Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen in Passau anmelden, wenn Sie hier länger als drei Monate wohnen.
Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bürgerbüro der Stadt Passau
Rathausplatz 2
Telefon: 0851 396 225
E-Mail: buergerbuero@passau.de
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon:+49 (0) 851/396-0
E-Mail: buergerbuero@passau.de
Wichtige Informationen zur Einreichung Ihres Antrags
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde Passau einzureichen:
per E-Mail an auslaenderamt@passau.de durch Übersendung des ausgefüllten Antragsformulars und der erforderlichen Unterlagen als eine PDF-Datei an die Ausländerbehörde Passau.
- oder -
online über das digitale Antragsportal (nur für die Aufenthaltserlaubnis nicht für die Anmeldung des Wohnsitzes)
Bitte kontaktieren Sie bevorzugt vor der Antragsstellung zuerst die Universität und stellen Sie Ihre Fragen im Rahmen des Vorprüfungs-Service, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Im Rahmen dieses Services besteht die Möglichkeit, die Antragsunterlagen vorab (ausgedruckt oder auf einem Laptop oder Tablet) prüfen zu lassen und offene Fragen zu klären. Die Nutzung des Vorprüfungsservice ist freiwillig und dient der Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags sowie zur Klärung offener Fragen. Die Details zu diesem Service finden Sie auf folgender Seite in Stud.IP (bitte loggen Sie sich vorher ein).
Nachdem die Ausländerbehörde Ihre Antragsunterlagen geprüft hat, wird sich diese mit einem Vorsprachetermin bei Ihnen melden. Eine Vorsprache beim Ausländeramt der Stadt Passau ist nur mit Termin möglich.
Kontakt Ausländeramt:
Ausländeramt der Stadt Passau
Dr.-Ernst-Derra-Straße 2
94036 Passau
E-Mail: auslaenderamt@passau.de
Website: Ausländeramt Passau
Wenn Sie sich aus einem anderen Grund als der Antragsstellung an die örtliche Ausländerbehörde (Ausländeramt Passau) wenden möchten, geben Sie bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten und Ihr Geburtsdatum an. Senden Sie E-Mails immer von derselben Adresse und fügen Sie Dokumente ausschließlich im PDF-Format bei. Senden Sie keine freundlichen Erinnerungen oder Statusabfragen. Wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt, z. B. eine Reise aufgrund persönlicher Notfälle oder ein Arbeitgeber, der eine Bescheinigung über die Fiktionswirkung benötigt, geben Sie dies bitte in Ihrer E-Mail an und fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei.
Möglicherweise müssen Sie den gesetzlichen Rundkfunkbeitrag bezahlen. In einzelnen Fällen können Sie auch von der Zahlungspflicht befreit werden. Auf der Website des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio können Sie sich darüber informieren, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.