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Sonderförderung

Zusätzlich zu dem regulären monatlichen Mobilitätszuschuss, welchen Sie bei einem Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule erhalten, haben Sie die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Sonderförderung zu beantragen. Anspruch auf eine Sonderförderung haben Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, Studierende mit Kind, Erstakademiker bzw. Erstakademikerinnen, sowie Erwerbstätige (Details zu den Förderbedingungen siehe unten).

Außerdem können Sie im Zuge von "Green Erasmus" ein Top-Up für nachhaltiges Reisen beantragen.

Studierende mit Behinderung (ab GdB = 20) oder einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland) sowie Studierende mit Kind, die über Erasmus+ ein Auslandsstudium absolvieren möchten, haben die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Sonderförderung als Zuschuss für die durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten zu beantragen. Nähere Informationen zu dieser Sonderförderung erhalten Sie auf der Webseite der "European Agency for Development in Special Needs Education" und im Akademischen Auslandsamt.

Ab 2022 können auch Erstakademiker und Erstakademikerinnen (kein Elternteil besitzt einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss) und Erwerbstätige Anspruch auf eine Sonderförderung erheben. Die Förderung von Erwerbstätigen setzt voraus, dass diese innerhalb eines Jahres vor Antritt des Erasmus+-Aufenthalts mind. 6 Monate ununterbrochen gearbeitet und dabei zwischen 450 und 850 EUR/Monat netto verdient haben.

Die betreffenden Studierenden erhalten einen Sonderzuschlag i.H.v. 250 EUR/Monat (gilt ab 2022/23) auf die regulären Förderraten des Programms Erasmus+.

Realkostenantrag

Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Mobiltät gestellt werden. Für den Antrag sowie weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Franziska Hanisch.

In der neuen Erasmus+ Programmgeneration ab 2021 sollen die Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Mobilität erzeugen, sensibilisiert werden. Die Europäische Kommission unterstützt daher zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln.

Wer mit Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaft zu der Gasthochschule anreist, kann ein Top-Up auf die individuelle Förderung beantragen. Daneben werden bis zu sechs Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage finanziell gefördert.

Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden (Studierenden und Hochschulpersonal) unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Infoblatt zu nachhaltigem Reisen

Kontakt

Franziska Hanisch
Raum VW 109
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1167
Fax: +49(0)851/509-1164
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