Semesterticket
- Der Studierendenausweis berechtigt den Studierenden zu Fahrten im Linienverkehr der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH (VBP) auf allen Linien (mit Ausnahme des Oberhaus-Busses) und an allen Tagen im aufgedruckten Gültigkeitszeitraum.
- Der Studierendenausweis berechtigt den Studierenden nicht zu Fahrten mit den Landkreis-Bussen des RBO.
- Die Fahrtberechtigung ist nicht übertragbar.
- Der Ausweis ist bei jeder Fahrt im Linienverkehr mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen vorzuzeigen. Er muss beim Einsteigen dem Omnibusfahrer unaufgefordert vorgezeigt werden.
- Im Linienverkehr der VBP gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed).
- Diese und weitere Informationen zum Linienverkehr wie z. B. Fahrplanauskunft und die aktuellen Fahrpreise finden Sie auf den Internetseiten der Stadtwerke Passau.
- Bitte führen Sie stets einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum Vorzeigen bei Kontrollen mit sich.
FAQ zum Semesterticket
Ab bzw. bis wann gilt das Semesterticket? Wo gilt es?
Das Semesterticket gilt ab dem Anfang des jeweiligen Semesters, also ab Anfang April bzw. Anfang Oktober. Wichtig ist, dass Sie Ihre CampusCard, in die das Semsterticket integriert ist, an einer Validierungsstation validiert haben und dass Sie entweder ein Lichtbild auf ihrer CampusCard aufgedruckt haben oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen. Das Ticket gilt an allen Wochentagen und auf allen Linien der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau (Stadtwerke Passau), mit Ausnahme des Oberhausbusses. Auch während der vorlesungsfreien Zeit kann das Ticket genutzt werden. Das Ticket ist nicht übertragbar.
Wie sieht das Semesterticket aus?
Die CampusCard, die Sie zusammen mit Ihren Studienunterlagen erhalten, dient gleichzeitig als Semesterticket. Als sichtbares Zeichen ist das Logo der VBP (Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau) aufgedruckt.
Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht? Entfällt der Beitrag bei einem Urlaubssemester?
Eine Ausnahme von der Beitragspflicht gilt in bestimmten Fällen für Schwerbehinderte (Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung oder Bl = Blind). Ansprechpartner für die unentgeltliche Beförderung sind die Versorgungsämter. Für Niederbayern ist das Versorgungsamt in Landshut zuständig. Bei Fragen steht auch die Sozialberatung des Studentenwerks zur Verfügung.
Das Semesterticket kann auch während eines Urlaubssemesters genutzt werden, das bedeutet umgekehrt jedoch auch, dass auch während eines Urlaubssemesters der Beitrag bezahlt werden muss. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Wie viel kostet das Semesterticket?
Das Semesterticket kostet nur 31 Euro pro Semester (Stand: 2023) und ist damit deutlich günstiger als in anderen deutschen Städten. Der Beitrag wird jeweils bei der Rückmeldung erhoben.
Warum muss ich bezahlen, auch wenn ich gar nicht mit dem Bus fahre?
Das Ticket kann nur so günstig gestaltet werden, wenn alle mitmachen. Die Finanzierung beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten der Studierendenvertretung.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Der Beitrag für das Semesterticket muss zusammen mit den für die Rückmeldung fälligen Beiträgen bezahlt werden. Wird dieser Betrag nicht oder nicht vollständig überwiesen, können zunächst Ihre Studienunterlagen nicht ausgestellt werden. Sie erhalten ein Erinnerungsschreiben des Studierendensekretariats mit einer Zahlungsaufforderung. Werden die fälligen Beiträge dann nicht bezahlt, erfolgt die Exmatrikulation.
Wer ist Träger des Semestertickets?
Vertragspartner des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH – eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Passau GmbH – und das Studentenwerk Niederbayern Oberpfalz. Initiiert wurde das Semesterticket durch die Studierendenvertretung der Universität Passau. Im Rahmen einer Abstimmung im vergangenen Jahr hatte sich eine deutliche Mehrheit der Studierendenschaft für die Einführung des Semestertickets ausgesprochen.
Weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie auch auf den Seiten der Studierendenvertretung.