Akkreditierungsverfahren
Ablauf des internen Akkreditierungsverfahrens
Das interne Akkreditierungsverfahren ist dem KSE-Prozess nachgeschaltet und besteht aus mehreren qualitätssichernden Prozessschritten. Ein Akkreditierungsverfahren eines Studiengangs bzw. eines Studiengangbündels kann in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Das Vorgespräch dient zur Vorbereitung des internen Akkreditierungsverfahrens an der Fakultät. Vor dem Hintergrund des individuellen Sachstands des zu akkreditierenden Studiengangs oder des Studiengangbündels werden im Vorgespräch die einzureichenden Unterlagen erläutert, die Parameter für die Bestimmung der externen Begutachtenden geklärt und ein Zeitplan für die Begehung des Studiengangs skizziert. Das Ergebnisse des Vorgesprächs werden in einem Kurzprotokoll fixiert.
Beteiligte
Studiengangsverantwortliche
Referat I/1 - Qualitätsentwicklung
Frist/Zeitraum
bis Ende SoSe
Die Studiengangsverantwortlichen fertigen eine Selbstdokumentation des Studiengangs an und reichen diese mit der Fachstudien- und -prüfungsordnung, dem Modulkatalog sowie einer gereihten Vorschlagsliste externer Expertinnen und Experten ein. Das Referat I/1 - Qualitätsentwicklung prüft die formal-rechtlichen Kriterien auf Grundlage der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung, stellt die Unbefangenheit der externen Expertinnen und Experten sicher und administriert den weiteren Zeitplan des Verfahrens.
Beteiligte
Studiengangsverantwortliche
Studiengangskoordination
Referat I/1 - Qualitätsentwicklung
Frist/Zeitraum
bis spätestens 1. März
Die oder der Beauftragte für Systemakkreditierung und die Studiengangsverantwortlichen beschließen die Einleitung des internen Akkreditierungsverfahrens.
Beteiligte
Beauftragte oder Beauftragter für Systemakkreditierung
Studiengangsverantwortliche
Frist/Zeitraum
Termin März
Der zu akkreditierende Studiengang bzw. das Studiengangsbündel wird von einer externen Gruppe im Rahmen einer Begehung begutachtet. Die Gruppe besteht aus professoralen Fachvertretenden, Expertinnen bzw. Experten aus der Berufspraxis und Studierenden ähnlicher Studiengänge an anderen Hochschulen. Die Begehung umfasst Gespräche mit der Universitätsleitung, den Studiengangsverantwortlichen, Dozierenden, Studierenden sowie mit Referat I/1 - Qualitätsentwicklung. Das Ergebnis ist ein Akkreditierungsbericht, in dem auf Basis der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung sowie der Matrix "Qualitätsziele Studium und Lehre" Auflagen und Empfehlungen zur Qualitätssicherung ausgesprochen werden können. Die Ergebnisse der Begehung werden in einem Akkreditierungsbericht fixiert.
Beteiligte
Externe Expertinnen und Experten
Universitätsleitung
Studiengangsverantwortliche
Dozierende
Studierende
Referat I/1 - Qualitätsentwicklung
Frist/Zeitraum
Vorlesungszeit SoSe
Das Akkreditierungsgremium setzt sich aus professoralen Vertretenden aller Fakultäten sowie Studierenden zusammen. Es befindet auf Basis der Selbstdokumentation und des Akkreditierungsberichtes über die Umsetzung eventueller Auflagen und Empfehlungen und kann die Akkreditierung des Studiengangs bzw. des Studiengangsbündels unter Vorbehalt beschließen oder die Akkreditierung verwehren. Die Ergebnisse der Sitzung des Akkreditierungsgremiums wird in einem Protokoll fixiert. Referat I/1 - Qualitätsentwicklung veröffentlicht die Dokumentation des Akkreditierungsverfahrens im Intranet der Universität Passau.
Beteiligte
Akkreditierungsgremium
Referat I/1 - Qualitätsentwicklung
Frist/Zeitraum
Termin Ende SoSe
Nach Ablauf einer zweiwöchigen Einspruchsfrist ohne begründete Beschwerde und der Notwendigkeit der Revision der Akkreditierungsentscheidung unter Vorbehalt, mündet die Akkreditierungsentscheidung unter Vorbehalt in der Siegelvergabe. Die Erfüllung eventueller Auflagen binnen einer Jahresfrist wird durch das Referat I/1 - Qualitätsentwicklung sichergestellt. Das Referat I/1 - Qualitätsentwicklung veröffentlicht ein Kurzgutachten zum Akkreditierungsfahren und im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung das Akkreditierungssiegel auf der Homepage der Universität Passau.
Beteiligte
Referat I/1 - Qualitätsentwicklung
Frist/Zeitraum
Ende SoSe
Weiterführende Informationen
Die Systemakkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung. Es soll die kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung von Standards im Bereich Studium und Lehre gewährleisten. Eine systemakkreditierte Universität kann ihre Studienprogramme selbstbestimmt auf die Einhaltung von Qualitätsstandards überprüfen und akkreditieren.
Die Systemakkreditierung stellt sicher, dass die qualitätstragenden Prozesse der Programmakkreditierung bereits die Studiengangsentwicklung bestimmen und in bestehenden Studiengängen regelmäßig kontrolliert werden. Hierzu zählen z.B. ein in sich schlüssiger und kompetenzorientierter Studienaufbau, eine Sicherstellung der Studierbarkeit, eine klare Formulierung der Studiengangsziele in den Curricula sowie eine ausreichende Bereitstellung von Ressourcen, um die Studierbarkeit und das Erreichen der Ziele zu gewährleisten.
Bei der Systemakkreditierung wird das Qualitätssicherungssystem der Universität qualitätsgeprüft. Eine systemakkreditierte Universität akkreditiert ihre Studiengänge intern und vergibt das Gütesiegel der Stiftung Akkreditierungsrat selbst. Das Universitätsakkreditierungssystem wird in einem Turnus von acht Jahren erneut durch eine Agentur begutachtet und der Stiftung Akkreditierungsrat zur Reakkreditierung vorgelegt. Das Qualitätssicherungssystem der Universität wird dabei durch folgende Parameter geleitet:
- Der Bereich Studium und Lehre wird regelmäßig durch das Referat I/1 - Qualitätsentwicklung evaluiert. Die Evaluation erfolgt unter Einbezug externer Expertise und der Studierenden.
- Geschlossene Regelkreisläufe existieren, um die Qualität der Studiengänge und der Lehre konsequent und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
- Die Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. Vorgaben der Kultusministerkonferenz, der Stiftung Akkreditierungsrat oder der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education) ist sichergestellt und wird regelmäßig überprüft.