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Zielvereinbarung auf Studiengangsebene

Auf Grundlage des UL-Beschlusses vom 12.07.2017 dienen Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument zur Weiterentwicklung der Studiengänge im Einklang mit dem Profil der Universität und der jeweiligen Fakultät. Sie werden zwischen der Universitätsleitung und der Fakultät (vertreten durch den Dekan oder die Dekanin) vereinbart – etwa im Rahmen der Studiengangsentwicklung, Evaluation oder Akkreditierung. Die Vereinbarungen enthalten quantitative Zielgrößen (z. B. Studierenden-, Absolventen- und Internationalisierungszahlen) sowie strategische Ziele. Ihre Umsetzung wird durch bestehende Evaluationsverfahren überprüft und qualitätsgesichert.

Nachfolgend finden Sie die Prozessbeschreibung zur Ausarbeitung und Evaluierung von Zielvereinbarungen:

Zielsetzung:

Die von der Studiengangsleitung vorgeschlagenen quantitativen und strategischen Ziele werden mit dem Dekan/der dekanin der Fakultät abgestimmt.

Die abgestimmten Ziele werden im Rahmen des Konzeptpapier (bei Einführung oder Änderung eines Studiengangs) oder des Templates „Zielvereinbarung“, (sofern keine Studiengangsentwicklung vorliegt) ausformuliert.

Die KSE kann hierbei beratend hinzugezogen werden.

Ergebnis:

Die ausformulierten Ziele werden an die KSE übermittelt und von dieser bei der Universitätsleitung zur Vorstellung/Beschlussfindung angemeldet.

Beteiligte:

Studiengangsleitung

Dekan/Dekanin der Fakultät

KSE zur Unterstützung

Zielsetzung:

Die vorgeschlagenen quantitativen und strategischen Ziele werden durch die Studiengangsleitung und den Dekan/die Dekanin der Universitätsleitung vorgestellt.

Diese prüft, ob die Ziele mit den strategischen und quantitativen Zielsetzungen der Universität Passau in Einklang stehen

Ergebnis:

Offizielle Beschlussfassung zur Ausarbeitung der Zielvereinbarung gegebenenfalls mit Anpassungen der vorgeschlagenen Ziele durch die Universitätsleitung

Beteiligte:

Studiengangsleitung

Universitätsleitung

ggf. Dekan/Deklanin der Fakultät

Zielsetzung:

Die Zielvereinbarung wird zur Finalisierung durch die Fakultät und die Studiengangsleitung unter Verwendung des Templates „Zielvereinbarung“ schriftlich ausgearbeitet.

Ergebnis:

Das finale Dokument wird zwischen VPr für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung, der Studiengangsleitung und dem Dekan/der Dekanin abgestimmt.

Beteiligte:

VPr für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung,

Studiengangsleitung

Dekan/Dekanin der Fakultät

KSE zur Unterstützung

Dokumente und Handreichungen:

Zielsetzung:

Die finalisierte Zielvereinbarung wird vom Dekan/der Dekanin und vom Präsidenten/der Präsidentin der Universität unterzeichnet.

Die unterzeichnete Zielvereinbarung wird an die KSE übermittelt.

Ergebnis:

Die unterzeichnete Fassung wird von der KSE archiviert und als Kopie an die Fakultät zur Dokumentation weitergeleitet.

Beteiligte:

Präsident/Präsidentin der Universität

Dekan/Dekanin der Fakultät

KSE

Zielsetzung:

Regelmäßige Überprüfung der gesetzten Ziele im Rahmen von Zwischenevaluationen, die mit den regulären Studiengangsevaluationen verbunden werden.

Pro Laufzeit der Zielvereinbarung ist mindestens eine Zwischenevaluation vorgesehen.

Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und an den oder die VPr für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung übermittelt.

Ergebnis:

Auswertung der Evaluationsergebnisse 

Bei Bedarf können in Abstimmung mit dem/der VPr für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung Änderungen an der Zielvereinbarung initiiert werden, insbesondere im Rahmen möglicher Studiengansgänderungen.

Diese folgen dem in den Abs. 3 bis 5 beschriebenen Verfahren.

Beteiligte:

Studiengangsleitung

Dekan/ Dekanin der Fakultät

KSE

Vizepräsident/ Vizepräsidentin für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung

Zielsetzung:

Im Rahmen der Reakkreditierung erfolgt die Endevalutation der Zielvereinbarung.

Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und an den oder die VPr für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung übermittelt. 

Ergebnis:

Im Rahmen der Reakkreditierung eines Studiengangs erfolgt eine Neuverhandlung der Zielvereinbarung, soweit dies  nicht bereits im Vorfeld im Zuge einer Studiengangsänderung oder -evaluation stattgefunden hat.

Hierbei fließen die Ergebnisse der vorausgegangenen Evaluation mit ein.

Der Ablauf richtet sich nach den Absätzen 3 bis 5. Eine erneute Erstellung eines Eckdatenpapiers ist nicht erforderlich, sofern das Template „Zielvereinbarung“ verwendet wird.

Beteiligte

Studiengangsleitung

KSE

VPr für Studium, Lehre, Ethik und Qualitätssicherung

Im Regelbetrieb stehen den Studiengangsleitungen und der Fakultät unterschiedlich Qualitätsentwicklungsinstrumente zur Verfügung:

Befragungen:

  • Studieneingangsbefragung
  • Studienabschlussbefragung
  • Alumnibefragung
  • Lehrevaluationen (Wenden Sie sich bezüglich der Durchführung von Lehrevaluationen an Ihre Fakultät)


Befragungsergebnisse finden Sie auf den Seiten der Koordination Befragung

 
Kohortenanalysen: Wenden Sie sich bei Fragen zu Kohortenanalysen an umfragen@uni-passau.de

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