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Prüfungsablauf für Prüferinnen/Prüfer

Die schriftlichen Präsenzprüfungen wurden aufgeteilt in dezentrale (organisiert von den Prüferinnen und Prüfern) und zentrale Prüfungen (organisiert vom Zentralen Prüfungssekretariat).

Studierende informieren sich zu dezentralen Prüfungen bitte in Stud.IP oder auf den Webseiten der Prüferinnen und Prüfer.

Die Organisation zentraler Prüfungen übernimmt das Prüfungssekretariat. Studierende informieren sich zu zentralen Prüfungen auf den Webseiten des Prüfungssekretariats unter den Semesterbezogenen Informationen, wenn es um Prüfungstermine und den Sitzplatz geht. 

Hier finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten und Schritt-für-Schritt Anleitungen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Präsenzprüfung. 

Zentrale Prüfungen

Das Prüfungssekretariat informiert die Lehrstühle, deren Prüfungen zentral organisiert werden, über Termine und Fristen.

Dezentrale Prüfungen

  • Geben Sie das Prüfungsformat rechtzeitig bekannt, damit sich die Studierenden ggf. noch für oder gegen die Ablegung entscheiden können.
  • Bitte stellen Sie einen Raumantrag.
  • Bekanntgabe Prüfungstermin und –raum: mindestens vier Wochen vor Beginn der Prüfung.
  • Bitte veröffentlichen Sie die Sitzpläne (nur Matrikelnummer und Sitzplatznummer ohne Namen) am besten vorab auf Ihrer Webseite und in Stud.IP.
  • Planen Sie ausreichend Zeit zwischen aufeinander folgenden Prüfungen ein.
  • Pro 50 Teilnehmenden wird eine Aufsichtsperson empfohlen.
  • Siehe auch Checkliste im Download-Bereich.

Bei zentralen Prüfungen werden zur schnelleren Orientierung für die Studierenden vom Prüfungssekretariat deutlich sichtbare Platznummern an den Tischen befestigt. Ihre Platznummern entnehmen die Studierenden den veröffentlichen Sitzplänen auf der Website.

Bei dezentralen Prüfungen müssen Sie selbst gut sichtbare Platznummern an den Tischen befestigen, sofern der Raum nicht auch für zentrale Prüfungen genutzt wird und die Platznummern damit schon angebracht sind.

Auf den Arbeitsplätzen dürfen sich nur Schreibutensilien (ohne Federmäppchen), Legitimationsnachweise (am äußeren Rand des Arbeitsplatzes bereitlegen), zulässige Hilfsmittel, Papiertaschentücher und Verpflegung befinden.

Die persönlichen Gegenstände müssen in einer verschlossenen, nicht durchsichtigen Tasche neben dem Schreibtisch abgelegt werden. Ein Zugriff darauf ist nicht erlaubt bzw. mit einer Aufsicht abzustimmen. Ein unerlaubter Zugriff wird als Unterschleif gewertet. Dies gilt auch für Handys, die eingeschaltet sind und sich in der verschlossenen Tasche befinden. Durchsichtige Taschen sind an der Seite des Prüfungsraums abzulegen.

Während der Prüfung darf nur eine Person den Waschraum aufsuchen.

Anleitung zum Einspielen der Noten

Informationen zu Verdacht auf Plagiat oder Täuschungsversuch

Prüfungsberechtigung

An dieser Stelle finden Sie Informationen und Antragsformulare zur Prüfberechtigung nach Bayerischem Hochschulgesetz an den jeweiligen Fakultäten.

Dieser Prozess wird aktuell für die Sozial- und Bildungswissenschaftliche sowie auch für die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät überarbeitet.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

Die Prüfungsausschüsse bestellen zu Beginn jedes Semesters die Prüfer und Prüferinnen.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

Bekanntgabe der bestellten Prüferinnen und Prüfer erfolgt auf folgender Fakultätsseite für die jeweiligen Bachelor- und für Masterstudiengänge.

Der Prüfungsausschuss bestellt die Prüfer und Prüferinnen und die Beisitzer und Beisitzerinnen. Er kann die Bestellung dem oder der Vorsitzenden übertragen.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

Bekanntgabe der bestellten Prüferinnen und Prüfer erfolgt auf folgender Fakultätsseite.

Hinweis Jura

Die Prüferinnen und Prüfer für die Juristische Zwischenprüfung werden von Dekan oder Dekanin bestellt. Die Prüferinnen und Prüfer der Juristischen Universitätsprüfung werden vom Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung bestellt.

Informationen zur Prüfungsberechtigung

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