Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Lehramt ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt immer online über das Kultusministerium: Jetzt zum Staatsexamen anmelden
Das bereitgestellte Anmeldeformular ist auszudrucken und auf der letzten Seite des Anmeldeformulars zu unterschreiben.
Das unterschriebene Exemplar ist innerhalb der Meldefrist persönlich oder per Einschreiben bei der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamtes einzureichen. Als ordnungsgemäße Meldung gilt ausschließlich die fristgerechte Abgabe (Posteingang an der Außenstelle des Prüfungsamts) des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars an der Außenstelle des Prüfungsamts. Jede Meldung gilt für den beantragten Termin.
Der Einlieferungsschein bzw. die Bestätigung der Außenstelle ist zum Zwecke des Nachweises der rechtzeitigen Antragsabgabe sorgfältig aufzubewahren.
Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.
Wichtige Informationen zur Anmeldung:
Die Anmeldung zur Nachqualfikation ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Weitere terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular zur Nachqualifikation auf der Seite Kultusministeriums.
Bitte reichen Sie die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung innerhalb der Anmeldefristen zusammen mit dem Schreiben, in dem die abzulegenden Prüfungen festgelegt sind, fristgerecht per Einschreiben oder aber persönlich in unserem Servicepoint im Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten unserer Servicestelle.
Wird die Erste Staatsprüfung in der Fächerverbindung innerhalb von 7 Fachsemestern (nicht vertieft) bzw. von 9 Fachsemestern (vertieft) abgelegt, können Lehramtsstudierende bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vorgriffsregelung gem. § 22 Abs. 5 LPO I in Anspruch nehmen.
Hinweise und Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben des Kultusministeriums.
Antrag auf Inanspruchnahme der Vorgriffsregelung (§ 22 Abs. 5 LPO I); gültig ab Prüfungstermin Frühjahr 2026
Beachten Sie bitte folgendes:
Der Rücknahme Ihrer Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist immer bis ca. vier Wochen vor Start der schriftliche Termine möglich. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den untenstehenden Terminübersichten.
Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, füllen Sie bitte unser Rücktrittsformular aus und reichen Sie es fristgerecht per Ticket bei uns.
Der Freiversuch im Ersten Staatsexamen wird in § 16 LPO I geregelt.
Durch den Freiversuch gelten für die Ablegung Ihres Fächerexamens besondere Regelungen:
Der Freiversuch wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Erste Staatsprüfung in den Fächern (mit Ausnahme des EWS-Examens):
Beachten Sie hierzu bitte auch:
Ab dem Prüfungstermin Herbst 2025 entfällt die bisherige Meldefrist für die Erste Staatsprüfung Lehramt. Informationen hierzu finden Sie im Hinweisschreiben des Kultusministeriums sowie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Herbst 2026 ist vom 01. Dezember 2025 bis 01. Februar 2026 möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Kultusministeriums. Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht im Original bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen. Eine Übersendung über das Ticketsystem ist nicht möglich.
Alle Informationen zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Kultusministeriums.
Die wichtigsten Hinweise und Informationen haben wir in unserem Informationsschreiben zur Anmeldung für Sie zusammengestellt.
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Anmeldung | 01. Dezember 2025 bis 01. Februar 2026 |
| Rücktritt | 09. Juli 2026 |
| Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | 01. Februar 2026 |
| Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | 01. April 2026 |
| Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05. Juni 2026 |
| Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spätestens zwei Arbeitstage (Mo. - Fr.) vor dem Termin der ersten Einzelprüfung |
| Frist zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs | 01. Juni 2026 |
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 03. August 2026 bis 02. Oktober 2026 |
| Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Ende Mai 2026 |
| Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Juni 2026 |
| Zeitraum der praktischen Prüfungen | 03. August 2026 bis 04. Dezember 2026 |
| Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2026 |
| Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2026 |
| Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30. April 2026 |
| Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 05. Oktober 2026 bis 04. Dezember 2026 |
| Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2026 |
| Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2026 |
| Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30. April 2026 |
| Einsichtnahme | ca. Ende Januar 2027 |
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Anmeldung | 01.04.2026 – 10.05.2026 |
| Rücktritt | Wird noch bekannt gegeben |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Die genauen Prüfungstermine, den Prüfungsort und die Prüfungszeit sowie die Prüfungsinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen im Sportzentrum.
Bekanntmachung des Kultusministeriums: Anmeldung sportpraktische Prüfungen Herbst 2026
Die Termine rund um den Staatsexamenstermin finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen für Herbst 2026.
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Anmeldung | 25. Mai 2025 bis 25. Juli 2025 |
| Rücktritt | 19. Januar 2026 |
| Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | 25. Juli 2025 |
| Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | 01. Oktober 2025 |
| Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05. Dezember 2025 |
| Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung |
| Frist zur Beantragung eines Nachteilsausgleich | 01. Dezember 2025 |
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 09. Februar 2026 bis 10. April 2026 |
| Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Dezember 2025 |
| Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Januar 2026 |
| Zeitraum der praktischen Prüfungen | 09. Februar 2026 bis 26. Juni 2026 |
| Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Ende Februar 2026 |
| Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2026 |
| Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30. Oktober 2025 |
| Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 13. April 2026 bis 26. Juni 2026 |
| Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Ende Februar 2026 |
| Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2026 |
| Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30. Oktober 2025 |
| Einsichtnahme | ca. Ende Juli 2026 |
| Was? | Wann? |
|---|---|
| Anmeldung | 01. November 2025 – 10. Dezember 2025 |
| Rücktritt | 12. Januar 2026 |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Die genauen Prüfungstermine, den Prüfungsort und die Prüfungszeit sowie die Prüfungsinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen im Sportzentrum.
Bekanntmachung des Kultusministeriums: Anmeldung sportpraktische Prüfungen Frühjahr 2026
Die wichtigsten Termine und Fristen rund um den Staatsexamenstermin finden Sie auch in unserer Terminübersicht für Frühjahr 2026.
Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Termine im Frühjahr 2026
Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Termine im Frühjahr 2026 inkl. Raumübersicht
Endgültige Prüfungstermine der kunstpraktischen Examensprüfungen
... die weiteren Termine werden voraussichtlich Ende Februar 2026 veröffentlicht.
Bekanntmachung des Kultusministerium:
Für die mündlichen Sprachprüfungen wird ein Vorschlagsrecht für den Erstprüfer bzw. die Erstprüferin (Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen) eingeräumt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu dieser prüfenden Person besteht jedoch nicht. Im Falle einer Zuteilung zu einer anderen als von Ihnen gewünschten prüfenden Person erhalten Sie darüber keine gesonderte Mitteilung mehr. Über Ihren mündlichen Prüfungstermin und Ihre prüfende Person werden Sie schriftlich per Post benachrichtigt werden.
Gemäß § 115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I muss im Ersten Staatsexamen des Erweiterungsfachs Medienpädagogik eine praktische Prüfung im Bereich Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten) absolviert werden. Ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen und im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten. Falls Ihr Projekt einen fachdidaktischen Bezug hat, muss die Prüfungskommission Ihrer praktischen Prüfung für dieses Fach erweitert werden (§ 115 Abs. 5 Satz 1 LPO I), daher bitten wir Sie um eine fristgerechte Mitteilung:
Erweiterungsfach Medienpädagogik - Abfrage Fachdidaktikbezug
Termine für die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum):
Sollten Sie einen Nachteilsausgleich für die Erste Staatsprüfung beantragen wollen, so muss die Beantragung fristgerecht beim Kultusministerium erfolgen. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.
Hier finden Sie Informationen zum Nachteilsausgleich für Leistungen an der Universität Passau.
Die Meldung zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich jederzeit möglich, also auch vor/während oder nach dem Beginn der Mutterschutzfrist. Beachten Sie hierzu bitte das Informationsschreiben des Kultusministeriums.
Alle wesentlichen Informationen zum Thema Studium und Schwangerschaft/Elternschaft an der Universität Passau finden Sie beim Familienservice.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Persönliche Termine: nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Persönliche Termine: nach Vereinbarung
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Montag - Donnerstag
10:00 - 12:00 Uhr