Wer kann sich bewerben?
- Immatrikulierte Studierende der Universität Passau, die mindestens im 2. Semester studieren und Leistungen nach dem BAföG erhalten
 - Das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten darf monatlich nicht höher sein als der doppelte Freibetrag nach BAföG
 - Anrechnungsfrei bleiben folgende jährliche Bruttoeinkommen: 	
- für Antragstellende: 15.000 Euro
 - zusätzlich für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind: 8.000 Euro
 
 
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Beizulegen sind:
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
 - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
 - aktueller Auszug aus dem Campusportal (Notenübersicht, Zwischenprüfungszeugnis, BA-Abschlusszeugnis, Fremdsprachennachweis)
 - Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. BAföG-Bescheid)
 
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen. Internationale Studierende bewerben sich bitte über das Formular für das Notfallstipendium.