Das Verfahren der Universität Passau zur Einwerbung und Annahme von Fördermitteln: Anträge im Rahmen von Förderprogrammen im Bereich Forschung (Verfahren Forschungsförderung) vom 8. Januar 2025 in der Fassung vom 23. Juli 2025 ist zu beachten.
Dieses Verfahren hat das ehemalige FuE-Verfahren für Forschungs- und Bildungsprojekte von 2010 ersetzt im Bereich gemeinnützig begutachteter Forschung, d. h. für Fördermittel der Bundes- und Staatsministerien, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der EU, Stiftungen usw. Für den Bereich der wirtschaftlichen Betätigungen/Auftragsforschung gilt weiterhin der zweite Teil des FuE-Verfahrens. Dieses Verfahren wird gegenwärtig grundlegend überarbeitet. Ihr Erstkontakt für Rückfragen ist Dr. Kerstin Theis, Leiterin der Abteilung III – Forschungsservices.
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