Nachteilsausgleich
... Studierende, die wegen einer Behinderung oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in den Studien- und Prüfungsordnungen genannten Fristen abzulegen.
Ausführliche Informationen zur Gewährung eines Nachteilsausgleiches erhalten Sie auch bei der Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
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- Sie füllen das Antragsformular aus,
- senden es an das Prüfungssekretariat, z.Hd. Frau Monika Stockinger, Innstraße 41, 94032 Passau,
- fügen dem Antrag die erforderlichen Nachweise bei (aktuelles fachärztliches oder ärztliches Attest, sofern vorhanden Behindertenausweis oder weitere Gutachten). Ohne hinreichende Darlegung und Nachweise kann ein Nachteilsausgleich nicht gewährt werden.
- Sie stellen den Antrag möglichst früh im Studium, spätestens jedoch noch während des Anmeldezeitraums zu den Prüfungen.
- Legen Sie dem Antrag auch gleich das ausgefüllte Formular "Meldung Nachteilsausgleich bei Prüfungen je Semester" für die aktuellen Prüfungen bei. Liegt Ihnen eine Genehmigung von Nachteilsausgleichsmaßnahmen für Ihr gesamtes Studium vor, müssen Sie dennoch mit diesem Formular jedes Semester Ihre Prüfungen rechtzeitig anmelden!
- In der Regel entscheidet der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission innerhalb von zwei bis drei Wochen über Ihren Antrag (Anpassung der Prüfungsbedingungen oder Verlängerung von Fristen).
- Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis.
- Wenn Ihr Antrag auf Anpassung der Prüfungsbedingungen genehmigt wird, informieren Sie umgehend, möglichst während der Anmeldefrist Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer und bei zentral organisierten Prüfungen das Prüfungssekretariat für welche Prüfungen Sie Ihren genehmigen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten.
- Bitte nehmen Sie Ihren Bescheid zu den Prüfungen mit.
Sie entscheiden, für welche Prüfungen Sie gewährte Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen. Daher sind die Prüferinnen und Prüfer und das Prüfungssekretariat (bei zentral organisierten Klausuren) darauf angewiesen, dass Sie jedes Semester angeben, bei welchen Prüfungen die Prüfungsbedingungen anzupassen sind.
- Verwenden Sie hierzu bitte das Formular "Meldung Nachteilsausgleich bei Prüfungen je Semester".
- Geben Sie das Formular während des Anmeldezeitraums ab. Bei verspätet eingegangenen Anträgen kann eine Berücksichtigung im Prüfungsplan nicht gewährleistet werden.
- Bei zentral organisierten Prüfungen werden Sie vom Prüfungssekretariat schriftlich informiert, wann und wo Sie Ihre Prüfung schreiben.
Häufig ist ein Beratungsgespräch erforderlich, um die konkreten Ausgleichsmaßnahmen festzulegen.
Nehmen Sie gerne die Beratungsmöglichkeiten im Prüfungssekretariat durch Frau Monika Stockinger, der Ansprechperson für Nachteilsausgleiche, wahr und vereinbaren Sie hierzu einen Termin per E-Mail (Monika.Stockinger@uni-passau.de) oder Telefon (0851/509-1189). Beratungsangebote sind derzeit auch per Telefon oder Videokommunikation möglich.
Ebenfalls berät Sie gerne Frau Ulrike Bunge, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Das geschilderte Antragsverfahren bezieht sich auf die Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Passau. Für Staatsexamina gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsämter.
Lehramt
Rechtswissenschaft
Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffend das Staatsexamen erteilt das LJPA:
Frau Katrin Knaus
Tel. 089 / 5597-2604
Montag bis Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
13.15 - 15.00 Uhr
E-Mail: katrin.knaus@stmj.bayern.de
Weitere Informationen
Kontaktdaten
Monika Stockinger
Raum: HK14b 114
Innstr. 41
94032 Passau
Telefon: +49 851 509-1189
Fax: +49 851 509-371189
Monika.Stockinger@Uni-Passau.De
Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr