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Open Educational Resources – OER

Open Educational Resources – OER

Die Universität Passau bekennt sich zur umfassenden Demokratisierung des wissenschaftlichen Prozesses im Sinne von Open Science. Dazu gehören die freie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Erkenntnisse (Open Access) und ihre Vermittlung durch freie Bildungsmaterialien (Open Educational Resources – OER).

Als OER gelten Lehr- und Lernmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit nur geringfügigen Einschränkungen erlaubt, und bei der die Urheberinnen und Urheber grundsätzlich selbst bestimmen, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche sie sich vorbehalten.

Die Universität Passau unterstützt ihre Angehörigen auf der Grundlage ihrer OER-Policy bei der Erstellung, Nutzung und Verbreitung hochwertiger OER durch Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsangebote.

Die OER-Policy der Uni Passau

Hier können Sie die vollständige Policy einsehen, die am 3. Februar 2026 durch die Universitätsleitung verabschiedet wurde.

Policy anzeigen

OER aus Passau

Wissens­wertes über offene Bildungs­materialien

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz stehen. Eine solche Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Dritte ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen.

Dabei bestimmen die Urheberinnen und Urheber grundsätzlich selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche sie sich vorbehalten. Open Educational Resources können einzelne Materialien aber auch Bücher oder komplette Kurse umfassen. Jedes denkbare Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimediaanwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.

Open Educational Resources können einzelne Materialien aber auch Bücher oder komplette Kurse umfassen. Jedes Medium ist möglich, bestimmendes Kriterium ist die Lizenzierung. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimediaanwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, z. B.

  • „Granulare“ Assets: Einzelne Bilder für Folien, Grafiken, einzelne Arbeitsblätter;
  • Kursbausteine: Ganze Videomodule, Skripte oder Web-Based-Trainings (WBT);
  • Vollständige Kurse: Komplette Moodle-Kurse oder Lehrbücher (Open Textbooks).

OER erkennen Sie an ihrer Gemeinfreiheit oder an offenen Lizenzen, meist Creative Commons (CC). Achten Sie auf die Kürzel, da diese bestimmen, wie Sie das Material nutzen dürfen. Aufgrund der Anforderungen an die Offenheit hinsichtlich kommerzieller Nutzung und Bearbeitungserlaubnis gelten lediglich CC0, CC BY sowie CC BY-SA als OER. Für freie Software sind vergleichbare Lizenzformen etabliert (z.B. GNU, MIT), die als Vorbilder für die CC-Lizenzen gelten.

OER ermöglichen den Zugang zu offener, hochwertiger Bildung. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, braucht es eine Reflexion hinsichtlich der Qualität der Bildungsmaterialien. Hilfreich ist hier das Instrument zur Qualitätssicherung von OER (IQOer) von Müskens et al. (2022), auf Grundlage der internationalen Bestandsaufnahme von Qualitätssicherungsinstrumenten von Zawacki-Richter und Mayrberger (2017).

Quellen und Hilfestellungen zum Einstieg:

Wenn Sie OER in Ihre Folien oder Ihr LMS (Learning Management System = ILIAS, Moodle) einbinden, müssen Sie die Quelle korrekt angeben. Sofern Sie Veränderungen vornehmen, sind diese in geeigneter Form zu kennzeichnen. In der deutschsprachigen OER-Community hat sich die TULLUBA-Regel als Eselsbrücke etabliert:

  • Titel des Werkes
  • Urheber (Autorin/Autor)
  • Lizenz (z. B. CC BY 4.0)
  • Link zur Lizenz (auf den Lizenztext verlinken, z. B. CC BY 4.0)
  • Ursprungsort (Link zum Fundort)
  • Bearbeitungen kenntlich machen: Wenn Sie Materialien verändern (z. B. eine Grafik beschneiden), müssen Sie dies kennzeichnen (z. B. „Bildausschnitt aus [Titel] ...“).
  • Ausnahmen von der Lizenz formulieren, z. B. das Logo der Universität Passau auf Ihren Folien

Für Nachnutzerinnen und -nutzer ist es hilfreich, einen klaren Lizenzierungshinweis direkt am Material vorzufinden und nicht auf z. B. einer zusammenfassenden Folie oder Seite. Dadurch bleibt die Möglichkeit erhalten, OER aus größeren Werken herauszulösen und rechtssicher zu nutzen. Ein nützliches Tool zum Erstellen eines Lizenzhinweises ist der https://oerhoernchen.de/bildungsteiler/.

Für die Suche nach OER nutzen Sie am besten OER-Repositorien und -Referatorien. Ein Repositorium ist der physische Speicherort der digitalen Dateien, also wie eine Bibliothek, die alle Bücher selbst besitzt und verwaltet. Ein Referatorium fungiert als Index oder Verzeichnis, das auf Materialien verweist, die an anderer Stelle gespeichert sind, also wie eine Suchmaschine, die auf Bücher in vielen verschiedenen Bibliotheken verweist.

Die beste Suchmaschine für den Start ist OERsi (Open Educational Resources Search Index). Dies ist die zentrale Suchmaschine für OER im deutschsprachigen Hochschulraum. Sie durchsucht viele einzelne Repositorien gleichzeitig.

Einige Bundesländer haben eigene Landesportale aufgebaut, die aber meist bundesweit nutzbar sind. Die Universität Passau empfiehlt die Nutzung folgender Repositorien und Referatorien:

Wenn Sie sich erst einmal an das Thema herantasten wollen, ist auch der OER Campus in Stud.IP ist eine Möglichkeit, OER zu suchen und eigenes Material universitätsintern als OER zu veröffentlichen.

Neben dem didaktischen Konzept sind auch urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Studierenden sind die Urheberinnen und Urheber ihrer Werke. Sie entscheiden selbst, ob, wie und unter welcher Lizenz ihre Arbeit veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung als OER muss also freiwillig erfolgen, weshalb es keine Nachteile für die Studierenden geben darf, wenn sie ihre Werke nicht unter einen freien Lizenz veröffentlichen möchten.

OER-Info: Die Informationsstelle OER-Info ist eine themenspezifische Online-Plattform, die für Öffentlichkeit und fachliche Zielgruppen umfassende Informationen zum Thema Open Educational Resources zur Verfügung stellt.

OER-Kurs: Dieses DiLab-Lernangebot möchte Ihnen die Basics zu OER und den damit verbundenen Fragen, vor allem im Kontext der Passauer Lehrkräftebildung verständlich näher bringen.

Twillo bietet diverse Vorlagen und Leitfäden rund um OER.

OER-FAQ.de: Antworten auf alle Fragen rund um Open Educational Resources.

„Urheberrecht in der Wissenschaft“: Die Handreichung des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantwortet praxisnah und verständlich typische Fragen zum Urheberrecht für Lehre und Forschung. Das schließt etwa die Verwendung von Materialien Dritter oder die Erstellung und Veröffentlichung eigener urheberrechtlich geschützter Werke ein.

Auf der Seite Informationen zum Urheberrechtsgesetz bündelt die Universität Passau grundlegende Informationen zum Urheberrecht im hochschulischen Kontext, einschließlich häufig gestellter Fragen.

Rechtswissenschaftliche Perspektive: Auf der Seite Urheberrecht des Lehrstuhls für Privatrecht, insbesondere Wirtschaftsrecht und Digitalisierung finden Sie zahlreiche Dokumente zum Thema Urheberrecht aus juristischer Sicht, darunter einen Beitrag über rechtliche Unschärfen bei Open Educational Resources.

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