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Neu an der Universität Passau

Oboarding-Guide

In diesem Onboarding Guide haben wir Informationen für einen gelungenen Start in das Arbeitsleben an der Universität Passau zusammengetragen. Sie finden einen Überblick über wichtige Ansprechpersonen, Hilfe beim Umgang mit den hochschuleigenen Computerprogrammen und Auskünfte zu organisatorischen Themen.

Arbeitsvertrag

Die Personalabteilung informiert Sie, welche Unterlagen Sie zur Erstellung des Arbeitsvertrages einreichen müssen. Wichtig ist insbesondere der Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden, da ansonsten der Betriebsrentenanspruch verfällt.

Wichtiger Hinweis: Wird der Arbeitsvertrag auch nur für einen Tag unterbrochen, ist erneut ein Antrag auf Befreiung zu stellen. Wenn dies nicht geschieht, wird man erneut automatisch pflichtversichert.

Ansprechpartnerin bei Fragen ist Diana Eckmüller (Telefon: -1320).

Bibliothek

Online-Bestellungen und Ausleihe von Büchern, Zeitschriften etc. sind nur unter Vorlage der CampusCard  möglich. Diese wird bei Dienstantritt bzw. mit der Immatrikulation als Promotionsstudierende ausgestellt.

Die Bibliothek bietet regelmäßig Führungen und Schulungen an. Nähere Informationen und Terminvereinbarungen erhalten Sie unter Schulungen und Führungen.

Für Promovierende ohne Büroarbeitsplatz an der Universität besteht zudem die Möglichkeit, ein Carrel in der Bibliothek als Arbeitsplatz zu beantragen. Informationen dazu erhalten Sie von der Bibliothek.

CampusCard

Personen, die an der Universität beschäftigt sind und gleichzeitig zur Promotion immatrikuliert sind, können zwischen der CampusCard für Studierende und der CampusCard für Beschäftigte wählen. Das Hilfe-Portal informiert über die CampusCard für Promovierende und die verschiedenen Kartentypen

  • Entscheiden Sie sich für die graue CampusCard für Beschäftigte, können Sie mittels eines formlosen Antrags beim Studierendensekretariat semesterweise einen Zusatz-Studienausweis in Papierform (gültig z.B. als Semesterticket im Linienverkehr in Passau) erhalten. Außerdem können Sie unter Vorlage dieses Zusatz-Studienausweises im Studendenwerk gegen Kaution eine Mensa-Karte (Studierendentarif) erhalten.
     
  • Entscheiden Sie sich für die orange CampusCard für Studierende, können Sie an den Service-Theken der Universitätsbibliothek einen grünen UB-Ausweis beantragen. (Dies gilt grundsätzlich für Promovierende und erfordert nicht, dass Sie an der Universität beschäftigt sind. Die Universitätsbibliothek informiert über diesen Sonderausweis.)

Immatrikulation

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende an der Universität Passau sollte zu Beginn der Promotion erfolgen. Dabei fällt derzeit ein Semesterbeitrag i.H.v. 91 Euro pro Semester an. Mit der Immatrikulation sind folgende Leistungen für die Promovierenden verbunden:

  • Kostenlose Nutzung des Busverkehrs der Stadtwerke Passau
  • Ermäßigte Preise in Mensa und Cafeterien des Studentenwerks
  • Kostenlose Nutzung des Zukunft: Karriere und Kompetenzen
  • Bibliotheksnutzung
  • Nutzung der Reisekostenförderung
  • Registrierung in universitätsinternen Verteilern für Informationen zu Disputationen, Gastvorträgen, Veranstaltungen, Fördermöglichkeiten usw.
  • Preisnachlässe bei Kulturinstitutionen, Reisen usw.

Für uns als Mittelbauvertretung ist es wichtig zu wissen, wie viele Promovierende es an der Universität gibt, um diese im Bedarfsfall auch zu erreichen. Nur so können wir eine repräsentative Meinung vertreten. Deswegen rufen wir alle Promovierenden der Universität Passau auf sich zu immatrikulieren.

ZIM-Kennung

Alle Beschäftigten erhalten zu Beginn ihrer Tätigkeit eine E-Mail-Adresse sowie die ZIM-Benutzerkennung. Auch externe Promovierende haben die Möglichkeit eine Kennung zu beantragen. Diese wird u.a. benötigt, um sich im Passauer Lernmanagementsystem Stud.IP anzumelden, Emails abzurufen oder sich außerhalb des Uni-Netzes über den externen Zugang der Bibliothek anzumelden. Dozierendenrechte müssen gesondert durch einen Rechteinhaber (Lehrstuhlinhaber:in bzw. Sekretariat) beantragt werden.

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