Studiengang- oder Fachwechsel
Wenn Sie Ihren Studiengang – beim Lehramt auch ein Unterrichts- oder Didaktikfach – wechseln möchten, ist dies grundsätzlich immer nur zum neuen Semester möglich; frühestens, wenn Sie für das Folgesemester rückgemeldet sind und spätestens vor Beginn des entsprechenden Semesters (Terminkalender). Den Studiengang- oder Fachwechsel beantragen Sie beim Studierendensekretariat.
Wechsel in einen zulassungsfreien Studiengang
Wenn Sie in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten und die erforderliche Qualifikation besitzen, genügt grundsätzlich ein Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel.
Lehramtsstudiengänge
Wenn Sie einen Fachwechsel in einem Lehramtsstudiengang oder einen Wechsel in ein anderes Lehramt vornehmen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher über die möglichen Fächerverbindungen.
In den meisten Fällen wird eine Einstufung des Zentralen Prüfungssekretariats (Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen) erforderlich sein.
Das Zentrum für Lehrerbildung und Fachdidaktik (ZLF) bietet studienorganisationsbezogene Beratung für Lehramtsstudierende sowie Video-Tutorials zum Fach- und Studiengangswechsel.
Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang
Wechsel ins erste Fachsemester
Die Antragstellung auf Studiengang- bzw. Fachwechsel ins erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs kann grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung erfolgen. Die Frist zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiengangs.
Wechsel in eine höheres Fachsemester
Dem Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel in ein höheres Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs muss die Fachsemester-Einstufung des Zentralen Prüfungssekretariats (Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen) beigefügt werden. Der Antrag muss vor Semesterbeginn gestellt werden. Mit der Vergabe der Studienplätze in höhere Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs kann vor Semesterbeginn nicht gerechnet werden, da der Universität vorher keine gesicherten Studierendenzahlen vorliegen.
Vor dem Wechsel: Beratung
Um eventuelle Alternativen auszuloten und mögliche Auswirkungen zu besprechen (z. B. die Anrechnung von Prüfungsleistungen und damit die Einstufung in ein höheres Fachsemester, die Weiterförderung durch das BAföG oder Ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland), empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Wechsel von der Studienberatung beraten zu lassen.