Seit 1. Februar 2025 ist das Verfahren der Universität Passau zur Einwerbung und Annahme von Fördermitteln: Anträge im Rahmen von Förderprogrammen im Bereich Forschung (Verfahren Forschungsförderung) in Kraft. Dieses ersetzt das FuE-Verfahren für Forschungs- und Bildungsprojekte von 2010 im Bereich gemeinnützig begutachteter Forschung, d. h. für Fördermittel der Bundes- und Staatsministerien, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der EU, Stiftungen usw. Für den Bereich der wirtschaftlichen Betätigungen/Auftragsforschung gilt zunächst weiterhin der zweite Teil des FuE-Verfahrens. Dieses Verfahren wird gegenwärtig grundlegend überarbeitet. Ihr Erstkontakt für Rückfragen ist Dr. Kerstin Theis.