Erste Staatsprüfung Lehramt
Allgemeine Informationen
Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung Lehramt ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt immer online über das Kultusministerium: Jetzt zum Staatsexamen anmelden
Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen.
Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.
Beachten Sie hierzu bitte auch das allgemeine Merkblatt zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung:
Die Anmeldung zur Nachqualfikation ist zweimal im Jahr möglich. Die Anmelde- und Rücktrittsfristen werden rechtzeitig vom Kultusministerium bekanntgegeben und auch auf dieser Seite veröffentlicht werden. Weitere terminbezogene Hinweise entnehmen Sie bitte immer den untenstehenden Informationen zum jeweiligen Termin.
Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular zur Nachqualifikation auf der Seite Kultusministeriums.
Bitte reichen Sie die ausgedruckte und unterschriebene Anmeldung innerhalb der Anmeldefristen zusammen mit dem Schreiben, in dem die abzulegenden Prüfungen festgelegt sind, fristgerecht per Einschreiben oder aber persönlich in unserem Servicepoint im Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie hierbei die Öffnungszeiten unserer Servicestelle.
Wird die Erste Staasprüfung in der Fächerverbindung innerhalb von 7. Fachsemestern (nicht vertieft) bzw. von 9. Fachsemestern (vertieft) abgelegt, können Lehramtsstudierende bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vorgriffsregelung gem. § 22 Abs. 5 LPO I in Anspruch nehmen.
Hinweise und Details entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben des Kultusministeriums.
Antrag auf Inanspruchnahme der Vorgriffsregelung (§ 22 Abs. 5 LPO I) Stand: 17.01.2023
Beachten Sie bitte, dass Sie die fehlenden Leistungen bis spätestens sechs Wochen nach Start des darauffolgenden Semesters nachweisen müssen.
Der Antrag kann nur für Modulprüfungen im Rahmen der Fächerverbindungen in Anspruch genommen werden. Beispielsweise Betriebspraktika, sportpraktische Examensleistungen oder auch benötigte Sprachnachweise können nicht nachgereicht werden. Er kann nicht für das EWS-Examen oder für Erweiterungen genutzt werden.
Die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) werden gem. Art. 130 Abs. 1 BayHIG nicht als Fachsemester gewertet.
Der Rücknahme Ihrer Meldung zur Ersten Staatsprüfung ist immer bis ca. vier Wochen vor Start der schriftliche Termine möglich. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte den untenstehenden Terminübersichten.
Sollten Sie von der Ersten Staatsprüfung zurücktreten wollen, füllen Sie bitte unser Rücktrittsformular aus und reichen Sie es fristgerecht per Ticket bei uns.
Der Freiversuch im Ersten Staatsexamen wird in § 16 LPO I geregelt.
Durch den Freiversuch gelten für die Ablegung Ihres Fächerexamens besondere Regelungen:
- Wird die Prüfung nicht bestanden (mit Ausnahme Betrug), kann sie auf Antrag als nicht abgelegt gewertet werden.
- Wird die Prüfung bestanden, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Der Freiversuch wird jedoch nur dann gewährt, wenn die Erste Staatsprüfung in den Fächern (mit Ausnahme des EWS-Examens):
- für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen oder Realschulen spätestens im Anschluss an das 7. Hochschulsemester bzw.
- für Lehramt an Gymnasien spätestens im Anschluss an das 9. Hochschulsemester abgelegt wird.
Beachten Sie hierzu bitte auch:
- Die Regelung bezieht sich auf die Hochschulsemester und nicht auf die Fachsemester!
- Gemäß § 126 Abs. 1 LPO I werden die Coronasemester (SoSe 2020, WiSe 2020/2021, SoSe 2021, WiSe 2021/2022) nicht als Hochschulsemester gemäß § 16 Abs. 1 LPO I gewertet.
- Sollten es sich bei der Ablegung Ihrer Erste Staatsprüfung in der Fächerverbindung um einen Freiversuch handeln, so wird dieser auch in Ihrem Zulassungsschreiben ausgewiesen werden.
- Das genaue Vorgehen für die Inanspruchnahme des Freiversuchs erfahren Sie in einem Infoschreiben, das Sie zusammen mit der Notenmitteilung vom Kultusministerium erhalten werden.
- Für den Antrag auf Inanspruchnahme des Freiversuchs bei Nichtbestehen der Prüfung gibt es keine Formvorlage. Sie setzen also selbstständig einen Antrag auf.
Frühjahr 2025
Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2025 ist vom 25. Mai bis 25. Juli 2024 möglich. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular des Kultusministeriums. Die ausgedruckten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen müssen Sie fristgerecht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes einreichen.
Alle Informationen zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Kultusministeriums.
Die wichtigsten Hinweise und Informationen haben wir in unserem Informationsschreiben für Sie zusammengestellt.
Anmeldung | 25.05. bis 25.07.2024 |
Rücktritt | 19.01.2025 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | bis 25.07.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | bis 01.10.2024 |
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05.12.2024 |
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung |
Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 10.02.2025 bis 17. April 2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Anfang Dezember 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Januar 2025 |
Zeitraum der praktischen Prüfungen | 10.02.2025 bis 04.07.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2025 |
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30.10.2024 |
Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 22.04.2025 bis 04.07.2025 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Mitte/Ende Februar 2025 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2025 |
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30.10.2024 |
Einsichtnahme | ca. Ende Juli 2025 |
Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen
Anmeldung | 01.11. bis 10.12.2024 |
Rücktritt | wird noch bekanntgegeben |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.
Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen für Frühjahr 2025.
Prüfungspläne im Frühjahr 2025
Schriftliche Staatsexamenstermine:
... voraussichtliche Bekanntgabe der vorläufigen Termine im Dezember 2024
Mündliche und praktische Prüfungstermine:
... voraussichtliche Bekanntgabe der vorläufigen Termine Mitte / Ende Feburar 2025
Herbst 2024
Anmeldung | 01.12.2023 bis 01.02.2024 |
Rücktritt | 09.07.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | bis 01.02.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | bis 01.04.2024 |
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05.06.2024 |
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung |
Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 05.08.2024 bis 04.10.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Anfang Juni 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Anfang Juli 2024 |
Zeitraum der praktischen Prüfungen | 05.08.2024 bis 06.12.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2024 |
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30.04.2024 |
Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 07.10.2024 bis 06.12.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich August 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich September 2024 |
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30.04.2024 |
Einsichtnahme | ca. Ende Januar 2025 |
Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen
Anmeldung | 01.04. bis 10.05.2024 |
Rücktritt | 01.07.2024 |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.
Die Termine finden Sie auch in unserer Terminübersicht über die wichtigsten Termine und Fristen.
Prüfungspläne im Herbst 2024
Schriftliche Staatsexamenstermine:
... voraussichtliche Bekanntgabe der vorläufigen Termine im Juni 2024
Mündliche und praktische Prüfungstermine:
... voraussichtliche Bekanntgabe der vorläufigen Termine im August 2024
Die Einsichtnahme für den Prüfungstermin Herbst 2024 findet voraussichtlich Ende Januar 2025 statt.
Informationen hierzu werden rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Frühjahr 2024
Terminübersicht zur Anmeldung und Zulassung im Frühjahr 2024
Anmeldung | 01.06.2023 - 01. 08.2023 |
Rücktritt | 19.01.2024 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit | bis 01.08.2023 |
Abgabe der schriftlichen Hausarbeit mit Nachtermin | bis 01.10.2023 |
Frist zur Begutachtung der schriftlichen Hausarbeit | 05.12.2023 |
Nachreichen der fehlenden Zulassungsvoraussetzungen | bis spät. zwei Arbeitstage vor der ersten persönlichen Prüfung |
Prüfungszeiträume und Bekanntgabe der Termine
Zeitraum der schriftlichen Prüfungen | 12.02.2024 bis 12.04.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich Anfang Dezember 2023 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich Mitte Januar 2024 |
Zeitraum der praktischen Prüfungen | 12.02.2024 bis 21.06.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich im Februar 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2024 |
Abgabe der Fachdidaktikabfrage Medienpädagogik | bis 30.10.2023 |
Zeitraum der mündlichen Prüfungen | 15.04. bis 21.06.2024 |
Bekanntgabe der vorläufigen Termine | voraussichtlich im Februar 2024 |
Bekanntgabe der endgültigen Termine | voraussichtlich März 2024 |
Abgabe der Prüferwünsche der UF Englisch und Französisch | bis 30.10.2023 |
Einsichtnahme | 24. Juli 2024 |
Termine der sportpraktischen Staatsexamensprüfungen
Anmeldung | 01.11. bis 11.12.2023 |
Rücktritt | 15.01.2024 |
Die Anmeldung und der Rücktritt zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen erfolgt über das Campusportal. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zu den sportpraktischen Staatsexamensprüfungen.
Prüfungspläne im Frühjahr 2024
Schriftliche Staatsexamenstermine:
- Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Staatsexamensprüfungen
- Endgültiger Prüfungsplan der schriftlichen Staatsexamensprüfungen (mit Raumangabe)
Mündliche und praktische Prüfungstermine:
- Endgültiger Prüfungsplan der kunstpraktischen Prüfungen
- Endgültiger Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen (inkl. Musik & MEP) - sortiert nach Kennzahl
Wichtiger Hinweis zum Prüfungsplan der mündlichen Prüfungen: Der Plan ist nach Kennzahl sortiert und enthält keine Angaben zu Ihren Prüfer:innen. Sie erhalten Ihre Prüfungstermine auch per Post zugesandt. In diesem Schreiben werden Ihnen die Prüfer und Prüferinnen mitgeteilt werden.
Bekanntmachungen und Merkblätter
Bekanntmachung des Kultusministerium:
Merkblatt und Hilfsmittelbekanntmachung
Infoschreiben der Außenstelle Passau für Prüfungskandidaten und Prüfungskanididat:innen:
Infoschreiben für zugelassene und bedingt zugelassene Kandidaten und Kandidatinnen
Die Einsichtnahme für den Prüfungstermin Frühjahr 2024 findet am 24. Juli 2024 von 14:00 - 16:30 Uhr in der ISA statt. Alle näheren Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Informationsschreiben zur Einsichtnahme im Frühjahr 2024.
Sollten Sie nachweislich zum o.g. Termin verhindert sein, können Sie einen Antrag auf nachträgliche Einsichtnahme zusammen mit entsprechenden Nachweisen per Ticket stellen
Weitere Informationen
Für die mündlichen Sprachprüfungen wird ein Vorschlagsrecht für den Erstprüfer bzw. die Erstprüferin (Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen) eingeräumt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung zu dieser prüfenden Person besteht jedoch nicht. Im Falle einer Zuteilung zu einer anderen als von Ihnen gewünschten prüfenden Person erhalten Sie darüber keine gesonderte Mitteilung mehr. Über Ihren mündlichen Prüfungstermin und Ihre prüfende Person werden Sie schriftlich per Post benachrichtigt werden.
Sprachprüfungen - nicht vertieft (LA GS/MS/RS)
Sprachprüfungen - vertieft (LA GY)
Gemäß § 115 Abs. 4 Nr. 2 LPO I muss im Ersten Staatsexamen des Erweiterungsfachs Medienpädagogik eine praktische Prüfung im Bereich Mediengestaltung (Dauer: 45 Minuten) absolviert werden. Ein während der Ausbildung entwickeltes Projekt ist vorzustellen und im Zusammenhang damit sind Fragen der prüfungsberechtigten Personen zu beantworten. Falls Ihr Projekt einen fachdidaktischen Bezug hat, muss die Prüfungskommission Ihrer praktischen Prüfung für dieses Fach erweitert werden (§ 115 Abs. 5 Satz 1 LPO I), daher bitten wir Sie um eine fristgerechte Mitteilung:
Erweiterungsfach Medienpädagogik - Abfrage Fachdidaktikbezug
Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache
Termine für die Ergänzungsprüfung aus der lateinischen und griechischen Sprache (Latinum und Graecum) und Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum):
- Ende Wintersemester 2023/24
- Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
- (Kleines) Latinum: Gymnasium Vilshofen
- Ende Sommersemester 2024
- Graecum: Gymnasium Leopoldinum Passau
- (Kleines) Latinum: Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau
Sollten Sie einen Nachteilsausgleich für die Erste Staatsprüfung beantragen wollen, so muss die Beantragung fristgerecht beim Kultusministerium erfolgen. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.
Informationen zum Nachteilsausgleich für Leistungen an der Universität Passau finden Sie auf unserer Seite zum Nachteilsausgleich.
Die Meldung zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich jederzeit möglich, also auch vor/während oder nach dem Beginn der Mutterschutzfrist. Beachten Sie hierzu bitte das Informationsschreiben des Kultusministeriums.
Alle wissenswerten Informationen zum Thema Studium und Schwangerschaft/Elternschaft an der Universität Passau finden Sie auf der Seite des Familienservices.
Weiterführende Links
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