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Erste Staatsprüfung Lehramt

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Lehramt ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt immer online über das Kultusministerium: Jetzt zum Staatsexamen anmelden

Das bereitgestellte Anmeldeformular ist auszudrucken und auf der letzten Seite des Anmeldeformulars zu unterschreiben.

Das unterschriebene Exemplar ist innerhalb der Meldefrist persönlich oder per Einschreiben bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamtes einzureichen. Als ordnungsgemäße Meldung gilt ausschließlich die fristgerechte Abgabe (Posteingang an der Außenstelle des Prüfungsamts) des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars an der Außenstelle des Prüfungsamts. Jede Meldung gilt für den beantragten Termin.

Der Einlieferungsschein bzw. die Bestätigung der Außenstelle ist zum Zwecke des Nachweises der rechtzeitigen Antragsabgabe sorgfältig aufzubewahren.

Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.

Wichtige Informationen zur Anmeldung:

  • Der Anmeldung zum EWS-Examen ist unbedingt die Geburtsurkunde im Original oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister beizufügen. Ohne diese kann die Anmeldung nicht angenommen werden.
    Sollten Sie die Geburtsurkunde bereits bei einer früheren Anmeldung abgegeben haben, so ist diese nicht erneut einzureichen.
    Bei Namensänderung zur Eheschließung ist außerdem eine Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister beizufügen.
  • Bitte beachten Sie, dass keine Namen oder Namensbestandteile als Kennwort in der Anmeldung zum Staatsexamen vergeben werden dürfen, unabhängig davon zu welcher Person oder welchem Tier dieser Name zugeordnet wird.
    Mögliche Bereiche für Ihr Kennwort: Blumen, Pflanzen, Tiere, Länder, Urlaubsorte, Hobbies, Fachbegriffe aus belegten Fächern, ein positiver Begriff etc.
  • Sprachnachweise in Form von Zeugnissen sind als beglaubigte Abschrift im Original einzureichen; die Übersendung via Ticketsystem ist nicht zulässig.

Die Anmeldung zur Nachqualfikation ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Weitere terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin. 

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular zur Nachqualifikation auf der Seite Kultusministeriums. 

Bitte reichen Sie die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung  innerhalb der Anmeldefristen zusammen mit dem Schreiben, in dem die abzulegenden Prüfungen festgelegt sind, fristgerecht per Einschreiben oder aber persönlich in unserem Servicepoint im Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten unserer Servicestelle. 

 

Wird die Erste Staatsprüfung in der Fächerverbindung innerhalb von 7 Fachsemestern (nicht vertieft) bzw. von 9 Fachsemestern (vertieft) abgelegt, können Lehramtsstudierende bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vorgriffsregelung gem. § 22 Abs. 5 LPO I in Anspruch nehmen.

Hinweise und Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben des Kultusministeriums.

Antrag auf Inanspruchnahme der Vorgriffsregelung (§ 22 Abs. 5 LPO I); gültig ab Prüfungstermin Frühjahr 2026

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Der zum Zeitpunkt der Zulassung noch ausstehende Studienumfang ist innerhalb von sechs Wochen nach Beginn desjenigen Semesters, das unmittelbar auf den Beginn der schriftlichen und praktischen Prüfungen folgt, gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen.
  • Ab Herbst 2023: Ist einem Prüfungsteilnehmer oder einer Prüfungsteilnehmerin aus Gründen, die er oder sie nicht zu vertreten hat, der Nachweis innerhalb der Frist nicht möglich oder nicht zuzumuten, so kann das Prüfungsamt auf Antrag eine Verlängerung um bis zu weitere neun Wochen genehmigen. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen und zu begründen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Informationsschreiben des Kultusministeriums sowie auf der Seite des Kultusministeriums.
  • Der Antrag kann nur für Modulprüfungen im Rahmen der Fächerverbindungen in Anspruch genommen werden. Beispielsweise Betriebspraktika, sportpraktische Examensleistungen oder auch benötigte Sprachnachweise können nicht nachgereicht werden.
  • Er kann nicht für das EWS-Examen oder für Erweiterungen genutzt werden.
  • Die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) werden gem. Art. 130 Abs. 1 BayHIG nicht als Fachsemester gewertet.

Der Rücknahme Ihrer Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist immer bis ca. vier Wochen vor Start der schriftliche Termine möglich. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den untenstehenden Terminübersichten.

Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, füllen Sie bitte unser Rücktrittsformular aus und reichen Sie es fristgerecht per Ticket bei uns.

Antrag auf Rücknahme der Meldung zur Ersten Staatsprüfung

Der Freiversuch im Ersten Staatsexamen wird in § 16 LPO I geregelt.

Durch den Freiversuch gelten für die Ablegung Ihres Fächerexamens besondere Regelungen:

  • Wird die Prüfung nicht bestanden (mit Ausnahme Betrug), kann sie (ggf. auf Antrag) als nicht abgelegt gewertet werden.
  • Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.

Der Freiversuch wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Erste Staatsprüfung in den Fächern (mit Ausnahme des EWS-Examens):

  • für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen oder Realschulen spätestens im Anschluss an das 7. Hochschulsemester bzw.
  • für Lehramt an Gymnasien spätestens im Anschluss an das 9. Hochschulsemester abgelegt wird.

Beachten Sie hierzu bitte auch:

  • Die Regelung bezieht sich auf die Hochschulsemester und nicht auf die Fachsemester!
  • Gemäß § 126 Abs. 1 LPO I werden die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) nicht als Hochschulsemester gemäß § 16 Abs. 1 LPO I gewertet.
  • Sollten es sich bei der Ablegung Ihrer Erste Staatsprüfung in der Fächerverbindung um einen Freiversuch handeln, so wird dieser auch in Ihrem Zulassungsschreiben ausgewiesen werden.
  • Das genaue Vorgehen für die Inanspruchnahme des Freiversuchs entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben, das Sie zusammen mit der Notenmitteilung vom Kultusministerium erhalten werden.
  • Beachten Sie bitte auch die Änderungen zum Freiversuch im Vorgriff auf die anstehende LPO I Änderung. Die Neuregelung wirkt rückwirkend ab dem Termin Herbst 2023. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums.
  • Der Antrag muss spätestens zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Ergebnisse der Ersten Staatsprüfung im Prüfungsamt vorliegen.

Wichtiger Hinweis für alle Lehramtsstudierenden

Ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 entfällt die bisherige Meldefrist für die Erste Staatsprüfung Lehramt. Informationen hierzu finden Sie im Hinweisschreiben des Kultusministeriums sowie auf der Homepage des Kultusministeriums.

Herbst 2026

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Herbst 2026 ist vom 01. Dezember 2025 bis 01. Februar 2026 möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Kultusministeriums. Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht im Original bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen. Eine Übersendung über das Ticketsystem ist nicht möglich.

Alle Informationen zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Kultusministeriums.

Die wichtigsten Hinweise und Informationen haben wir in unserem Informationsschreiben zur Anmeldung für Sie zusammengestellt.

Was? Wann?
Anmeldung 01. Dezember 2025 bis 01. Februar 2026
Rücktritt 09. Juli 2026
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit 01. Februar 2026
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin 01. April 2026
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit 05. Juni 2026
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen bis spätestens zwei Arbeitstage (Mo. - Fr.) vor dem Termin der ersten Einzelprüfung
Frist zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs 01. Juni 2026

Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine

Was? Wann?
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen 03. August 2026 bis 02. Oktober 2026
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Ende Mai 2026
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich Juni 2026
Zeitraum der praktischen Prüfungen 03. August 2026 bis 04. Dezember 2026
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich August 2026
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich September 2026
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik bis 30. April 2026
Zeitraum der mündlichen Prüfungen 05. Oktober 2026 bis 04. Dezember 2026
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich August 2026
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich September 2026
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch bis 30. April 2026
Einsichtnahme ca. Ende Januar 2027

Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen

Was? Wann?
Anmeldung 01.04.2026 – 10.05.2026
Rücktritt Wird noch bekannt gegeben

Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Die genauen Prüfungstermine, den Prüfungsort und die Prüfungszeit sowie die Prüfungsinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen im Sportzentrum.

Bekanntmachung des Kultusministeriums: Anmeldung sportpraktische Prüfungen Herbst 2026

Die Termine rund um den Staatsexamenstermin finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen für Herbst 2026.

Frühjahr 2026

Was? Wann?
Anmeldung 25. Mai 2025 bis 25. Juli 2025
Rücktritt 19. Januar 2026
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit 25. Juli 2025
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin 01. Oktober 2025
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit 05. Dezember 2025
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung
Frist zur Beantragung eines Nachteilsausgleich 01. Dezember 2025

Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine

Was? Wann?
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen 09. Februar 2026 bis 10. April 2026
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Dezember 2025
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich Januar 2026
Zeitraum der praktischen Prüfungen 09. Februar 2026 bis 26. Juni 2026
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Ende Februar 2026
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich März 2026
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik bis 30. Oktober 2025
Zeitraum der mündlichen Prüfungen 13. April 2026 bis 26. Juni 2026
Bekanntgabe der vorläufigen Termine voraussichtlich Ende Februar 2026
Bekanntgabe der endgültigen Termine voraussichtlich März 2026
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch bis 30. Oktober 2025
Einsichtnahme ca. Ende Juli 2026

Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen

Was? Wann?
Anmeldung 01. November 2025 – 10. Dezember 2025
Rücktritt 12. Januar 2026

Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Die genauen Prüfungstermine, den Prüfungsort und die Prüfungszeit sowie die Prüfungsinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen im Sportzentrum.

Bekanntmachung des Kultusministeriums: Anmeldung sportpraktische Prüfungen Frühjahr 2026

Die wichtigsten Termine und Fristen rund um den Staatsexamenstermin finden Sie auch in unserer Terminübersicht für Frühjahr 2026.

Prüfungspläne im Frühjahr 2026

Schriftliche Staatsexamenstermine:

Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Termine im Frühjahr 2026

Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Termine im Frühjahr 2026 inkl. Raumübersicht

Mündliche und praktische Prüfungstermine:

Endgültige Prüfungstermine der kunstpraktischen Examensprüfungen

... die weiteren Termine werden voraussichtlich Ende Februar 2026 veröffentlicht.

Bekanntmachungen und Merkblätter

Bekanntmachung des Kultusministerium:

Merkblatt und Hilfsmittelbekanntmachung

Weitere Informationen

Für die mündlichen Sprachprüfungen wird ein Vorschlagsrecht für den Erstprüfer bzw. die Erstprüferin (Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen) eingeräumt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu dieser prüfenden Person besteht jedoch nicht.  Im Falle einer Zuteilung zu einer anderen als von Ihnen gewünschten prüfenden Person erhalten Sie darüber keine gesonderte Mitteilung mehr. Über Ihren mündlichen Prüfungstermin und Ihre prüfende Person werden Sie schriftlich per Post benachrichtigt werden.

Gemäß § 115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I muss im Ersten Staatsexamen des Erweiterungsfachs Medienpädagogik eine praktische Prüfung im Bereich Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten) absolviert werden. Ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen und im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten. Falls Ihr Projekt einen fachdidaktischen Bezug hat, muss die Prüfungskommission Ihrer praktischen Prüfung für dieses Fach erweitert werden (§ 115 Abs. 5 Satz 1 LPO I), daher bitten wir Sie um eine fristgerechte Mitteilung:

Erweiterungsfach Medienpädagogik - Abfrage Fachdidaktikbezug

​​​​Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache

Termine für die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum):

  • Ende Wintersemester 2025/26
    • Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
    • (Kleines) Latinum: Adalbert-Stifter-Gymnasium
  • Ende Sommersemester 2026
    • Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
    • (Kleines) Latinum: Gymnasium Untergriesbach
Weitere Informationen

Sollten Sie einen Nachteilsausgleich für die Erste Staatsprüfung beantragen wollen, so muss die Beantragung fristgerecht beim Kultusministerium erfolgen. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.

Hier finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich für Leistungen an der Universität Passau.

Die Meldung zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich jederzeit möglich, also auch vor/während oder nach dem Beginn der Mutterschutzfrist. Beachten Sie hierzu bitte das Informationsschreiben des Kultusministeriums.

Alle wesentlichen Informationen zum Thema Studium und Schwangerschaft/Elternschaft an der Universität Passau finden Sie beim Familienservice.

Ihre Ansprechpersonen für Lehramtsstudiengänge

Raum VW 208a
Innstraße 41
94032 Passau

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Persönliche Termine: nach Vereinbarung

Zuständig für

  • Lehramt Grundschule
Raum VW 208b
Innstraße 41
94032 Passau

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Persönliche Termine: nach Vereinbarung

Zuständig für

  • Lehramt Mittelschule
  • Lehramt Realschule
Raum VW 208b
Innstraße 41
94032 Passau

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr

 

Persönliche Termine: nach Vereinbarung

Zuständig für

  • Lehramt Gymnasium

Öffnungszeiten unseres Service-Points

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