Krankenversicherung: Informationen für internationale Studierende

In Deutschland müssen alle Studierenden eine Krankenversicherung haben. Das gilt auch für Austauschstudierende.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für internationale Studierende, die sich für ein Grundstudium oder einen Masterstudiengang einschreiben wollen. Internationale Promovierende, Postdocs und Habilitierende sollten sich bitte für die Beratung an das Welcome Centre wenden.
Bevor Sie sich für ein grundständiges oder ein Master-Studium einschreiben können, müssen Sie nachweisen, dass Sie eine ausreichende Krankenversicherung haben. Denselben Nachweis werden Sie auch für die Ausländerbehörde in der Stadt Passau benötigen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihrer Versicherungspflicht nachzukommen:
- Versicherungsbescheinigung: Wenn Sie (z. B. in Ihrem Heimatland) bereits krankenversichert sind, und wenn diese Versicherung Sie auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland schützt, dann können Sie unter Umständen eine Versicherungsbescheinigung erhalten.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Sie können einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
- Private Krankenversicherung: Sie können auch eine private Krankenversicherung bei einem deutschen Anbieter abschließen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Entscheidung zu Beginn Ihres Studiums für die gesamte Studiendauer gilt. Nach einer kurzen Frist wird es bis zum Studienabschluss unmöglich, die Art Ihrer Krankenversicherung zu wechseln.
Die Universität und andere Behörden werden eine Versicherungsbescheinigung von Ihnen verlangen. Wenn Sie eine bestehende ausländische Versicherung oder eine private Versicherung anerkennen lassen wollen, dann haben weder die Universität noch die Behörden die nötige Expertise, um festzustellen, ob Ihre Versicherung allen Anforderungen entspricht. Nur Bescheinigungen von deutschen gesetzlichen Krankenkassen werden von Behörden anerkannt.
Gesetzliche Krankenkassen können prüfen, ob Ihre Versicherung den Anforderungen des deutschen Staats genügt. Wenn das der Fall ist, dann wird sie eine Versicherungsbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung befreit Sie von der Pflicht einer deutschen Krankenkasse beizutreten.
Krankenversicherungspflicht und bezahlte Arbeit
Wer gegen Bezahlung in Deutschland arbeitet, muss in Deutschland krankenversichert sein. Sie sollten sich beraten lassen, wenn Sie eine Teilzeitstelle oder ein bezahltes Praktikum annehmen, da das eine Auswirkung auf Ihre Versicherungspflicht haben kann. Sie können den iStudi-Coach oder eine der gesetzlichen Krankenkassen kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.
Wie lautet Ihr Heimatland?
Länder, die ein Krankenversicherungsabkommen mit Deutschland haben
Deutschland hat sogenannte Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Ländern weltweit. Folgende Länder haben Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, die auch die gegenseitige Anerkennung von gesetzlichen Krankenversicherungen beinhalten:
- Alle EU Mitgliedsstaaten, sowie:
- Bosnien und Herzegowina
- Island
- Israel
- Liechtenstein
- Marokko
- Mazedonien
- Montenegro
- Norwegen
- Schweiz
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (bis 31.12.2020)
Wenn Sie aus einem Land kommen, dass ein Krankenversicherungsabkommen mit Deutschland hat, und wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, dann müssen Sie in Deutschland während Ihres Studiums keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Allerdings müssen Sie natürlich dafür sorgen, dass Ihre bestehende Krankenversicherung nicht während Ihres Studiums abläuft!
Wenn Sie nach Ihrem Studium in Deutschland bleiben, oder wenn Sie gegen Bezahlung arbeiten während Sie hier studieren, dann müssen Sie zu diesen Zeitpunkten eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
Notwendige Dokumente
Für die Universität und deutsche Behörden müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung vorlegen, die von einer deutschen Krankenkasse ausgestellt wurde. In Ihrem Fall sollte es vergleichsweise einfach sein, die Bescheingung zu erhalten:
- Wenn Sie aus einem Land kommen, das Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, dann müssen Sie eine gültige EHIC-Karte mitbringen
- Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, das einKrankenversicherungsabkommen mit Deutschland hat, dann sollten Sie ein Büro einer gesetzlichen Krankenkasse kontaktieren und nachfragen, welche Dokumente benötigt werden.
Privat krankenversichert?
Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine private Krankenversicherung haben, dann müssen Sie herausfinden, ob Ihr Versicherungsschutz die deutschen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Kontaktieren Sie zuerst Ihre eigene Versicherung, bevor Sie nach Deutschland reisen. Sie müssen eine detaillierte Liste erhalten, die zeigt, welche Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt sind, insbesondere welche Leistungen während Ihres Studienaufenthalts in Deutschland zutreffen.
Alle anderen Länder
Die meisten internationalen Studierenden müssen sich in Deutschland krankenversichern.
Pflichtbefreiungsmöglichkeiten
Wenn Sie in Ihrem Heimatland eine Krankenversicherung haben, und wenn diese Krankenversicherung Sie auch während des gesamten Studienaufenthaltes in Deutschland schützt, dann kann es unter gewissen Umständen sein, dass Sie sich nicht separat in Deutschland versichern müssen. Trotzdem sei darauf hingewiesen: die meisten ausländischen Krankenversicherungspolicen genügen den deutschen gesetzlichen Ansprüchen nicht, weil häufig der Leistungsumfang in der Leistungsart, in der Leistungshöhe oder zeitlich begrenzt ist.
Kontaktieren Sie zuerst Ihre Versicherung, bevor Sie nach Deutschland reisen. Sie müssen eine detaillierte Liste erhalten, die zeigt, welche Leistungen von Ihrer Versicherung abgedeckt sind, insbesondere welche Leistungen während Ihres Studienaufenthalts in Deutschland zutreffen. Nur Versicherungsverträge ohne Höchstsatzbegrenzung, d. h. ohne Deckungslimit pro Person und Schadensfall stellen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Sinn dieser Vorschrift dar. Wenn Ihre Versicherung Ihnen genug Schutz bietet, dann können Sie versuchen, eine Versicherungsbescheinigung zu beantragen.
DAAD-Stipendiaten-Krankenversicherung
Wenn der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Ihr Studium durch ein Stipendium finanziert, dann ist eine Krankenversicherung bereits in Ihrem Stipendium enthalten. Weitere Informationen können Sie auf den Webseiten zur DAAD-Krankenversicherung nachschlagen.
So erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung
Um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten, sollten Sie einen Termin bei einer Krankenkasse, die ein Büro in Passau hat, arrangieren. Zu dem Termin sollten Sie die oben erwähnten Dokumente mitbringen. Wenn die Dokumente und Ihr Versicherungsschutz von der Krankenkasse als ausreichend anerkannt werden, dann wird man Ihnen die Bescheinigung für die Universität und lokale Behörden ausstellen.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten, dann empfehlen wir Ihnen, einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland beizutreten. Insbesondere wenn Sie weniger als 30 Jahre alt sind, und für ein Jahr oder länger in Deutschland studieren werden, dann ist eine gesetzliche Krankenkasse wahrscheinlich die beste Lösung für Sie.
Wie alt sind Sie?
Wenn Sie weniger als 30 Jahre alt sind
Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Studententarife an. Diese Tarife gelten für Studierende, die unter 30 sind.
Wie viel kosten die Studententarife (Stand Frühling 2020)?
Monatliche Beiträge für Studierende, die zwischen 23 und 30 Jahre alt sind, betragen zwischen 101 und 112 Euro. Für Studierende, die zwischen 18 und 23 Jahre alt sind, sind die Kosten ein bisschen geringer.
Diese Preise werden sich im Oktober 2020 um circa 3 Euro erhöhen.
Bitte beachten Sie: Der Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung beginnt erst mit dem Beginn des jeweiligen Winter- oder Sommersemesters (01.10. bzw. 01.04.). Bitte sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für die Übergangszeit zwischen Ihrer Anreise in Deutschland und dem Beginn des Semesters (z.B. durch eine Reisekrankenversicherung)!
Wenn Sie 30 oder mehr Jahre alt sind
Die Studentenkrankenversicherung ist nur bis zum 30. Lebensjahr verfügbar.
Wenn Sie zum Studienbeginn bereits 30 oder mehr Jahre alt sind, und wenn Sie in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, und wenn Sie nicht bereits vorher gesetzlich krankenversichert sind, dann können Sie leider zu diesem Zeitpunkt keiner gesetzlichen Krankenkasse beitreten. In diesem Fall müssen Sie sich privat krankenversichern (siehe unten).
Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse
Es gibt mehr als 50 gesetzliche Krankenkassen, die in Bayern Krankenversicherungen anbieten. Allerdings gibt es nur vier gesetzliche Krankenkassen, die in Passau Servicestellen haben. Dort können Sie sich (nach Terminvereinbarung) beraten lassen, um mehr über die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse herauszufinden und um Beitrittsformalitäten zu erledigen.
Statt einer gesetzlichen können Sie auch eine private Krankenversicherung abschließen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Wenn Sie bereits an einer Vorerkrankung leiden, dann wird diese in vielen privaten Versicherungsverträgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In diesem Fall ist eine gesetzliche Krankenkasse, sofern Sie Ihnen offen steht, wahrscheinlich die bessere Lösung.
- Sie werden Rechnungen für medizinische Leistungen zuerst selber zahlen müssen, wenn Sie sich privat versichern. Erst danach werden SIe sich die Kosten (teilweise) vom Versicherer erstatten lassen können. Während Sie auf die Kostenerstattung warten, könnten Sie also unter finanziellen Druck geraten. (Bei gesetzlichen Krankenversicherungen gehen die Rechnungen für abgedeckte Leistungen direkt an die Krankenkasse.)
- Je nach Vertrag werden nicht alle Kosten zurückerstattet. Manche Verträge sehen vor, dass SIe einen festen Anteil jeder Rechnung (z.B. die ersten 50 Euro) selber begleichen müssen.
- Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, kann es passieren, dass Sie später nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können, auch wenn Ihre Versicherungsbeiträge steigen sollten.
Private Krankenversicherungen für internationale Studierende
Wenn Sie eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen, dann müssen Sie trotzdem eine Versicherungsbescheinigung von einer gesetzlichen Krankenkasse besorgen, bevor Sie sich an der Universität einschreiben können.
Sie sollten eine gesetzliche Krankenkasse kontaktieren, bevor Sie eine private Versicherung abschließen. Dort können Sie nach einer Liste der privaten Krankenversicherungspolicen, die die Krankenkasse zur Bescheinigung anerkennt, anfragen. Leider bieten private Versicherungsgesellschaften auch Policen an, die nicht alle legalen Anforderungen für eine vollständige Krankenversicherung erfüllen.
Um zu vermeiden, dass Sie Geld für eine Versicherung verschwenden, die dann von der Krankenkasse als ungenügend abgelehnt und nicht bescheinigt wird, sollten Sie unbeding Ihre ausgewählte private Krankenversicherungspolice von einer gesetzlichen Krankenkasse prüfen lassen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
Ist eine private Krankenversicherung für Sie die richtige Lösung?
Private Krankenversicherungen sind in der Regel für folgende Gruppen von Studierenden relevant:
- Studierende, die 30 Jahre oder älter sind können sich nur dann gesetzlich versichern, wenn sie gleichzeitig versicherungspflichtig arbeiten, oder wenn sie vor dem 30s Geburtstag bereits gesetzlich versichert waren. Wenn diese Kriterien nicht zutreffen, ist eine private Krankenversicherung die einzige Lösung.
- Wer an Deutschkursen zur Vorbereitung für ein Studium teilnimmt, und aus einem Land ohne Krankenversicherungsabkommen mit Deutschland stammt, sollte in Betracht ziehen, eine private Krankenversicherung für die Dauer des Vorbereitungskurses abzuschließen.
- Internationale Studierende, die mehrere Wochen oder Monate vor Studienbeginn in Deutschland einreisen, sollten ggf. eine private (Reise-)Krankenversicherung abschließen, um die Zeit zwischen der Ankunft und dem Studienbeginn (bzw. des Beginns der gesetzlichen Krankenversicherung) zu überbrücken.
Gesetzliche Krankenkassen mit Sitz in Passau
AOK Studierendenservice
Dr.-Hans-Kapfinger-Strasse 14a
Tel +49 851 213 76 230
Email passau.studenten@service.by.aok.de
Webseiten
Barmer
DAK-Gesundheit
Am Schanzl 8
Tel.: 0851 9885200
oder 040 325325555 (24h-Hotline)
Email: service734700@dak.de
Webseiten
Die Techniker (TK)
Techniker Krankenkasse (TK)
Nibelungenplatz 1
Tel.: 0851/8517-7710
Email: passau@tk.de
Webseiten
Erste Hilfe - Illustriertes Gesundheitswörterbuch
Im Erste Hilfe- Illustriertes Gesundheitswörterbuch hat das Studentenwerk hilfreiche Informationen zusammengestellt, die für ausländische Studierende in Deutschland von Nutzen sein können.
Es geht u.a. um Krankenversicherung, Arztbesuch und Attest. In Dialogen, kurzen Texte und Szenen auf dem Campus werden Sachverhalte und Vokabeln erklärt: Beipackzettel, Überweisung, Impfausweis.