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Wie finanziere ich meinen Auslandsaufenthalt?

Hier möchten wir Ihnen einige Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen und Ihnen Hinweise geben, was Sie bei der Finanzplanung Ihres Auslandsaufenthalts berücksichtigen sollten.

Bei vielen Stipendienprogrammen ist mit längeren Bewerbungsprozessen zu rechnen, weshalb es wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig über die zu erwartenden Kosten informieren und überlegen, wie eine Finanzierung aussehen könnte.

Stipendien

Die Höhe des Mobilitätszuschusses im Rahmen von Erasmus+ ist abhängig von der Gesamtsumme, welche der DAAD der Universität Passau zuweist. Eine mögliche Förderung durch den Erasmus+-Mobilitätszuschuss wird bei einer Bewerbung automatisch geprüft, eine gesonderte Beantragung durch die Studierenden ist nicht notwendig. Sie können mit einem bestimmten Mobilitätszuschuss pro Monat rechnen, der von Jahr zu Jahr etwas variieren kann.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die größte Förderorganisation für den internationalen akademischen Austausch und bietet eine Vielzahl an Stipendienprogrammen. Die Stipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. In der Stipendiendatenbank können alle Stipendien des DAAD gefunden werden. Die Bewerbungsunterlagen sind direkt an den DAAD zu senden.

DAAD Broschüre: Mit Stipendium ins Ausland

Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

Genaue und verbindliche Informationen, welche Dokumente Sie einer DAAD-Bewerbung beilegen müssen, finden Sie in den jeweiligen Stipendienausschreibungen des DAAD. Wir möchten jedoch an dieser Stelle einige Fragen zu den Bewerbungsunterlagen klären, die immer wieder auftreten.

Noten

Bei DAAD-Stipendien sind die Noten ein wichtiges Entscheidungskriterium.

Studienplan

Der DAAD-Studienplan soll das angestrebte Ziel des Auslandsaufenthaltes möglichst genau umschreiben, die Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule berücksichtigen und nach Möglichkeit mit einer fachlich zuständigen Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer der deutschen Hochschule abgesprochen sein. Wichtig: gut recherchieren!

Gutachten

In den meisten Fällen benötigen Sie ein Gutachten. Die genaue Anzahl ist in der jeweiligen Stipendienausschreibung und/oder bei den Bewerbungsanforderungen der ausländischen Hochschule angegeben.

Fragen Sie eine Hochschullehrkraft, die Ihre akademischen Leistungen genau beurteilen kann, ob sie Ihnen ein Gutachten schreibt. In der Regel sollte das ein Professor sein, aber es werden auch Ausnahmen gemacht. Beim DAAD werden für Bewerber, die die Zwischenprüfung oder das Vordiplom noch nicht abgelegt haben, Gutachten von wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Assistenten akzeptiert, die durch den zuständigen Hochschullehrer gegengezeichnet wurden. Keinesfalls werden Gutachten von Sprachlektoren akzeptiert.

Das Gutachten können Sie nur dann selbst lesen, wenn es Ihnen der/die Gutachter/in zu lesen gibt. Der Bewerbung muss das Gutachten auf jeden Fall im versiegelten Umschlag beiliegen, der nicht von Ihnen geöffnet werden darf! Offene Gutachten gelten besonders im angelsächsischen Raum als wertlos, da man annimmt, dass sie aus Höflichkeit nicht ehrlich genug geschrieben sind.

Sie können im Notfall auch ein älteres Gutachten verwenden, wenn es dennoch neueren Datums (auf keinen Fall älter als zwei Semester!) ist und inhaltlich auf Ihr Bewerbungsvorhaben abgestimmt ist. Allerdings macht es immer einen besseren Eindruck, Gutachten neueren Datums beizulegen.

Zur DAAD-Stipendiendatenbank

 

Personen welche sich für eine Fremdsprachenassistenz interessieren, sollten sich alternativ auch über Angebote des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) informieren!

Für einzelne Regionen, mit denen Bayern traditionell einen engen Kontakt und Kooperationen pflegt, fördern die Bayerischen Hochschulzentren einzelne Aktivitäten in dem Gebiet der Wissenschaft, Lehre und Forschung. Es gibt folgende Hochschulzentren:


Amerikahaus

Bayerisches Hochschulzentrum für Indien (BayIND)

Bayerisch-Kalifornisches Hochschulzentrum (BaCaTec)

Bayerisch-Französisches Hochschulzentrum (BayFrance)

Bayerisches Hochschulzentrum für China (BayCHINA)

Bayerisches Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST)

Land/Region Organisation Förderung
Frankreich Campus France Wohngeld
Großbritannien BCCG-Stiftung Studium
Großbritannien British Council Studium
Großbritannien Rhodes Trust Master, Promotion
Osteuropa Studienstiftung des deutschen Volkes und Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung Studium
Weltweit Eidam & Partner Studium
Weltweit DAAD Studium für FIM-Studierende, Master
Europa European Funding Guide Eine große Informationsplattform für Stipendien

Andere Finanzierungs­möglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat Auslandsaufenthalte mit Auslands-BAföG.

Wenn Ihre bzw. die Finanzlage Ihrer Eltern dies rechtfertigt, können Sie diese Förderung evtl. auch erhalten, wenn Sie kein Inlands-BAföG beziehen, da die BAföG-Ämter von einem erhöhtem Finanzbedarf während des Auslandstudiums ausgehen. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn Sie im Ausland höhere Studiengebühren zahlen müssen.

Auslands-BAföG kann einmalig während des Studiums für mindestens 3 (im Rahmen von Hochschulkooperationen) und höchstens für 12 Monate beantragt werden.

Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie von dem für Ihr Zielland zuständigen AuslandsBAföG-Amt.

Wie hoch ist der Betrag, den ich im Rahmen von Auslands-BAföG monatlich bekomme?

Die Höhe des Auslands-BAföG-Betrags ist – wie beim Inlands-BAföG – einkommensabhängig, hängt aber auch von der Höhe der zu erwartenden Studiengebühren an Ihrer Gastuniversität, von den im Zielland zu erwartenden Lebenshaltungskosten und den Reisekosten zur Zieluniversität ab. Generell gilt, dass bei einem Aufenthalt in einem außereuropäischen Land zum Inlands-BAföG-Satz ein Auslandszuschlag hinzukommt. Die genaue Höhe dieses Zuschlags können Sie beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt erfragen.

Wenn ich Auslands-BAföG bekomme, wie wirkt sich das auf die Höhe meines Stipendiums aus ?

Vollstipendien und Auslands-BAföG schließen sich in der Regel gegenseitig aus. Bei Teilstipendien (z. B. DAAD-Jahresstipendium) werden die Stipendienraten in der Regel um den Auslandszuschlag des Auslands-BaföG reduziert. Die ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist anrechnungsfrei.

Wo kann ich das Formblatt 5 unterschreiben lassen?

Sollte das Amt von Ihnen das Formblatt 5 anfordern (Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG), so können Sie das von Ihrem Studiengangskoordinatoren unterschreiben lassen.

DAAD-Stipendium und (Auslands-)BAföG

Studierende können (bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss) ein DAAD-Vollstipendium erhalten.

Im Gegensatz zu Teilstipendien-Empfängern wird bei diesen Stipendiaten auch der BAföG-Inlandsanteil angerechnet, wenn sie AuslandsBAföG beantragen. Somit würde bei Stipendiaten, die einen hohen BAföG-Satz erhalten, in einigen Fällen nur ein sehr geringes monatliches Stipendium übrig bleiben.

Um die Schlechterstellung von BAföG-Empfängern zu vermeiden, weist der DAAD BAföG-Empfänger auf die Möglichkeit hin, während der Stipendienlaufzeit auf BAföG-Leistungen zu verzichten, damit sie das volle DAAD-Stipendium in Anspruch nehmen können.

Weitere Informationen

BAföG
Studierendenwerke
Deutscher Akademischer Austauschdienst

Der Universität Passau stehen Mittel des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Internationalisierung zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können Ihnen Reisekostenzuschüsse bewilligt werden. Gefördert werden nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten (Hin- und Rückflug, Transfer, bis zu 500 Euro innerhalb Europas, bis zu 1000 Euro außerhalb Europas).

Stiftungen und andere Einrichtungen

Das Bil­dungs­kre­dit­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung ist da­für ge­dacht, Stu­die­ren­den in fort­ge­schrit­te­nen Semestern durch ei­nen zins­güns­ti­gen Kre­dit ei­ne fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung zu bieten. Der Kredit kann individuell auf die Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer angepasst werden.

Auslands­praktika

Weitere Links (2)

DAAD-Stipendium

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Auslands-BAföG

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