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Anrechnung von Praktika

Die Anrechnung von Praktika ermöglicht die Integration wertvoller Praxiserfahrungen in die Hochschullehre. Studierende können so ihr erworbenes Wissen in realen Arbeitsumgebungen anwenden und essentielle Kompetenzen erwerben. Diese enge Verknüpfung von Theorie und Praxis bereichert die Bildung unserer Studierenden, vermittelt ihnen vielseitige Fähigkeiten und bereitet sie besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vor. Aus diesem Grund sind Praktika in zahlreichen Studiengängen der Universität Passau verankert. Zusätzlich dazu sind universitätsintern verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die Suche nach einem Praktikumsplatz etabliert.

Gemäß Art. 93 BayHIG bzw. Art. 10 ImmSa können sich Studierende zudem aus einem wichtigen Grund auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Die Durchführung eines Praktikums im In- oder Ausland wird als wichtiger Grund angesehen, sofern das Praktikum mehr als 50 % der Vorlesungszeit beansprucht. Die konkreten rechtlichen Informationen, Fristen und das Antragsformular erhalten Sie beim Studierendensekretariat

Das Anrechnungsverfahren

1. Verortung des Praktikum in Studien- und Prüfungsordnung und Praktikumsplatzsuche
Sollte lt. StuPO bzw. FStuPO ein Praktikum obligatorisch im Studiengang vorgeschrieben sein, müssen sich Studierende rechtzeitig vor Beginn des Praktikums um einen passenden Praktikumsplatz bemühen. Bei Praktika im Inland empfiehlt sich eine Vorlaufzeit von mindestens drei, idealerweise sogar sechs Monaten vor dem gewünschten Beginn.
Zukunft: Karriere und Kompetenzen“ (ZKK) unterstützt Studierende gerne mit Informationen, Stellenausschreibungen oder auch einer persönlichen Beratung bei der Suche nach dem geeigneten Praktikumsplatz, Stellenangebote finden Sie im Karriereportal careersUP

Bei Praktika im Ausland unterstützt ebenfalls ZKK. Zu beachten ist, dass der Auslandsaufenthalt im Nachgang im Zuge des Antrags auf Anrechnung mit einem zusätzlichen Formular erfasst werden muss (vgl. Antrag auf Anrechnung).

In jedem Fall soll das Praktikum ein in der Regel universitätsextern absolviertes, berufsbezogenes Praktikum sein, in welchem die Studierenden in abhängiger Stellung tätig sind. Es ist bei einem privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Arbeitgeber zu absolvieren und soll in einem sinnvollen Bezug zu den gewählten Studienfächern und -schwerpunkten bzw. der angestrebten Berufstätigkeit stehen. Hat der/die Studierende einen Praktikumsplatz gefunden und bestehen noch Unklarheiten bezüglich der Anrechnungsfähigkeit, kann optional der/die Praktikumsverantwortliche bzw. Praktikumsbeauftragte/r des eigenen Studiengangs kontaktiert werden. Bei Bedarf können im Zweifel offene Fragen zur Anerkennung in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Auch die Studiengangskoordination kann in Bezug auf Praktikumsfragen zu Rate gezogen werden. Vorlagen für Praktikumsverträge, welche die Universität auf Wunsch des Praktikumsgebers mit unterzeichnen soll, und Pflichtpraktikums-Bestätigungen finden Studierende auf den Seiten von ZKK, falls benötigt.

Zu Beachten: An der Fakultät für Informatik und Mathematik ist in der Regel die Zustimmung des/der Praktikumsverantwortlichen (vgl. untenstehende Links) notwendig.

2. Antrag auf Anrechnung (vgl. untenstehende Links)
Nach Ende des Praktikums ist der „Antrag auf Anrechnung“ auszufüllen und zusammen mit einem Praktikumszeugnis, einem schriftlichen Praktikumsbericht und bei Auslandspraktika mit dem Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten bei der Fakultät abzugeben.

3. Prüfung des Antrags
Der/die zuständige Fachvertreter/Fachvertreterin prüft den Antrag auf Anrechnung eines Praktikums.

4. Genehmigung/Ablehnung des Antrags
Bei Ablehnung des Antrags hat der/die Antragsteller/in die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Im Fall einer Genehmigung des Antrags (=Anrechnung) werden anschließend die ECTS-Punkte für das Praktikum durch das Prüfungssekretariat eingetragen.

Links zu den konkreten Verfahren an den einzelnen Fakultäten

Aktuell ist in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in keinem Studiengang ein Praktikum zwingend vorgeschrieben. 

Studierende  können sich aber bei Bedarf über das ZKK zumindest ein unverbindliches Empfehlungsschreiben (für den Praktikumsbetrieb) zur Ableistung eines freiwilligen Praktikums ausstellen lassen.

Informationen zu den praktischen Studienzeiten im Studiengang Rechtswissenschaften finden Studierende auf der Website der Juristischen Fakultät.

Offizielle Anlaufstelle für Fragen zu den Pflichtpraktika gemäß JAPO (2003, §25 und §49) beim Staatsexamen Jura ist das Landesjustizprüfungsamt.

Bei weiteren Fragen, insbesondere im LL.B. Legal Tech, müssen Studierende sich an die  zuständige Fachstudienberatung für Ihren Studiengang wenden.

Informationen zur Anrechenbarkeit von Praktika an der Fakultät für Informatik und Mathematik 

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