Während des Auslandsstudiums

Einzureichende Unterlagen
Sobald Sie Ihr Auslandsstudium angetreten haben, sollen Sie spätestens fünf Wochen nach der Ankunft Ihr Learning Agreement im Zielland unterschreiben und an einen Fakultätsvertreter schicken lassen. Das Akademische Auslandsamt der Universität Passau unterschreibt dann das fertige Dokument. Ergeben sich Änderungen bezüglich der belegten Kurse, müssen diese im Learning Agreement eingetragen werden.
Einige Tage vor dem Ende Ihres Auslandsaufenthaltes muss Ihre Aufenthaltsbestätigung vom International Office an der Partneruniversität unterschrieben werden. Diese ist dann nach der Ankunft am Akademischen Auslandsamt der Universität Passau als Originaldokument abzugeben.
Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt um ein weiteres Semester verlängern oder aus bestimmten Gründen frühzeitig beenden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu dem Akademischen Auslandsamt auf (Frau Almut Bareiß), um weitere Schritte zu besprechen.
Für die Verlängerung Ihres Auslandsstudiums um ein weiteres Semester muss ein formloser Antrag spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Ende Ihres Auslandssemesters gestellt werden. Eine Vorlage für die Beantragung einer Verlängerung finden Sie hier: Vorlage Verlängerung.