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Gute wissenschaftliche Praxis

Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. (…) Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis.
(Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – DFG Kodex, September 2019)

Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

Das Einhalten der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ist essenziell für gutes wissenschaftliches Arbeiten. Die Universität Passau unterstützt Sie als (Nachwuchs)Wissenschaftlerin oder (Nachwuchs)Wissenschaftler bei der Einhaltung der folgenden Prinzipien:

Gute wissenschaftliche Praxis

  • bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand in der Wissenschaft zu richten.
  • bedingt die kritische Auseinandersetzung sowohl mit eigenen als auch von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erzielten wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Kontrolle.
  • ist gekennzeichnet durch die Wahrung strikter Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von anderen.
  • umfasst die sorgfältige Qualitätssicherung, die Dokumentation aller im Forschungsprozess relevanten Arbeitsschritte und die Aufbereitung und Pflege empirischer Forschungsdaten. Dies gewährleistet die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen;
  • sichert die Wahrung geistiger Urheberschaft beim Publizieren durch den korrekten Gebrauch von Zitaten.
  • erlaubt und fördert einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft.

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Universität Passau hat eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen, die Details zum guten wissenschaftlichen Arbeiten enthält und für alle Mitglieder der Universität verbindlich ist. Die Satzung wurde von Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsleitung, Fakultäten, zentralen Einrichtungen und dem wissenschaftsunterstützenden Bereich erarbeitet.

Bei Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten können Sie sich an die Ombudsperson wenden.

Veranstaltungen zum Thema

Das Graduiertenzentrum bietet in seinem Programm überfachliche Veranstaltungen, die Promotionsinteressierte, Promovierende, Postdocs und Habilitierende bei der erfolgreichen Durchführung ihrer Forschungsvorhaben und ihrer persönlichen Weiterentwicklung unterstützen sowie bei ihrem beruflichen Erfolg in der Wissenschaft oder im außeruniversitären Bereich fördern. Aktuelle Seminarthemen im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie insbesondere im digitalen Weiterbildungsportal für die Promotions- und Postdocphase (Deutsch und Englisch).

Weitere Links (3)

Wissenschaftliches Fehlverhalten

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Ombudsperson

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Untersuchungskommission

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