Sonderförderung
Zusätzlich zu dem regulären monatlichen Mobilitätszuschuss, welcher Ihnen bei einem Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule zusteht, haben Sie die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Sonderförderung zu erhalten. Anspruch auf eine Sonderförderung haben Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Studierende mit Kind, Erstakademiker bzw. Erstakademikerinnen, sowie Erwerbstätige (Details zu den Förderbedingungen siehe unten).
Außerdem können Sie im Zuge von "Green Erasmus" ein Top-Up für nachhaltiges Reisen beantragen.
Studierende mit Behinderung (ab GdB = 20) oder einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) sowie Studierende mit Kind, die über Erasmus+ ein Auslandsstudium absolvieren möchten, haben die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Sonderförderung als Zuschuss für die durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu beantragen. Nähere Informationen zu dieser Sonderförderung erhalten Sie auf der Webseite der "European Agency for Development in Special Needs Education" und im Akademischen Auslandsamt.
Ab 2022 können auch Erstakademiker und Erstakademikerinnen (kein Elternteil besitzt einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss) und Erwerbstätige Anspruch auf eine Sonderförderung erheben. Die Förderung von Erwerbstätigen setzt voraus, dass diese innerhalb eines Jahres vor Antritt des Erasmus+-Aufenthalts mind. 6 Monate ununterbrochen gearbeitet und dabei zwischen 450 und 850 EUR/Monat brutto verdient haben.
Die betreffenden Studierenden erhalten einen Sonderzuschlag i.H.v. 250 EUR/Monat (gilt ab 2022/23) auf die regulären Förderraten des Programms Erasmus+.
Realkostenantrag
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Mobiltät gestellt werden. Für den Antrag sowie weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Franziska Hanisch.
In der neuen Erasmus+ Programmgeneration ab 2021 sollen die Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Die Europäische Kommission unterstützt daher zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln.
Wer mit Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft zu der Gasthochschule anreist, kann ein Top-Up auf die individuelle Förderung beantragen. Daneben werden bis zu sechs Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage finanziell gefördert.
Folgende Fördermöglichkeiten stehen für Teilnehmende, die umweltfreundlich reisen, ab dem Aufruf 2024 zur Verfügung.
Erhöhter Reisekostenzuschlag für „Green Travel“
Wem steht der erhöhte Reisekostenzuschuss für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben und den Regelungen der NA DAAD ein Reisekostenzuschuss zusteht:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte bei einer short-term Mobilität,
- Studierende und Graduierte der Förderlinie KA171 und KA131 International, die eine Mobilität in einem Erasmus+-Partnerland absolvieren,
- Studierende und Graduierte der Förderlinie KA171, die aus Partnerländern nach Deutschland kommen.
Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss für „Green Travel“?
Um das Programm und seine Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klimaschonend zu gestalten, sollen Mobilitäten mit einer Strecke von weniger als 500 km grundsätzlich mit emissionsarmen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.
Distanz | Nicht umweltfreundliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
10 und 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
Die Förderung des sogenannten „Green Top-Ups“ (einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von 50 Euro für nachhaltiges Reisen) steht ab dem Aufruf 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder zum Austausch über Angebote und empfehlenswerte Reiserouten, können Sie die ILIAS Austauschplattform "nachhaltiges Reisen ins Auslandssemester/-praktikum" nutzen.
Infoblatt zu nachhaltigem Reisen
In der neuen Erasmus+ Programmgeneration ab 2021 sollen die Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Die Europäische Kommission unterstützt daher zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln.
Wer mit Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft zu der Gasthochschule anreist, kann ein Top-Up i.H.v. einmalig 50 EUR auf die individuelle Förderung beantragen. Daneben werden bis zu vier Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage finanziell gefördert.
Zur Bildung von Fahrgemeinschaften oder zum Austausch über Angebote und empfehlenswerte Reiserouten, können Sie die ILIAS Austauschplattform "nachhaltiges Reisen ins Auslandssemester/-praktikum" nutzen.