Nach dem Auslandsstudium
Der Auslandsaufenthalt ist nun zu Ende. Man bringt viele Erfahrungen, schöne Bilder und reichlich ECTS mit nach Hause. Damit Ihre universitären Leistungen aus dem Ausland auch in Passau anerkannt werden, müssen Sie einige Dokumente ausfüllen und abgeben.
Nach dem erfolgreich absolvierten Auslandsstudium, müssen Sie folgende Unterlagen im Akademischen Auslandsamt einreichen:
- Transcript of Records der ausländischen Gasthochschule (Kopie) zur Bescheinigung der im Ausland erbrachten Leistungen.
- Berichtsbogen zum Auslandsstudium (Word) - Erst nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt mit Unterschrift versehen im Auslandsamt als digitale Version (PDF-Datei) an outgoing@uni-passau.de einzureichen.
Bitte beachten: die für die Anerkennung der Leistungen zuständigen Personen können in der vorlesungsfreien Zeit im Urlaub sein. Es wird daher um die frühzeitige Planung gebeten.
Sonstiges
- Werden Sie Pate und helfen Sie Austauschstudierenden, sich in Passau zurechtzufinden. Informationen zum Patenprogramm.
- ggf. Abschlussbericht für Stipendiengeber erstellen und an diese versenden
Ob Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes regulär an der Universität Passau eingeschrieben waren oder ein Urlaubssemester beantragt haben beeinflusst nicht die Möglichkeit, Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Passau anerkennen zu lassen.
Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Ansprechpartner für die Anerkennung ist die Studiengangskoordination.
Diese stellen Ihnen nach Vorlage eines Nachweises über Ihr Auslandsstudium eine Bescheinigung aus, die Sie im Anschluss dem Prüfungssekretariat vorlegen müssen.
Hinweis des Lehrstuhls für Slavische Literaturen und Kulturen (Prof. Dr. Uffelmann)
Für die Anerkennung von Auslandsaufenthalten senden Sie bitte einen Antrag an:
Monika Hilbert
PHIL, Zimmer 467
Innstraße 25
0851/509-2951
monika.hilbert@uni-passau.de
Um bestmöglich von Ihrem Auslandsaufenthalt profitieren zu können, sollten Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, was Sie sich davon später anerkennen lassen wollen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu möglichen Anerkennungen bzgl. Ihres Auslandsstudiums.
Bitte beachten Sie, dass Sie am Ende Ihres Aufenthalts ein originales Transcript of Records (mit Stempel/Unterschrift) bekommen, da es sonst zu Problemen bei der Anrechnung Ihrer Leistungen an der Universität Passau kommen kann.
Bei Bachelor-Studierenden kann es zu Schwierigkeiten bei der Notenumrechnung kommen. Fragen Sie daher bitte unbedingt bei dem jeweiligen Fachbeauftragten nach, welche Unterlagen für eine Notenumrechnung vorgelegt werden müssen. Generell gilt:
Für die Anerkennung von Studienleistungen legen Sie die Einzel-Learning Agreements, das Transcript of Records sowie das entsprechende Formular des Prüfungssekretariats zur Anerkennung von Studienleistungen und den statistischen Erfassungsbogen für Auslandsaufenthalte der Studiengangskoordination der Philosophischen Fakultät vor. Diese rechnet die im Ausland erzielten Noten in das Passauer System um und leitet die Unterlagen anschließend zur Verbuchung ans Prüfungssekretariat weiter
Für Sprachkurse ist ausschließlich Herr Killer vom Sprachenzentrum zuständig.
Nach § 37 Abs. 2 Nr. 2a) JAPO werden bis zu zwei Semester nicht angerechnet (die Frist für den "Freischuss" kann verlängert werden), wenn an einer Universität im Ausland in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang ausländisches oder internationales Recht studiert wird, für jedes Semester hierüber ein Leistungsnachweis erbracht wird und mindestens 8 Semesterwochenstunden an einer juristischen Fakultät belegt werden (alternativ: 12 ECTS erbracht werden). Bitte wenden Sie sich unbedingt an die Fachstudienberatung!
Studierende mit dem Schwerpunkt Ausländisches Recht wenden sich bitte an die Fachstudienberatung oder an Herrn Andrew Otto.
Leistungen aus dem Ausland werden auf Antrag angerechnet, wenn ein ordnungsgemäßes gleichartiges oder verwandtes Fachstudium vorliegt und die Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfung nachgewiesen wird. Bei Abschluss eines Einzel-Learning Agreements gilt die Gleichwertigkeit als nachgewiesen.
Beginnend mit dem Sommersemester 2017 erfolgt die Notenumrechnung zentral beim Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Das Learning Agreement kann nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat eingereicht werden. Details zur Notenumrechnung finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Alle Auskünfte sind ohne Gewähr! Verbindliche Auskunft erhalten Sie je nach Studiengang bei der Fachstudienberatung, den zuständigen Dozierenden, dem Prüfungssekretariat oder den Dekanaten.