Wenn Sie Ihren Studiengang – beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach – wechseln möchten und die dafür erforderliche Qualifikation besitzen, ist dies nur zu folgenden Zeiten möglich:
Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel
Den Antrag reichen Sie per E-mail als PDF unterschrieben im Studierendensekretariat ein:
Es ist in vielen Fällen sinnvoll, noch einmal an den wichtigsten Infoveranstaltungen der Orientierungswoche teilzunehmen, um optimal in den neuen Studiengang zu starten.
Wenn Sie einen Fachwechsel in einem Lehramtsstudiengang oder einen Wechsel in ein anderes Lehramt vornehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher über die möglichen Fächerverbindungen.
In den meisten Fällen wird eine Einstufung des Zentralen Prüfungssekretariats (Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen) erforderlich sein.
Das Zentrum für Lehrkräftebildung und Fachdidaktik (ZLF) bietet studienorganisationsbezogene Beratung für Lehramtsstudierende sowie Video-Tutorials zum Fach- und Studiengangswechsel.
Folgende Masterstudiengänge werden auch als Teilzeitstudium angeboten:
Wenn Sie von einem Vollzeitstudium in einen Teilzeitstudiengang oder umgekehrt wechseln möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf Wechsel des Studientyps aus und reichen ihn per Email als PDF unterschrieben im Studierendensekretariat ein.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung auf Studiengangwechsel in einen Masterstudiengang kann grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung erfolgen. Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.
Der Inhalt des Aufenthaltszwecks wird durch die Fachrichtung (Studiengang) gekennzeichnet. Eine Änderung der Fachrichtung/des Studiengangs bedeutet gleichzeitig eine Änderung des Aufenthaltszwecks. Der Fachrichtungswechsel bedarf ausländerrechtlich immer einer entsprechenden vorherigen Änderung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der darin enthaltenen Nebenbestimmung.
Sprechen Sie vor dem Studiengangs- oder Fachwechsel mit der lokalen Ausländerbehörde. Gerne können Sie sich vom iStudi-Coach dazu beraten lassen.
Um eventuelle Alternativen auszuloten und mögliche Auswirkungen zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, die Weiterförderung durch das BAföG oder Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Wechsel von der Studienberatung beraten zu lassen.
Tel.: +49(0)851/509-1154
(Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr)
Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung und
mittwochs 9-12 Uhr offene Sprechstunde
Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude), D-94032 Passau
Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de