Nach der erfolgreichen Bewerbung
Nachdem Sie einen Studienplatz im Ausland erhalten haben, stellen sich Ihnen vermutlich bereits im Vorfeld sehr viele Fragen: Was muss ich alles beachten? Wie soll ich mich an der Partneruniversität anmelden? Gilt meine Krankenversicherung auch außerhalb Deutschlands? Soll ich mich für die Zeit beurlauben lassen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.
Damit Sie nichts vergessen, finden Sie alle wichtigen Schritte zusammengefasst in der Checkliste für Erasmus+, oder der Checkliste Nicht-EU für Außereuropäische Auslandsaufenthalte.
Erasmus+
Im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthalts müssen ein Online-Learning Agreement (OLA), sowie die Einzel-Learning-Agreements vorgelegt werden. Dort tragen Sie im Teil 1 alle Kurse ein, die Sie im Ausland zu belegen beabsichtigen. Das Learning Agreement soll Kurse im Umfang von insgesamt 20-30 ECTS pro Semester beinhalten. Die für Ihre Fakultät zuständige Person können Sie dem Leitfaden zum Learning Agreement entnehmen, den Sie hier unten finden. Bitte beachten Sie, dass In der vorlesungsfreien Zeit die zuständigen Personen im Urlaub sein können. Das Learning Agreement muss anschließend an die ausländische Universität zur Unterschrift weitergeleitet und dann mit sämtlichen Unterschriften im Akademischen Auslandsamt eingereicht werden (Kopie genügt).
Ändern sich einzelne Kurse im weiteren Verlauf, tragen Sie diese Änderungen im Teil 2 des Learning Agreements ein, lassen dieses analog zum Teil 1 unterschreiben und reichen es im Akademischen Auslandsamt ein.
Nicht-EU
Zusätzlich zu den Einzel-Learning Agreements muss ein Gesamt-Learning Agreement vorgelegt werden. Die Vorlage hierfür finden sie im Download Center.
Wie viele ECTS Sie im Ausland belegen müssen, ist den Vorgaben der Partnerinstitution zu entnehmen.
Einzel-Learning Agreements für die Anrechnung der Kurse (Vorgehen: siehe Leitfäden; bitte möglichst am PC ausfüllen!): siehe Download Center
Leitfäden der Fakultäten zum Ausfüllen der Learning Agreements: siehe Download Center
Sprachnachweis
Einige Universitäten verlangen bei der Anmeldung einen gesonderten Sprachnachweis. Der Nachweis kann beispielsweise über einen externen Sprachtest wie TOEFL, IELTS etc. oder über eine Bescheinigung seitens des Sprachenzentrums der Universität Passau erfolgen. Das vom Sprachenzentrum auszufüllende Dokument finden sie hier. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Partneruniversitäten ob und in welcher Form der Sprachnachweis bei der Anmeldung zu erbringen ist.
Nachdem der Studienplatz an einer ausländischen Universität angenommen wurde, muss man sich noch an der jeweiligen Universität anmelden. Die Anmeldung erfolgt in den meisten Fällen online. Notwendige Informationen und Fristen bezüglich der Anmeldung finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Partneruniversität.
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die folgenden 18 Sprachen zur Verfügung gestellt:
- Bulgarisch
- Deutsch
- Dänisch
- Englisch
- Finnisch
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Schwedisch
- Slowakisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Ungarisch
Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Studierende können nur nach abgelegtem Sprachtest an einer Mobilität teilnehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Der Test ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Alle wichtigen Informationen können Sie auf der offiziellen Webseite nachlesen.
Zusätzlich zu den Tests werden optionale Sprachkurse angeboten.
Die OLS-Sprachkurse bieten Teilnehmern die Möglichkeit, während ihres Auslandsaufenthalts ihre Fremdsprachkenntnisse zu verbessern. Nach dem ersten Sprachtest werden Teilnehmer, die ein Sprachniveau von A1 bis B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens erreicht haben, automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen. Teilnehmer, die mit einem höheren Sprachniveau abgeschnitten haben, können optional einen Sprachkurs in der Landessprache oder in der getesteten Hauptarbeitssprache nutzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der DAAD Homepage.
Sie können sich für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts (Auslandsstudium oder fachbezogenes Auslandspraktikum) beurlauben lassen. Während eines Urlaubssemesters muss ein erheblicher Teil der Vorlesungszeit (entspricht mindestens sechs Wochen) des jeweiligen Semesters im Ausland verbracht werden. Während dieses semesterweise zu beantragende Urlaubsemesters zahlen Sie den Studentenwerksbeitrag von aktuell 72,00 Euro. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Wichtig: Während des Urlaubssemesters dürfen an der Universität Passau nur Wiederholerklausuren geschrieben werden!
Die Wohnung in Passau kann während des Auslandsaufenthalts über das Akademische Auslandsamt an ausländische Studierende zwischenvermietet werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Frau Winterkorn, Zimmer 106 im Akademischen Auslandsamt.
Wohnraumangebote
Formular, um für das Auslandssemester einen Untermieter zu suchen.
Zimmervermietung für Deutsch-Sommerkurse für die Vermietung von Zimmern für die Teilnehmer der German Courses Passau im August.
Im Austauschportal für nachhaltiges Reisen ins Ausland, können Sie sich mit anderen Studierenden über Kontakte, Angebote, sowie Tipps zur Wohnungssuche austauschen.
Anerkennung von Studienleistungen - vor dem Auslandsaufenthalt
Um sicher zu gehen, dass Sie sich Ihre im Ausland erworbenen Leistungen für Ihr Passauer Studium anerkennen lassen können, schließen Sie vor Ihrer AbreiseEinzel-Learning Agreements über die ausgewählten Kursemit den jeweiligen Lehrstühlen ab. Mit Hilfe der Einzel-Learning Agreements wird die Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfungsleistungen, die an der Partneruniversität erbracht werden, nachgewiesen.
Hierzu suchen Sie sich aus dem Kursangebot der Partneruniversität die Kurse aus, in denen Sie einen Leistungsnachweis erwerben möchten. Die Kursbeschreibung legen Sie dem zuständigen Professor vor, der das entsprechende Fach an der Universität Passau unterrichtet (Modulbeauftragter). i. d. R. finden Sie auf der jeweiligen Lehrstuhlseite auch einen Vordruck für das Einzel-Learning Agreement, das Sie ausgefüllt der Kursbeschreibung beilegen. Der Modulbeauftragte bestätigt Ihnen dann, ob der Kurs auf Ihr Passauer Studium angerechnet werden kann.
Ausnahme Politikwissenschaft: Für inhaltliche Fragen zu Kurswahl und Anerkennungen inkl. Gegenzeichnung von Einzel-Learning Agreements zu allen Modulen im Fachbereich Politikwissenschaft, wenden Sie sich bitte direkt an die Studiengangskoordination der Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät.
Ausnahme Juristische Fakultät: Einzel-Learning Agreements werden zentral von der Fachstudienberatung/im Auslandsbüro der Juristischen Fakultät unterschrieben.
Für Sprachkurse ist ausschließlich Herr Killer vom Sprachenzentrum zuständig.
Einzel-Learning Agreements für die Anrechnung der Kurse (Vorgehen: siehe o.a. Leitfäden; bitte möglichst am PC ausfüllen!):
- Juristische Fakultät
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: siehe Lehrstuhlseiten
- Philosophische Fakultät
- Fakultät für Informatik und Mathematik
Nachdem Sie sich um die Ausstellung von Einzel-Learning Agreements gekümmert haben, tragen Sie sämtliche Kurse, die Sie im Ausland belegen (unabhängig von einer evtl. Anrechnung), in das Erasmus+ Learning Agreement ein. Pro Auslandssemester sollen 20-30 ECTS erbracht werden.
Leitfaden zum Ausfüllen des Erasmus+ Learning Agreements: siehe Download Center
Vorlage Gesamt-Learning Agreement (für Erasmus+ und Nicht-EU) für alle Fakultäten: siehe Download Center
Für Ihren Auslandsaufenthalt sollten Sie eine Auslandsversicherung abschließen. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Zuweisung eines Studienplatzes an einer ausländischen Partneruniversität bedeutet keine automatische Auslandsversicherung. Diese muss bei Ihrer Krankenversicherung abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie bitte dazu Ihre Krankenversicherung.
Privat versicherte Studierende werden gebeten sich auf den Seiten des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zu informieren, ihre Krankenversicherung zu kontaktieren und das Formular zum Nachweis des Versicherungsschutzes „Certificate of Entitlement“ zu nutzen.
Für die Entwicklung der interkulturellen Kompetenzen und als eine kleine Vorbereitung für Ihren Auslandsaufenthalt empfehlen wir Ihnen die Kurse des Zukunft: Karriere und Kompetenzen mit länderspezifischem Fokus. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich auf der Webseite des Zukunft: Karriere und Kompetenzen über Ihre mögliche Teilnahme.
Die meisten Partneruniversitäten bieten für ausländische Studierende einen Sprachkurs an. Dieser kann sowohl bereits kurz vor dem Beginn des Auslandssemesters, als auch während des Semesters studienbegleitend stattfinden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der jeweiligen Universität bezüglich der Termine sowie Kosten für einen Sprachkurs.
Ein Zuschuss für kostenpflichtige Sprachkurse kann beantragt werden.