Auch Absolventinnen und Absolventen einer anderen sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplin können sich bewerben, sofern Grundkenntnisse der Fremdsprachendidaktik vorliegen.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.
Was wird gefördert?
Zur Förderung Ihrer pädagogischen Begabung der Wissensvermittlung und Fertigkeiten der Vermittlung der deutschen Sprache sowie der praktischen Erprobung möglicher neuer Formen der Lehrtätigkeit an Hochschulen im Ausland im Bereich Deutsch als Fremdsprache und Germanistik:
- Sie gestalten im Rahmen Ihrer Lehrtätigkeit an der Gasthochschule Deutschunterricht, sprachpraktische und deutschlandkundliche Lehrveranstaltungen - unter Anleitung erfahrener Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (teilweise DAAD-Lektoren) und können so neue Konzepte zur pädagogischen Gestaltung des Unterrichts erproben.
- Sie werden in einem dreitägigen Seminar des DAAD auf Ihre Tätigkeit im Ausland (kulturelle Besonderheiten) vorbereitet.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse erweitern möchten, und fördern vor Ort die Teilnahme an Sprachkursen in den Landessprachen. Dazu gehört neben Sprachkursen während der Lehrassistenz auch die Möglichkeit, bis zu 3 Monate lang Vollzeit-Sprachkurse zu besuchen und in dieser Zeit die vollen Stipendienleistungen zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Sprachkursangebot.
Die Standorte und Anforderungen der Gasthochschulen finden Sie hier: Übersicht der Standorte.
Hier können Sie Berichte darüber lesen, wie Lehrassistentinnen und Lehrassistenten ihre Zeit im Gastland erlebt haben.
Dauer der Förderung
1 Hochschuljahr (maximal 12 Monate). Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate.
Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einen bestimmten Status angezeigt: Stipendienrechner. In diesem Programm wird die "Doktorandenrate" gezahlt. Die genannten Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2024/2025 vergeben werden. - Reisekostenzuschuss je nach Gastland
Bitte beachten Sie: Mit der Reisekostenpauschale sind alle mit der Reise im Zusammenhang stehenden Nebenkosten abgegolten. Dazu gehören z.B. Visagebühren, Kosten für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses oder Kosten für Impfungen.
Die Organisation Ihrer Anreise, des Visums, des richtigen Aufenthaltsstatus und Ihrer Unterkunft ist Ihre Aufgabe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die Einreisebestimmungen Ihres Gastlandes zu beachten und das richtige Visum zu beantragen. In aller Regel wird es sich dabei nicht um ein Touristenvisum handeln. - Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
- Zuschuss zu Sprachkursen (siehe Merkblatt zum Sprachkursangebot)
- Eine DAAD-finanzierte Veranstaltungs- und Projektpauschale (700 €) zur Durchführung von den Unterricht ergänzenden eigenen Projekten, kulturellen Veranstaltungen, Workshops und Exkursionen, die in Zusammenhang mit Ihrer Lehrtätigkeit an der Gasthochschule stehen. Dieser Betrag deckt ausschließlich die anfallenden Sachkosten des Projekts.
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit stehen
- Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt: Weitere Informationen
Eine mögliche Vergütung seitens der Gasthochschule wird zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet (die Vergütung wird wie ein Verdienst aus einer Nebentätigkeit berechnet, siehe dazu die Erläuterungen in Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien, Abschnitt E Punkt 6.
Die weltweite Ausschreibung für das Hochschuljahr 2026/2027 startet am 15. Juli 2025.
Bewerbungsschluss ist der 25. November 2025.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAADs.