Förderung der Internationalisierung
Mit dem Stipendium zur "Förderung der Internationalisierung" unterstützt die Universität Passau Auslandsaufenthalte deutscher Studierender zu Forschungszwecken – z. B. Exkursionen oder Recherchen für Abschlussarbeiten – im Rahmen eines Studiums an unserer Universität. Ausländische Studierende, die einen Pflichtauslandsaufenthalt absolvieren müssen (nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungs- und Studienordnung), können sich ebenfalls um einen Reisekostenzuschuss bewerben.
Hinweise:
Doktoranden (national, international) können über das Programm nicht gefördert werden.
Bewerbungen für Praktika richten Sie bitte ausschließlich ans Zentrum für Karriere und Kompetenzen (beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Bewerbungsfristen).
Art und Umfang der Förderung
Der Universität Passau stehen Mittel des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Internationalisiserung zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können Ihnen Reisekostenzuschüsse bewilligt werden. Einen Reisekostenzuschuss können sowohl deutsche Studierende für ihre freiwilligen Forschungszwecke im Ausland als auch ausländische Studierende für Ihren Pflichtauslandsaufenthalt beantragen.
Gefördert werden nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten (Hin- und Rückflug, Transfer):
- bis zu 500 Euro innerhalb Europas
- bis zu 1.000 Euro außerhalb Europas
Bewerbungsfristen
- 1. April
- 1. Oktober
Wichtig: Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Auslandaufenthaltes!
Antragsformular
Antrag auf einen Reisekostenzuschuss
Bitte beachten Sie die folgenden Erläuterungen zum Ausfüllen des Antragsformulars.
Folgende Unterlagen müssen Sie nach der Reise einreichen.
Anzurechnendes Einkommen
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellenden und deren Unterhaltspflichtigen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt. Anrechnungsfrei bleiben folgende jährliche Bruttoeinkommen:
- für den Antragstellenden 15.000 Euro
- zusätzlich für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 8.000 Euro
Weitere Regelungen
Für Sprachkurse im Ausland sowie für von ausländischen Hochschulen erhobene Studiengebühren dürfen keine Zuschüsse bewilligt werden.
Die Stipendienmittel werden vorrangig für fortgeschrittene Studierende (frühstens ab dem 3. Semester bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise) und für jüngere Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingesetzt.
Notfallstipendium für ausländische Studierende
Ausländische Studierende, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden und dadurch ihren Lebensunterhalt und ihr Studium nicht mehr finanzieren können, haben im Rahmen des Stipendienprogramms "Förderung der Internationalisierung" die Möglichkeit, eine einmalige Unterstützung in Höhe von 500 Euro zu beantragen.
Das Notfallstipendium wird frühestens ab dem 3. Semester gewährt!
Antragsformular
Kontakt
