Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Staatsexamen
Hier finden Sie allgemeine Informationen (beispielsweise zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (beispielsweise zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).
Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie beispielsweise Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.
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Informationen zu den Modulprüfungen
Hier finden Sie allgemeine Informationen (beispielsweise zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (beispielsweise zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung oder Notenverbesserung).
Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie beispielsweise Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.
Rechtliches
Formulare
Prüfungsnummern
- Prüfungsnummern Lehramt Grundschule modularisiert ab Studienbeginn WiSe 13/14 -aktuell-
- Prüfungsnummern Lehramt Mittelschule modularisiert ab Studienbeginn WiSe 13/14 -aktuell-
- Prüfungsnummern Lehramt Mittelschule modularisiert ab Studienbeginn WiSe 20/21 (identisch mit ab WiSe 13/14) -aktuell-
- Prüfungsnummern Lehramt Realschule modularisiert ab Studienbeginn WiSe 13/14 -aktuell-
- Prüfungsnummern Lehramt Gymnasium modularisiert Version SoSe 2009
- Prüfungsnummern Lehramt Gymnasium modularisiert ab Studienbeginn WiSe 13/14 - aktuell -
WICHTIGE HINWEISE für Prüflinge zum Coronavirus (SARS-CoV-2) (Stand: 20.12.2021):
Alle Informationen zu den geschaffenen Sonderregelungen für die Prüfungstermine Herbst 2021, Frühjahr 2022 und Herbst 2022 für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer in Bezug auf das Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Prüfungsrecht
Prüfungsordnung: LPO I (NEU)
Sportpraktische Prüfung
Bekanntmachungen, Termine und Hinweise
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung
- Anmeldung Erstes Staatsexamen - Termine und Fristen (Bekanntmachung des Ministeriums)
Hinweise zur Vorgriffsregelung (30 LP-Antrag)
Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in der Fächerverbindungunter Nachweis eines um bis zu 30 Leistungspunkte verringerten Gesamtstudienumfangs (§ 22 Abs. 5 LPO I) Stand: 17.01.2023
* die vollständigen EWS-Leistungen und die Praktika müssen weiterhin spätestens 2 Arbeitstage vor der 1. persönlichen Examensprüfung im Prüfungssekretariat eingereicht werden!
Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt online über das Kultusministerium.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung:
Merkblatt zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung
Online-Anmeldung für eine Nachqualifikation
Bei einer Anmeldung zur Nachqualifikation geben Sie bitte die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung zusammen mit dem Schreiben, in dem die abzulegenden Prüfungen festgelegt sind, im Prüfungssekretariat ab.
Wichtige Bekanntmachung zur praktischen Prüfung in Kunst
Rücktritt
Formular Rücktritt vom Staatsexamen
Frühjahr 2024
- Merkblatt: Wichtige Termine und Fristen
- Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Staatsexamensprüfungen
- Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Staatsexamensprüfungen (mit Raumangabe)
- Merkblatt und Hilfsmittelbekanntmachung
- Infoschreiben für zugelassene und bedingt zugelassene Kandidat:innen
- Endgültiger Prüfungsplan der kunstpraktischen Prüfungen
- Endgültiger Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen (inkl. Musik & MEP) - sortiert nach Kennzahl
Wichtiger Hinweis zum Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen: Der Plan ist nach Kennzahl sortiert und enthält keine Angaben zu Ihren Prüfer:innen. Sie erhalten Ihre Prüfungstermine auch per Post zugesandt. In diesem Schreiben werden Ihnen die Prüfer und Prüferinnen mitgeteilt werden.
Herbst 2024
Prüferwünsche - Herbst 2024:
Nicht vertieft (LA GS/MS/RS)
Vertieft (LA GY):
Mitteilung über Fachdidaktikbezug - Erweiterungsfach Medienpädagogik - Herbst 2024
Mitteilung über Fachdidaktikbezug MEP
Einsichtnahme
Schriftliche Hausarbeit gem. § 29 LPO I (Zulassungsarbeit)
Eine Anmeldung zur Hausarbeit bei der Außenstelle des Prüfungsamtes ist nicht erforderlich. Sie setzen sich lediglich mit Ihrer Prüferin bwz. Ihrem Prüfer in Verbindung und besprechen mit ihr bzw. ihm das Thema sowie den Abgabetermin.
Die Hausarbeit muss bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahrstermin zum 1. August des Vorjahres oder bei der Anmeldung im Herbsttermin zum 1. Februar desselben Jahres beim Prüfer/bei der Prüferin abgegeben werden. Mit Nachtermin verlängert sich die Abgabefrist bis zum 1. Oktober bzw. bis zum 1. April. Diese Fristen sind immer gleich.
Fällt der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern, gilt als Abgabetermin der darauffolgende Werktag.
Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung einmal beim/bei der zuständigen Prüfer/in und einmal bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgegeben werden. Mit der Abgabe bei der Außenstelle geben Sie bitte die Empfangsbestätigung mit ab. Die Arbeit muss in gebundener Form (keine Spiralbindung) abgegeben werden. Am Schluss der Zulassungsarbeit haben Sie mit eigenhändiger Unterschrift zu versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen verwendet haben.
Das Exemplar des Prüfungsamtes muss NICHT zwingend innerhalb der o.g. Fristen eingehen. Es reicht, wenn die Arbeit und Empfangsbestätigung ein paar Tage später erst an der Außenstelle eingereicht werden.
Der schulartspezifische Aufkleber ist an der äußeren Hülle der Arbeit aufzukleben.
Das Exemplar des Prüfungsamtes muss NICHT mit einem elektronischen Datenträger versehen werden und kann auch in schwarz-weiß eingereicht werden.
Hinweis: Bitte in der Zeile "Prüfungstermin" Fächerexamenstermin (z.B. Frühjahr 2016) angeben, nicht das Semester, in dem die Zulassungsarbeit gefertigt wird!
Drucken Sie bitte folgende Unterlagen aus:
- Schulartspezifischer Aufkleber (bitte vorne auf Cover, d.h. die äußere Hülle der Zulassungsarbeit kleben!) für
Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium - Empfangsbestätigung
- Gutachtenformular (bitte lose und vorausgefüllt beim Prüfenden zusammen mit Ihrer Arbeit abgeben!)
- Selbstständigkeitserklärung
- ggf. Genehmigung Nachtermin (Fristverlängerung Abgabe)
Weitere Informationen
- Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum):
Ende Wintersemester 2023/24
Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
(Kleines) Latinum: Gymnasium Vilshofen
Ende Sommersemester 2024
Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
(Kleines) Latinum: Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau - Vollständige Information mit allen Studienorten, Anforderungen und Hilfsmitteln zum aktuellen Termin
- Merkblatt Latinum/Graecum
- Merkblatt Gesicherte Lateinkenntnisse ("Kleines Latinum")
Bekanntmachung des KM für den Vorbereitungsdienst Lehramt Realschule September 2022/2024
Bekanntmachung des KM für den Vorbereitungsdienst Lehramt Realschule September 2024/2026
Die Anmeldeunterlagen für den Vorbereitungsdienst erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben zur Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Diese sind vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an folgende Stelle zu schicken:
Lehramt Grund- und Mittelschule
Universität Passau, Innstraße 41, 94032 Passau
z. Hd. Frau Lackermeier
Für Kontakt per Mail bitte das Kontaktformular (unten) nutzen.
Lehramt Gymnasium und Realschule
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Der Termin für die Abgabe wird Ihnen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass es momentan keine neue Frist für die Abgabe der Anmeldeunterlagen gibt. Reichen Sie die Anmeldung fristgerecht ein. Alle Unterlagen, die Sie aufgrund der aktuellen Situation nicht erhalten können, können bis zum 1. Juli nachgreicht werden. Aktuelle Infos finden Sie auf der Homepage des Kulutsministeriums.
Berufliche Möglichkeiten
- Einstellungsmöglichkeiten mit zusätzlichem Erweiterungsfach (Merkblatt für Grund- und Mittelschulen)