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Studiengang- oder Fachwechsel

Antrag und Fristen

Wenn Sie Ihren Studiengang – beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach – wechseln möchten und die dafür erforderliche Qualifikation besitzen, ist dies nur zu folgenden Zeiten möglich:

  • Grundsätzlich: nur zum neuen Semester
  • frühestens, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind (15. Januar bzw. 15. Juni)
  • spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters (31. März bzw. 30. September)

Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel

Den Antrag reichen Sie per E-mail als PDF unterschrieben im Studierendensekretariat ein:

Es ist in vielen Fällen sinnvoll, noch einmal an den wichtigsten Infoveranstaltungen der Orientierungswoche teilzunehmen, um optimal in den neuen Studiengang zu starten.

Lehramts­studiengänge

Wenn Sie einen Fachwechsel in einem Lehramtsstudiengang oder einen Wechsel in ein anderes Lehramt vornehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher über die möglichen Fächerverbindungen.

In den meisten Fällen wird eine Einstufung des Zentralen Prüfungssekretariats (Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen) erforderlich sein.

Das Zentrum für Lehrkräftebildung und Fachdidaktik (ZLF) bietet studienorganisationsbezogene Beratung für Lehramtsstudierende sowie Video-Tutorials zum Fach- und Studiengangswechsel.

Wechsel des Studientyps Vollzeit/Teilzeit

Folgende Masterstudiengänge werden auch als Teilzeitstudium angeboten:

  • Master Rechtsinformatik (LL.M.)
  • Master Caritaswissenschaft und werteorientiertes Management (M.A.)
  • Master Pastorale Arbeit (M.A.)

Wenn Sie von einem Vollzeitstudium in einen Teilzeitstudiengang oder umgekehrt wechseln möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf Wechsel des Studientyps aus und reichen ihn per Email als PDF unterschrieben im Studierendensekretariat ein.

Bitte beachten Sie:

  • Die Antragstellung ist nur zu Rückmelde-, oder Einschreibeterminen möglich, d.h. keine Änderung Ihres Studiums in bereits laufenden Vorlesungszeiten!
  • Die Änderung ist nicht rückwirkend möglich und gilt ab dem beantragten Semester.
  • Die Aufnahme eines Teilzeitstudiums ist nicht in jedem Studiengang möglich. Informieren Sie sich in den jeweiligen für Ihren Studiengang gültigen Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen (§ 5a) und den Fachstudien- und -prüfungsordnungen, ob diese Möglichkeit für Ihren Studiengang besteht.
  • Es wird empfohlen, vor dem Wechsel eine Studienberatung in Anspruch zu nehmen.
  • Es ist nicht möglich, in einem Teilzeit- und einem Vollzeitstudium gleichzeitig eingeschrieben zu sein.
  • Ein Wechsel von einem Vollzeit- in den Teilzeitstudiengang oder umgekehrt, ist nach Abschluss des 2. Fachsemesters (Vollzeit) bzw. nach Abschluss des 4. Fachsemesters (Teilzeit) möglich. Weitere Wechselzeitpunkte sind nicht möglich.

Masterstudiengänge

Die Antragstellung auf Studiengangwechsel in einen Masterstudiengang kann grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung erfolgen. Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid.

Internationale Studierende mit Aufenthaltserlaubnis

Studiengangwechsel: Wechsel des Aufenthaltszwecks

Der Inhalt des Aufenthaltszwecks wird durch die Fachrichtung (Studiengang) gekennzeichnet. Eine Änderung der Fachrichtung/des Studiengangs bedeutet gleichzeitig eine Änderung des Aufenthaltszwecks. Der Fachrichtungswechsel bedarf ausländerrechtlich immer einer entsprechenden vorherigen Änderung der Aufenthaltserlaubnis bzw. der darin enthaltenen Nebenbestimmung.

Beratung

Sprechen Sie vor dem Studiengangs- oder Fachwechsel mit der lokalen Ausländerbehörde. Gerne können Sie sich vom iStudi-Coach dazu beraten lassen.

Lassen Sie sich vor dem Wechsel beraten!

Um eventuelle Alternativen auszuloten und mögliche Auswirkungen zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, die Weiterförderung durch das BAföG oder Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Wechsel von der Studienberatung beraten zu lassen.

Kontakt

Studienberatung

studienberatung@uni-passau.de

Website

Tel.: +49(0)851/509-1154
(Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr)

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung und
mittwochs 9-12 Uhr offene Sprechstunde

Innstraße 41 (Verwaltungsgebäude), D-94032 Passau

Informationen für Studierende

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Kontakt

Studierendensekretariat
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49 (0)851/509-1127
studierendensekretariat@uni-passau.de

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