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Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen

Studierende mit studienerschwerenden gesundheitlichen Einschränkungen können bis spätestens zum Beginn der Anmeldefrist für ihre Prüfungen im Wintersemester einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen.

Studierende, denen bereits ein Nachteilsausgleich bewilligt wurde, melden dies dem Prüfungssekretariat bzw. den jeweiligen Dozierenden während der Anmeldefrist für die jeweiligen Prüfungen.

Genaue Informationen finden Sie auf den Seiten der Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen oder des Prüfungssekretariats.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin unter: studieren-mit-beeintraechtigung@uni-passau.de bzw. nachteilsausgleich-studierende@uni-passau.de

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