Während des Auslandsstudiums
Einzureichende Unterlagen
Sollten sich nach Antritt Ihres Auslandsstudiums Änderungen bezüglich der belegten Kurse ergeben, sind diese spätestens 5 Wochen nach Ankunft dem Akademische Auslandsamt mitzuteilen.
Für Studierende, die Ihr Auslandsstudium im EU-Ausland absolvieren, gilt folgendes: Die Kursänderungen sind im Online Learning Agreement als „neuster Vorschlag“ einzutragen und zu genehmigen.
Studierende im Nicht-EU Ausland senden bitte das „During The Mobility“ Formular an outgoing@uni-passau.de.
Nach Ankunft im Zielland, sowie am letzten Tag Ihres Auslandsaufenthaltes muss Ihre Aufenthaltsbestätigung vom International Office an der Partneruniversität unterschrieben werden. Das Dokument ist nach Rückkehr innerhalb von 4 Wochen per E-Mail im Akademischen Auslandsamt mit genauer Angabe des Zeitraums (Tag, Monat, Jahr) und Unterschriften der Partneruniversität einzureichen.
Bitte beachten Sie: Das Enddatum darf nicht nach dem Unterschriftsdatum liegen! Ein „Letter of Acceptance“ ist nicht ausreichend.
Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten, nehmen Sie bitte spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Ende Ihres Auslandssemesters Kontakt zu dem Akademischen Auslandsamt auf (Franziska Hanisch). Dies gilt auch, wenn Sie aus bestimmten Gründen den Auslandsaufenthalt frühzeitig beenden möchten.