Vor der Ankunft

Bevor Sie zu Ihrem Aufenthalt an der Universität Passau aufbrechen, gibt es einige Formalitäten zu beachten. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung Ihres Aufenthalts, Ihr Visum oder die Suche nach einer geeigneten Unterkunft.
Um Ihnen die Vorbereitung Ihres Aufenthalts zu erleichtern, haben wir für Sie eine Checkliste mit wichtigen Informationen und Hinweisen zusammengestellt. Zusätzlich gibt es eine Checkliste mit den wichtigsten Dokumenten, die Sie mitbringen sollten. Mehr Informationen für Ihren Aufenthalt finden Sie außerdem in unserem Welcome Guide.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei all diesen Themen auch persönlich. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.
Internationale Bachelor- und Master-Studierende wenden sich bitte ans Akademische Auslandsamt.
ANMELDUNG
Wenn Sie einen Forschungsaufenthalt oder Ihre Dissertation an der Universität planen, melden Sie sich bitte über unser Moveon System an und füllen dort das Registrierungsformular aus.
Um Ihren Aufenthalt an der Universität Passau zu finanzieren, können Sie sich auf eine reguläre Stelle an der Universität bewerben. Informieren Sie sich dazu über die aktuellen Stellenangebote. Für Aufenthalte von kurzer oder mittlerer Dauer bietet die EURAXESS Datenbank einen ersten Überblick über nationale und internationale Fördermöglichkeiten. Zusätzlich bieten auch die einzelnen Fakultäten Programme für ausländische Gastdozentinnen und Gastdozenten.
Visum und Einreiseregelungen
Die Bestimmungen zur Einwanderung in Deutschland gestalten sich äußerst komplex. Um in Passau leben und arbeiten zu können, müssen Sie deshalb mit einem bürokratischen Aufwand rechnen. Auf der Webseite des Bundesamtes können Sie Antworten auf alle Fragen zur Einreise nach Deutschland finden. Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie unter Visa und Aufenthalt.
Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne und sind Ihnen bei allen Prozessen behilflich.
Was ist ein Visum?
Ein Visum erlaubt es, legal in ein Land einzureisen. Die Europäische Union (EU) hat die Visumpflicht für bestimmte Länder für Besuche von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen abgeschafft.
Sie benötigen also entweder ein Schengen-Visum (kurzer Aufenthalt – bis zu 90 Tage), ein nationales Visum (längerer Aufenthalt – länger als 90 Tage) oder ein Forschungsvisum (gleichzeitig mit einer Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke) in Deutschland.
Wer braucht ein Visum?
Der Bedarf ist abhängig vom Herkunftsland, der Dauer und dem Zweck des geplanten Besuchs. Falls Sie wissen möchten, ob Sie für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, bietet die Webseite des Auswärtigen Amtes einen Überblick über die Visabestimmungen und -ausnahmen in Deutschland. Welches Visum gebraucht wird, hängt vom Einzelfall ab.
Beachten Sie:
Das Schengen-Visum kann nicht verlängert werden. Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Passau bzw. Deutschland zu forschen, zu arbeiten oder zu leben, müssen Sie vor Ihrer Reise nach Deutschland ein nationales Visum oder ein Forschungsvisum beantragen.
Wenn der Besuch länger als 90 Tage dauert, wenn er Arbeitszwecken dient oder / und die Staatsangehörigkeit zu einem Land vorliegt, für das die EU die Visumspflicht nicht abgeschafft hat, wird in der Regel ein nationales Visum für die Einreise gebraucht.
Das nationale Visum berechtigt den Inhaber auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wenn Sie allerdings einen Arbeitsvertrag mit der Universität Passau haben und für ein Doktorat eingeschrieben sind, sollten Sie ein Forschungsvisum beantragen. Sie können sich auch informieren, ob in Ihrem Fall eine EU Blue Card in Frage kommen würde. Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl des richtigen Visums behilflich.
Einreise ohne Visum
Bürger*innen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben in der Regel einen Anspruch auf Freizügigkeit und benötigen daher kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis bei der Einreise, am Wohnsitz und bei der Arbeit vorweisen können. Informieren Sie sich bitte trotzdem auch bei Vorliegen der Voraussetzungen noch einmal ausführlich, ob Sie nicht doch ein Visum benötigen. Überschreitet ihr Aufenthalt 90 Tage, muss zudem der aktuelle Wohnsitz beim Ausländeramt in Passau angemeldet werden.
Adresse:
Stadt Passau, Rathaus Altes Zollamt
Rathausplatz 1
94032 Passau
Nach der Registrierung genießen die Bürger*innen der EU und des EWR die Arbeitnehmerfreizügigkeit und benötigen daher keine Arbeitserlaubnis. Zu beachten ist hierbei die Beschränkung für Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens.
Bitte kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie weitere Fragen haben.
Ablauf des Antragverfahrens
Schritt 1
Verschaffen Sie sich frühzeitig eine Übersicht, welche Dokumente vorgelegt werden müssen.
Schritt 2
Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin bei einer deutschen Botschaft.
Schritt 3
Sammeln Sie alle Dokumente und füllen sie das Antragsformular aus
Für weitere Informationen können Sie die folgenden Webseiten besuchen:
In einer Universitätsstadt wie Passau kann es gut passieren, dass 40 Prozent des monatlichen Gehalts / Stipendiums für Miete ausgegeben werden müssen. Wir empfehlen daher, rechtzeitig nach einer Wohnung bzw. einem Wohnsitz zu suchen. Die Suche sollten Sie mindestens drei Monate vor Beginn des Aufenthalts beginnen. Leider verfügt die Universität Passau nicht über Gästehäuser für internationale Wissenschaftler*innen. Für eine kurze Übergangsphase kann auch das Übernachten im Hotel oder in einer Pension in Frage kommen.
Da es schwierig sein kann eine Unterkunft zu finden, berät und unterstützt Sie das Welcome Centre gerne. Bitte registrieren Sie sich über unser MoveOn Online-Formular beim Welcome Centre und teilen Sie uns die wichtigsten Details Ihres Aufenthalts mit, wie beispielsweise die Dauer des Aufenthaltes, das Datum der Ankunft, welche Art von Unterkunft bevorzugt wird und das maximale monatliche Budget, das Sie für die Unterkunft ausgeben möchten. Leider können wir Ihnen nicht garantieren, dass wir eine geeignete Unterkunft finden werden.
Wohnungen in Deutschland sind in der Regel nicht möbliert. Informieren Sie sich vorab, ob in der Wohnung eine Küche installiert ist. Möblierte Wohnungen werden oft kurzfristig (als Zwischen-/ Untermiete) vermietet und sind in der Regel kleiner. Je nachdem, welche Art von Unterkunft Sie bevorzugen, liegen die monatlichen Mietkosten bei 350 bis 650 Euro, wobei es keine Obergrenze gibt. Es ist mit ca. 11 bis 14 Euro pro Quadratmeter zu rechnen.
Vermieter*innen verlangen beim Einzug grundsätzlich eine Kaution, welche sich in den meisten Fällen aus circa drei Monatsmieten zusammensetzt. Diese wird am Ende der Mietzeit rückerstattet, sofern die Unterkunft in gutem Zustand hinterlassen wird.
Am besten wäre es, wenn Sie zusätzlich noch selbst nach Wohnungen suchen. Wenn Sie selbst eine Unterkunft finden, unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie Fragen zur Besichtigung oder zum Mietvertrag haben.
Zusätzlich ist es gut zu wissen, dass viele Vermieter*innen in ihren Wohnungsausschreibungen Abkürzungen verwenden. Hier finden Sie eine Liste mit den üblichsten Abkürzungen.
Auswahl einiger Webseiten für die Wohnungssuche in Passau:
(Tipp: Suchen Sie unter "Mieten" nach "Wohnung" oder "Wohnen auf Zeit"/ "Möbliertes Wohnen".)
- www.wg-gesucht.de/en/
- https://housinganywhere.com/de/
- www.immobilienscout24.de
- www.immowelt.de
- www.immobilo.de
- www.immonet.de
- www.wohnungsmarkt24.de
- www.immobilien.pnp.de/
Wenn Sie bereits in Passau sind, können Sie sich auch über die Aushänge auf dem Campus (Philosophicum, Fakultät für Betriebswirtschafts und Wirtschaftswissenschaften, Mensa) informieren oder das Büro des Studentenwerks aufsuchen. Es ist ebenfalls auf Inserate der Lokalzeitung „Passauer Neue Presse“ (PNP) zu verweisen, welche über einen umfangreichen Wohnungsmarkt verfügt.
WICHTIG: Bitte überweisen Sie kein Geld (z.B. Kaution) ohne die Unterkunft gesehen zu haben!
Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen in Passau
Die Stadt Passau bietet auf ihrer Webseite verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten an. Die Informationen sind auf Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar. Sollten Sie an einer bestimmten Unterkunft interessiert sein, können Sie uns dies mitteilen und wir kümmern uns um die Buchung.
Nebenkosten
Strom, Gas und Wasser
Strom, Gas und Wasser können über die Stadtwerke Passau bezogen werden. Bitte melden Sie sich an, wenn Sie einziehen und auch wieder ab, wenn sie ausziehen. Dies kann online unter www.stadtwerke-passau.de vorgenommen werden.
Rundfunkbeitrag
In Deutschland muss jeder Haushalt den sogenannten Rundfunkbeitrag entrichten. Die Gebühr fällt für jede Wohneinheit, einschließlich Wohnungen, Apartments oder Zimmer in einem Wohnheim, an. Die Gebühr ist nicht an ein Rundfunkgerät gebunden. Es spielt also keine Rolle, wie viele Fernseher, Radios oder Computer sich in Ihrer Wohnung befinden. Auch, wenn Sie über keines dieser Geräte verfügen, ist die Gebühr zu zahlen.
Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 Euro pro Monat und wird nur einmal pro Haushalt gezahlt. Die Gebühr muss von Personen ab dem Alter von 18 Jahren bezahlt werden.
Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen, muss sich nur eine Person registrieren, welche dann die Gebühr bezahlen muss (die Kosten können dann untereinander aufgeteilt werden). Wenn Sie ein Zimmer in einem Wohnheim gemietet haben oder ein reguläres Apartment bewohnen, müssen Sie die volle Gebühr selbst bezahlen. Sie können sich für den Rundfunkbeitrag online auf www.rundfunkbeitrag.de/ anmelden. Falls Sie Fragen haben kontaktieren Sie uns gerne.
Wissenswertes
Wohnungsabnahme
In der Regel verlangen Vermieter*innen eine Anzahlung in Höhe von bis zu drei monatlichen Mieten (Kaution). Das Geld sollte Ihnen nach Ihrem Auszug zurückgezahlt werden. Die Kaution wird verwendet, wenn von Ihnen verursachte Schäden in der Wohnung repariert werden müssen. Wenn Sie ausziehen, ziehen Vermieter*innen die Kosten für notwenige Reparaturen von der Kaution ab und zahlen den verbleibenden Betrag an Sie zurück. Bitte beachtet Sie die genauen Regeln in Ihrem Mietvertrag. Wenn Sie die Wohnung in einem guten Zustand verlassen haben, sollte der gesamte Betrag vollständig an Sie zurücküberwiesen werden.
Deswegen sollten Sie auch bevor Sie einziehen einen Termin mit der Hausvermietung vereinbaren und sich die Wohnung genau ansehen. Lassen Sie die Hausvermietung alle Mängel in einer Liste (Übergabeprotokoll) notieren, damit Ihnen keine Schäden vorgeworfen werden können, die Sie nicht verursacht haben. Das Protokoll wird von der Hausvermietung und Ihnen unterschrieben, eine Kopie verbleibt in Ihrem Besitz.
Aufnahme von Familienmitgliedern oder Freunden in der Wohnung
Wenn Sie Besuch von Familienmitgliedern oder Freunden in Passau erhalten, stellen Sie bitte ebenfalls sicher, eine Erlaubnis Ihrer Hausvermietung zu haben. Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass die Gäste bei Ihnen bleiben können, ohne dies vorher mit Ihrer Hausvermietung abgeklärt zu haben.
Haustiere
Bitte kümmern sie sich um eine schriftliche Genehmigung Ihrer Hausvermietung, wenn Sie ein Haustier in der Wohnung halten möchten. Grundsätzlich sind Haustiere in Mietwohnungen nicht erlaubt.
Untervermietung
Die Untervermietung ist in Mietverträgen häufig ausdrücklich verboten. Sofern sie aber zulässig ist, kann die Hausvermietung die Miete des Untermieters berechnen.
Passau liegt etwa 2,5 Stunden mit dem Zug vom Flughafen München entfernt. Für die Fahrt vom Flughafen nach Passau kann das Bayern-Ticket verwendet werden, das für den Bus (635) und für die Züge (RE, S1) gilt. Das Bayern-Ticket ist günstiger, wenn es am Ticketautomaten im zentralen Bereich des Flughafens gekauft wird. Es kann aber auch im Voraus gebucht werden, entweder online oder über die App der Deutschen Bahn und ist dann unter www.bahn.de oder auf Ihrem Smartphone (App, E-Mail) abrufbar. Dieses Ticket erlaubt Ihnen beliebig viele Fahrten im angegebenen Zeitraum. Hier gibt es eine Tages- und eine Nachtversion. Denken Sie bitte daran, Ihren Namen auf dem Ticket einzutragen. Mehr Informationen können Sie unserem Welcome Guide oder der Deutsche Bahn Webseite entnehmen.